DGUV Information 209-043 - Holzschutzmittel Handhabung und sicheres Arbeiten

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Holzschutzmittel
Handhabung und sicheres Arbeiten
(bisher: BGI 736)

Holz-Berufsgenossenschaft

Stand der Vorschrift: Ausgabe 11/2009

Vorbemerkungen

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Holz als organischer nachwachsender Rohstoff unterliegt einem natürlichen Abbau durch verschiedene Organismen. Aus diesem Grund muss Bauholz oft vor dem Befall durch holzzerstörende Insekten und Pilze geschützt werden. Vor dem Einsatz chemischer Holzschutzmittel ist zu prüfen, ob tragende oder aussteifende Hölzer geschützt werden sollen, oder aber, ob dieser Schutz nur für nichttragende Hölzer erreicht werden soll.

Nur für den konstruktiven Bereich in baulichen Anlagen - und hier auch nur für bestimmte Anwendungsbereiche - ist überhaupt vorgeschrieben, Holzschutzmittel zu verwenden, um eine dauerhafte Standsicherheit zu gewährleisten. Solche Bauteile sind beispielsweise Fachwerke, Pergolen, Stützbalken im Freien, Holzbrücken oder Dachbalken.

Für den zweiten Bereich, dem Schutz nichttragender Hölzer, also beispielsweise für Holzverkleidungen, Fensterrahmen, Außentüren oder Giebelverschalungen, besteht die Gefahr des Verlustes der Standsicherheit nicht. Hier dienen Holzschutzmittel lediglich der Werterhaltung oder Gebrauchstauglichkeit. Bereits an dieser Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass in Innenbereichen, insbesondere in Wohnräumen, chemische Holzschutzmittel grundsätzlich nicht eingesetzt werden sollten.

Charakteristisch für chemische Holzschutzmittel sind ihre bioziden Wirkstoffe:

  • Fungizide gegen holzzerstörende und holzverfärbende Pilze

    und

  • Insektizide gegen holzzerstörende Insekten.

Je nach Anwendungsbereich (tragende oder nichttragende Bauteile) werden verschiedene Holzschutzmittel eingesetzt:

  • DIBt-Holzschutzmittel zur vorbeugenden Behandlung oder Bekämpfung von Holz oder Holzwerkstoffen baulicher Anlagen (tragende Holzbauteile),

  • RAL-Holzschutzmittel zur vorbeugenden Behandlung oder Bekämpfung nichttragender Holzbauteile,

  • Holzschutzmittel ohne Prüfbescheid oder -zeugnis, die aber im gewerblichen Bereich üblicherweise nicht verwendet werden.

Für Hölzer baulicher Anlagen dürfen nur Holzschutzmittel angewendet werden, die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erhalten haben: "DIBt-Holzschutzmittel". Sie werden im "Verzeichnis der Holzschutzmittel mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung" veröffentlicht.

Für den vorbeugenden Schutz nichttragender Holzbauteile gegen Verfärbungen, Fäulnisbildung und Schadinsekten sowie für bekämpfende Holzschutzmittel, die bei nichttragenden Hölzern verwendet werden, sind Produkte mit dem Gütezeichen RAL der Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e.V., ("RAL-Holzschutzmittel") vorgesehen. Zur Qualitätssicherung haben sich hier namhafte Hersteller zusammengeschlossen. Diese Produkte sind sowohl für Heimwerker als auch für den gewerblichen Bereich bestimmt.

Auch für RAL-Holzschutzmittel gibt es ein ständig aktualisiertes Verzeichnis, das im nichtamtlichen Teil des DIBt-Holzschutzmittelverzeichnis abgedruckt ist.

Holzschutzmittel ohne Prüfbescheid oder -zeugnis werden von Fachleuten üblicherweise nicht verwendet. Auch der Endverbraucher sollte diese Produkte nicht erwerben, da sie keiner Prüfung auf Wirksamkeit und auch keiner gesundheitlichen Bewertung unterzogen worden sind.

Nicht zu den Holzschutzmitteln zählen wirkstofffreie Produkte, z.B. Grundierungen, Holzlasuren, Holzlacke, Holzwachse.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendung1
Holzschutzmitteltypen 2
Wässrige Holzschutzmittel2.1
Lösemittelhaltige Holzschutzmittel2.2
Steinkohlenteeröle2.3
Sonderpräparate für Holzwerkstoffe2.4
Begasungsmittel2.5
Produkt-Code für Holzschutzmittel2.6
Gesundheitsgefahren, Umweltgefahren3
Wässrige Holzschutzmittel3.1
Lösemittelhaltige Holzschutzmittel3.2
Steinkohlenteeröle3.3
Begasungsmittel3.4
Sonderpräparate für Holzwerkstoffe3.5
Brand- und Explosionsgefahren4
Schutzmaßnahmen, Vorbeugender Holzschutz 5
Ansetzen der Imprägnierlösung5.1
Einbringverfahren5.2
Umgang mit frisch imprägnierten Hölzern5.3
Schutzmaßnahmen, Bekämpfender Holzschutz 6
Organisation6.1
Auftragverfahren6.2
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Betriebsanweisung7
Hygienische Maßnahmen, Hautschutz, Vorsorgeuntersuchungen8
Beschäftigungsbeschränkungen9
Erste Hilfe, Lagerung, Aufbewahrung, Entsorgung10
GHS-Verordnung und GefahrstoffverordnungAnhang