Abschnitt 4.1 - Verringerung der körperlichen Belastungen
Risikoeinstufung
Beim Heben und Tragen können Gefahren auftreten durch
zu hohe Lastgewichte,
zu große Häufigkeit und Dauer der Hebe- und Tragevorgänge,
ungünstige Körperhaltung beim Heben und Tragen,
Zwangshaltung (z.B. wegen geringer Raumhöhe).
Dies kann bei langjähriger Tätigkeit zu einer Überbeanspruchung der Wirbelsäule führen.
Günstige Bedingungen sind:
geringer Rumpfbeugewinkel (< 30°)
keine Verdrehung des Oberkörpers
keine Seitenneigung des Oberkörpers
Ungünstige Bedingungen sind:
großer Rumpfbeugewinkel (≥ 30°)
Verdrehung des Oberkörpers
Seitenneigung des Oberkörpers
Die Holz-BG hat umfangreiche Untersuchungen zum Heben Tragen von Lasten im Schreiner-/Tischlerhandwerk sowie in der Möbelindustrie durchgeführt. Erfasst wurden tätigkeitsbezogen die Zahl der Hebevorgänge, Lastgewichte und die beim Heben und Tragen eingenommene Körperhaltung (Rumpfbeugung, Verdrehung des Oberkörpers, Seitenneigung).
In der Tabelle sind als Orientierungshilfe Lastgewichte und da gehörige Hebe-/Tragehäufigkeiten angeführt, bei deren Einhaltung eine Überbeanspruchung der Wirbelsäule nicht wahrscheinlich ist.
Die Zahlen in der Tabelle gelten ausschließlich für Beschäftigt bei denen keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen (Beispiel: Morbus Scheuermann oder Bandscheibenvorfall). Zur Beurteilung der Eignung sollte der Betriebsarzt hinzugezogen werden.
Im Einzelfall kann zur Prüfung der Belastung durch das Heben und Tragen schwerer Lasten auch die LASI-Empfehlung zur Umsetzung der Lastenhandhabungsverordnung herangezogen werden - siehe www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Physische -Belastung/Gefaehrdungsbeurteilung.html.
Geschlecht | Lastgewichte | Höchstzulässige Hebehäufigkeiten pro Arbeitsschicht | |
---|---|---|---|
günstige Körperhaltung; Rumpfbeugewinkel klein | ungünstige Körperhaltung; Rumpfbeugewinkel groß | ||
Männer | Geringe Last < 10 kg | Keine Beschränkung | Keine Beschränkung |
Mittlere Last 10 - 19 kg | 600 | 250 | |
Schwere Last > 19 kg | 400 | 200 | |
Frauen | Geringe Last < 10 kg | Keine Beschränkung | Keine Beschränkung |
Mittlere Last 10 - 15 kg | 400 | 170 | |
Schwere Last > 15 kg | 300 | 130 |
Geschlecht | Lastgewichte | Höchstzulässige Tragehäufigkeiten pro Arbeitsschicht | |
---|---|---|---|
günstige Körperhaltung; Last körpernah | ungünstige Körperhaltung; Last körperfern | ||
Männer | Geringe Last < 10 kg | Keine Beschränkung | Keine Beschränkung |
Mittlere Last 10 - 26 kg | 65 | 40 | |
Schwere Last > 26 kg | 50 | 25 | |
Frauen | Geringe Last < 7 kg | Keine Beschränkung | Keine Beschränkung |
Mittlere Last 7 - 15 kg | 40 | 25 | |
Schwere Last > 15 kg | 30 | 20 |
Aufgrund dieser Daten können die Tätigkeiten in 4 Risikogruppen eingestuft werden. Die Einteilung erfolgt nach der Erkenntnis, dass sowohl hohe Lastgewichte als auch ungünstige Körperhaltungen ähnliche Auswirkungen auf die Bandscheibe haben. Tätigkeiten, die in die Risikogruppen I und II eingestuft werden, können zu einer Überbeanspruchung führen.
Risiko-Kategorie | Risikogruppe | Risikowahrscheinlichkeit |
---|---|---|
I | Häufiges Heben und Tragen schwerer Lasten bei ungünstiger Körperhaltung | Gefährdung liegt vor; technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen |
II | Häufiges Heben und Tragen schwerer Lasten bei günstiger Körperhaltung oder häufiges Heben und Tragen mittlerer Lasten bei ungünstiger Körperhaltung | Gefährdung ist wahrscheinlich; technische und organisatorische Maßnahmen prüfen |
III | Häufiges Heben und Tragen mittlerer Lasten bei aufrechter Körperhaltung | Eine Gefährdung ist nicht wahrscheinlich; im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob eine weitere Optimierung der Arbeitsplätze möglich ist |
IV | Heben und Tragen ohne Gefährdung | Gefährdung liegt nicht vor |
Beispiele für Tätigkeiten in Schreinereien/Tischlereien und in der Möbelindustrie
Risiko-Kategorie | Tätigkeiten in Schreinereien/Tischlereien | Tätigkeiten in der Möbelindustrie (Regelfall) |
---|---|---|
I |
|
|
II |
|
|
III |
|
|
IV |
|
|
In dieser BG-Information werden u.a. Maßnahmen beschrieben, durch die eine Einstufung der Tätigkeiten in eine niedrigere Risikogruppe erreicht wird.