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Abschnitt 4.1 - Verringerung der körperlichen Belastungen

Risikoeinstufung

Beim Heben und Tragen können Gefahren auftreten durch

  • zu hohe Lastgewichte,

  • zu große Häufigkeit und Dauer der Hebe- und Tragevorgänge,

  • ungünstige Körperhaltung beim Heben und Tragen,

  • Zwangshaltung (z.B. wegen geringer Raumhöhe).

Dies kann bei langjähriger Tätigkeit zu einer Überbeanspruchung der Wirbelsäule führen.

Günstige Bedingungen sind:

  • geringer Rumpfbeugewinkel (< 30°)

  • keine Verdrehung des Oberkörpers

  • keine Seitenneigung des Oberkörpers

Ungünstige Bedingungen sind:

  • großer Rumpfbeugewinkel (≥ 30°)

  • Verdrehung des Oberkörpers

  • Seitenneigung des Oberkörpers

Die Holz-BG hat umfangreiche Untersuchungen zum Heben Tragen von Lasten im Schreiner-/Tischlerhandwerk sowie in der Möbelindustrie durchgeführt. Erfasst wurden tätigkeitsbezogen die Zahl der Hebevorgänge, Lastgewichte und die beim Heben und Tragen eingenommene Körperhaltung (Rumpfbeugung, Verdrehung des Oberkörpers, Seitenneigung).

In der Tabelle sind als Orientierungshilfe Lastgewichte und da gehörige Hebe-/Tragehäufigkeiten angeführt, bei deren Einhaltung eine Überbeanspruchung der Wirbelsäule nicht wahrscheinlich ist.

Die Zahlen in der Tabelle gelten ausschließlich für Beschäftigt bei denen keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen (Beispiel: Morbus Scheuermann oder Bandscheibenvorfall). Zur Beurteilung der Eignung sollte der Betriebsarzt hinzugezogen werden.

Im Einzelfall kann zur Prüfung der Belastung durch das Heben und Tragen schwerer Lasten auch die LASI-Empfehlung zur Umsetzung der Lastenhandhabungsverordnung herangezogen werden - siehe www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Physische -Belastung/Gefaehrdungsbeurteilung.html.

GeschlechtLastgewichteHöchstzulässige Hebehäufigkeiten pro Arbeitsschicht
günstige Körperhaltung; Rumpfbeugewinkel kleinungünstige Körperhaltung; Rumpfbeugewinkel groß
MännerGeringe Last < 10 kgKeine BeschränkungKeine Beschränkung
Mittlere Last 10 - 19 kg600250
Schwere Last > 19 kg400200
FrauenGeringe Last < 10 kgKeine BeschränkungKeine Beschränkung
Mittlere Last 10 - 15 kg400170
Schwere Last > 15 kg300130
GeschlechtLastgewichteHöchstzulässige Tragehäufigkeiten pro Arbeitsschicht
günstige Körperhaltung; Last körpernahungünstige Körperhaltung; Last körperfern
MännerGeringe Last < 10 kgKeine BeschränkungKeine Beschränkung
Mittlere Last 10 - 26 kg6540
Schwere Last > 26 kg5025
FrauenGeringe Last < 7 kgKeine BeschränkungKeine Beschränkung
Mittlere Last 7 - 15 kg4025
Schwere Last > 15 kg3020

Aufgrund dieser Daten können die Tätigkeiten in 4 Risikogruppen eingestuft werden. Die Einteilung erfolgt nach der Erkenntnis, dass sowohl hohe Lastgewichte als auch ungünstige Körperhaltungen ähnliche Auswirkungen auf die Bandscheibe haben. Tätigkeiten, die in die Risikogruppen I und II eingestuft werden, können zu einer Überbeanspruchung führen.

Risiko-KategorieRisikogruppeRisikowahrscheinlichkeit
IHäufiges Heben und Tragen schwerer Lasten bei ungünstiger KörperhaltungGefährdung liegt vor; technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen
IIHäufiges Heben und Tragen schwerer Lasten bei günstiger Körperhaltung oder häufiges Heben und Tragen mittlerer Lasten bei ungünstiger KörperhaltungGefährdung ist wahrscheinlich; technische und organisatorische Maßnahmen prüfen
IIIHäufiges Heben und Tragen mittlerer Lasten bei aufrechter KörperhaltungEine Gefährdung ist nicht wahrscheinlich; im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob eine weitere Optimierung der Arbeitsplätze möglich ist
IVHeben und Tragen ohne GefährdungGefährdung liegt nicht vor

Beispiele für Tätigkeiten in Schreinereien/Tischlereien und in der Möbelindustrie

Risiko-KategorieTätigkeiten in Schreinereien/TischlereienTätigkeiten in der Möbelindustrie (Regelfall)
I
  • Fenstermontage (ausschließlich)



  • Zuschnitt auf Plattenaufteilsägen ohne Beschickungseinrichtung

  • Zuschnitt von Massivholz mit Pendelsäge

  • Entnahme von Kastenmöbeln aus Korpuspressen

  • Heben und Tragen fertig montierter Möbel

  • Heben und Tragen von eingeschweißten Möbelteilen


II
  • Bauschreinertätigkeit mit Fenstermontage

  • Massivholz- und Plattenzuschnitt (ausschließlich)



  • Maschinenarbeit in der Tisch- oder Arbeitsplattenfertigung ohne Hilfsmittel


III
  • Alle übrigen Schreiner-/Tischlertätigkeiten



  • Maschinenarbeit an Formatbearbeitungsmaschinen

  • Montage oder Verglasen von Möbelfronten

  • Abnehmen fertiger Möbelteile oder Möbelpakete von Transportmitteln und Aufsetzen dieser Teile auf Transportmittel


IV
  • Herstellung von Kleinmöbeln



  • Maschinelle Bearbeitung von Schubkastenfronten

  • Montage von Beschlägen

  • Anbringen von Schonverpackungen

  • Transport mit der Sackkarre


In dieser BG-Information werden u.a. Maßnahmen beschrieben, durch die eine Einstufung der Tätigkeiten in eine niedrigere Risikogruppe erreicht wird.