Abschnitt 13 - 13 Sicherung von automatischen Transportwagen
Automatische Transportwagen gelten als Maschine im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie. Der Hersteller ist verpflichtet:
eine Konformitätserklärung zu erstellen, mit der die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften bestätigt wird
die CE-Kennzeichnung anzubringen
eine Betriebsanleitung mitzuliefern
Wir empfehlen, bei Planung und Inbetriebnahme den Beratungsdienst der Unfallversicherungsträger hinzuzuziehen, um überprüfen zu lassen, ob der Hersteller die Anlage vorschriftenkonform abgesichert hat.