DGUV Information 208-020 - Transport und Lagerung von Platten, Schnittholz und Bauelementen

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Abschnitt 13 - 13 Sicherung von automatischen Transportwagen

Automatische Transportwagen gelten als Maschine im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie. Der Hersteller ist verpflichtet:

  • eine Konformitätserklärung zu erstellen, mit der die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften bestätigt wird

  • die CE-Kennzeichnung anzubringen

  • eine Betriebsanleitung mitzuliefern

Wir empfehlen, bei Planung und Inbetriebnahme den Beratungsdienst der Unfallversicherungsträger hinzuzuziehen, um überprüfen zu lassen, ob der Hersteller die Anlage vorschriftenkonform abgesichert hat.