DGUV Information 208-020 - Transport und Lagerung von Platten, Schnittholz und Bauelementen

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Abschnitt 11 - 11 Sicherung von Schmalgängen

In der modernen Produktion kommt der Logistik eine immer größere Bedeutung zu. Daher werden immer mehr Regallager eingesetzt, die von Gabelstaplern unterschiedlicher Bauart beschickt werden.

Von einem Schmalgang spricht man, wenn die Regalgassen so eng sind, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand von 0,5 m nach beiden Seiten für eine Person zwischen Stapler bzw. transportiertem Material und den Regalen nicht gegeben ist. Dann besteht für Personen in den Regalgassen Quetschgefahr, da sie wegen des geringen Abstandes zwischen Stapler bzw. Material und Regal nicht vor dem Stapler ausweichen können.

In Schmalgängen müssen immer Maßnahmen getroffen werden, um eine Gefährdung von Personen zu verhindern. Diese sind in DIN 15185-2:2013-07 Flurförderzeuge - Sicherheitsanforderungen - Teil 2: Einsatz in Schmalgängen beschrieben.

Beispiele für Sicherungsmaßnahmen:

  • An den Staplern werden vorne und hinten Laserscanner eingesetzt, die eine Person oder ein Hindernis in Fahrtrichtung vor dem Stapler erkennen und den Stapler in Abhängigkeit von der Entfernung abbremsen oder sofort stoppen.

  • An den Enden der Regalgassen werden Lichtschrankensysteme installiert, die zwischen Personen und Staplern unterscheiden können ("Stationäre Personenschutzanlage"). In folgenden Fällen wird ein Alarm ausgelöst:

    • Ein Stapler befindet sich im Regalgang und eine Person will diesen betreten

    • Im Regalgang ist bereits eine Person und ein Stapler will hineinfahren

Am Ende eines Regalganges kann beim Herausfahren des Staplers eine Gefährdung durch Querverkehr entstehen. Dann muss sichergestellt werden, dass der Stapler zwangsläufig nur mit verminderter Geschwindigkeit aus der Regalgasse herausfahren kann ("Gangendesicherung").

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Abb. 81
Schmalgang