DGUV Information 208-020 - Transport und Lagerung von Platten, Schnittholz und Bauelementen

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Abschnitt 10 - 10 Be- und Entladen von Fahrzeugen

An Laderampen mit einer Höhe von mehr als 1 m Absturzsicherungen an den Stellen anbringen, die keine ständigen Be- und Entladestellen sind.

Ladebrücken oder gegen unbeabsichtigtes Verschieben gesicherte Ladebleche verwenden (mindestens 1,25 m breit, rutschhemmend ausgeführt).

Zum ergonomischen Be- und Entladen haben sich Aufstiegshilfen bewährt.

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Abb. 79
Ladeblech

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Abb. 80
Ausziehbare Aufstiegshilfe