DGUV Information 208-020 - Transport und Lagerung von Platten, Schnittholz und Bauelementen

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Abschnitt 7.6 - 7.6 Lagerung von Schnittholz

Stapel müssen so errichtet werden, dass sie nicht umstürzen können.

  • Stapel nur auf festem Untergrund errichten.

  • Auf standsicheren Stapelaufbau achten, z. B.:

    • Kanthölzer verwenden

    • Stapelsteine verwenden

    • Die Stapelhölzer aufeinander gesetzter Schnittholzstapel müssen sich übereinander befinden, damit die Lasten sicher übertragen werden können.

  • Grundsätzlich Höhe der Stapel so einrichten, dass

    • bei Lagerung im Freien das 3fache der Stapelbreite

    • wenn nicht mit Windeinflüssen zu rechnen ist, z. B. in geschlossenen Räumen, das 4fache der Stapelbreite nicht überschritten wird.

Bei der Stapelung ist eine maximale Schiefstellung des Stapels von 2° zu beachten (entspricht einer seitlichen Auslenkung von höchstens 10 cm in 3 m Höhe). Bei Überschreitung dieser Schiefstellung muss der Stapel in gefahrloser Weise abgetragen werden, z. B. mit einem Stapler.

Aus Schnittholzstapeln dürfen Bretter nicht seitlich herausgezogen werden, sondern sind immer von oben wegzunehmen.

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Abb. 58
Beispiel für Stapelunterbau: Kanthölzer (12 × 12 cm), Stapelsteine im Abstand von ca. 1 Meter

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Abb. 59
Stapelhöhe: im Freien höchstens 3 x Stapelbreite, in geschlossenen Räumen max. 4 x Stapelbreite. Schiefstellung höchstens 2° (= 10 cm bei 3 m Höhe).

Im Freien darf die Höhe der Stapel auch das 4fache der Stapelbreite betragen, wenn

  • es sich um Paketstapel mit rechteckigem Querschnitt handelt,

  • die Stapelbreite mindestens 1 m beträgt,

  • die einzelnen Schnittholzlagen aus gleich dicken Hölzern bestehen und gleichmäßig bis an den Rand des Stapels aufgefüllt sind.

Die Höhe darf sogar das 5fache der Stapelbreite betragen, wenn zusätzlich

  • die Pakete nicht in Folie verpackt,

  • die Stapel dem Wind nur einseitig ausgesetzt, insbesondere durch Anordnung an Hallenwänden oder im Schutz weiterer Stapel und

  • die Stapel nicht höher als 5 m sind.

Dabei brauchen die Pakete nicht umreift zu sein.

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Abb. 60
Zum Trocknen einzeln stehende Buchenholzpakete mit Höhe : Breite von höchstens 3 : 1

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Abb. 61
Höhe: Breite = 5 : 1 im Windschatten der Lagerhalle

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Abb. 62
Pyramidenförmig aneinandergesetzte Bretterpakete, Verhältnis Höhe : Breite = 4 : 1