DGUV Information 209-042 - Gefahrstoffe in Schreinereien/Tischlereien und in der Möbelfertigung Handhabung und sicheres Arbeiten

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Abschnitt 15.4 - 15.4 Hautschutzplan

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Nur durch die richtige Auswahl der Schutzhandschuhe sowie der geeigneten Mittel für Hautschutz, -reinigung und -pflege können Hauterkrankungen weitgehend verhindert werden.

Der Hautschutzplan ist zusammen mit der Betriebsanweisung ein wichtiger Bestandteil der regelmäßigen arbeitsplatzbezogenen Unterweisung. Er enthält alle wichtigen Informationen zum Schutz der Haut an einem spezifischen Arbeitsplatz beziehungsweise bei einer spezifischen Tätigkeit, zum Beispiel:

  • Betriebsbereich

  • Hautgefährdende Tätigkeit

  • Benennung der Produkte zum Schutz der Haut (Schutzhandschuhe, Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel)

  • Hinweise zur Anwendung, Aufbewahrung oder zum kombinierten Einsatz der Produkte

  • Verantwortliche/Ansprechpersonen

Auskunft über geeignete Produkte können die Lieferfirmen von Schutzhandschuhen, Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln geben.

Vorlagen zur Erstellung von Hautschutzplänen finden Sie unter

  • ccc_1674_as_21.jpgwww.dguv.de, Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen, Sachgebiet Hautschutz

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Bei auffälligen Hautveränderungen sollte sofort ärztlicher Rat eingeholt werden. In diesem Fall sollte die Ärztin oder der Arzt über die weitere Anwendung von Hautschutz entscheiden.