DGUV Information 209-042 - Gefahrstoffe in Schreinereien/Tischlereien und in der Möbelfertigung Handhabung und sicheres Arbeiten

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Abschnitt 8 - 8 Substitutionsprüfung

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Häufig kann durch Substitution eines Gefahrstoffs oder Verfahrens die Gefährdung so weit reduziert werden, dass aufwändige oder kostenintensive technische, organisatorische oder belastende persönliche Schutzmaßnahmen nicht mehr veranlasst werden müssen.

Die Gefährdung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch die Gefahrstoffe ergibt sich aus folgenden Faktoren:

  • Gefahrenhöhe der Gefahrstoffe (zum Beispiel ätzend > reizend)

  • Arbeitsverfahren (zum Beispiel ist der Spritzauftrag von Lacken gegenüber dem Streichauftrag in der Regel als kritischer zu bewerten)

  • Menge der verwendeten Gefahrstoffe

Bei der Ersatzstoffprüfung besteht unter anderem die Pflicht

  • die Gefahrstoffe so auszuwählen, dass die Gefahrenhöhe minimiert wird.

    • Die resultierende Substitutionspflicht ist dabei umso größer, je höher die jeweilige Gesundheitsgefährdung durch einen Gefahrstoff ist. Auch Gefährdungen der Umwelt sowie physikalisch-chemische Gefahren (zum Beispiel Brand- oder Explosionsgefahren) müssen mitberücksichtigt werden. Die Gefahrenhöhe von Gefahrstoffen kann anhand der Gefahrenhinweise beurteilt werden (H-Sätze/EUH-Sätze, die zum Beispiel in den Sicherheitsdatenblättern stehen). Eine Hilfestellung gibt Tabelle 1. Die Gefahren durch Einatmen, die chronischen Gesundheitsgefahren und die physikalisch-chemischen Gefahren müssen grundsätzlich zuerst minimiert werden.

  • das Arbeitsverfahren möglichst sicher zu gestalten und die notwendigen Schutzmaßnahmen festzulegen.

  • die Menge der Gefahrstoffe auf das notwendige Maß zu beschränken.

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Weitergehende Informationen zur Ersatzstoffprüfung sind in der Broschüre "Das GHS-Spaltenmodell 2020" des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) enthalten. Informationen zur Substitution sind auch in WINGIS und GisChem enthalten.
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Tabelle 1 Einteilung der Gefährdungen (H-Sätze) nach der relativen Höhe

Gefahrenhöhephysikalisch-chemische GefahrenGefahr beim EinatmenChronische GesundheitsgefahrenGefahr bei HautkontaktGefahr bei AugenkontaktGefahr beim Verschlucken
sehr hochH200 - H205, H220, H221, H224, H230, H231, H232, H240, H241, H260, H271H330, EUH032H340, H350H310H300
hochH206, H207, H222, H229, H225, H228, H242, H251, H261, H270, H272, EUH 014, EUH 018, EUH 019, EUH 044 H331, H334, H370, EUH029, EUH031H341, H351, H360, H372H311, H314 (Kat.1A), H317, H370EUH070H301, H370
mittelH208, H223, H 228, H229, H226, H242, H252, H272, H280, H281, H290H 332, EUH071H361, H373, H362H312, H314 (Kat.1B, 1C), H371H318H302
geringSchwer entzündbare Stoffe/Gemische, H229 ohne H222 und H223 Organische Peroxide ohne H-SatzH335, H336Auf sonstige Weise chronisch schädigende Stoffe (kein H-Satz, aber trotzdem Gefahrstoff!)H315, EUH066, FeuchtarbeitH319H304
vernachlässigbarUnbrennbare oder sehr schwer entzündbare Stoffe/GemischeErfahrungsgemäß unbedenkliche Stoffe (zum Beispiel Paraffin)