DGUV Information 209-042 - Gefahrstoffe in Schreinereien/Tischlereien und in der Möbelfertigung Handhabung und sicheres Arbeiten

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Abschnitt 9 - 9 Gefahrstoffverzeichnis

Das Gefahrstoffverzeichnis hat den Zweck, einen Überblick über die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe und die eingesetzten Mengen zu geben. Dabei muss beachtet werden, dass manche Gefahrstoffe nicht verpackt und gekennzeichnet vorliegen, sondern erst während eines Arbeitsprozesses entstehen (zum Beispiel der bei der Holzbearbeitung freiwerdende Holzstaub).

Das Gefahrstoffverzeichnis ist Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Es muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:

  • Genaue Bezeichnung des Gefahrstoffs (zum Beispiel Produkt- oder Handelsname)

  • Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften

  • Im Betrieb verwendeter Mengenbereich (zum Beispiel Jahresverbrauch)

  • Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können

  • Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt

Die Sicherheitsdatenblätter und die für die Arbeitssicherheit relevanten Teile des Gefahrstoffverzeichnisses müssen den betroffenen Beschäftigten (oder ihrer Vertretung) zugänglich sein. Das Gefahrstoffverzeichnis muss mindestens jährlich überprüft und aktualisiert werden. Mustervordrucke eines Gefahrstoffverzeichnisses stehen zum Beispiel auf den Internetseiten der BGHM.

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Gefahrstoffe, die ausschließlich bei Tätigkeiten mit geringer Gefährdung gemäß TRGS 400 eingesetzt werden, müssen nicht im Gefahrstoffverzeichnis aufgeführt werden. Das sind zum Beispiel haushaltsübliche Mengen von für die privaten Verbraucherinnen und Verbraucher frei erhältlichen Gefahrstoffen wie Klebstofftuben, Lackstifte oder Spülmaschinentabs.
Musterfirma GmbH Musterstraße 1 00000 MusterstadtGefahrstoff-Verzeichnis (§ 6 GefStoffV)Erstellt von: Hans Mustermann, Telefon: 1234 Stand/letzte Änderung: 30.09.21
ArbeitsbereichProdukt-/HandelsnameProduktnummerHerstellerEinstufung, gefährliche EigenschaftenVerwendete Jahresmenge 2021Sicherheitsdatenblatt StandBetriebsanweisung vorhanden?
OberflächenabteilungPUR LackDD987Farben und Lacke AGFlamme (GHS 02) -
Gesundheitsgefahr (GHS 08) -
Ausrufezeichen (GHS 07)
H226, H335, H373, H412, EUH066
2000 kg12/2020ja
OberflächenabteilungPUR HärterDDH987Farben und Lacke AGFlamme (GHS 02) -
Gesundheitsgefahr (GHS 08) -
Ausrufezeichen (GHS 07)
H226, H315, H317, H319, H332, H335, H336, H373, H412, EUH204
200 kg04/2021ja
OberflächenabteilungHolzlack klarNC08/15Lacke und Farben GmbHFlamme (GHS 02) -
Ätzwirkung (GHS 05) -
Ausrufezeichen (GHS 07)
H226, H315, H318, H336
1700 kg01/2019ja
OberflächenabteilungParkettlackAquaP5Fa. Lack und WasserUmwelt (GHS 09)
H 411
600 kg01/2021ja
MontageMontageschaumM2K25Schäum & Co.Flamme (GHS 02) -
Gesundheitsgefahr (GHS 08) -
Ausrufezeichen (GHS 07)
H222, H229, H315, H317, H319, H332, H334, H335, H351, H373
150 Kartuschen08/2018ja
BankraumKontaktkleberKl1234Kleb und Papp AGFlamme (GHS 02) -
Umwelt (GHS 09) -
Ausrufezeichen (GHS 07)
H225, H319, H336, H411
15 kg02/2020ja
Zuschnitt, BearbeitungHartholzstaub--Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. Kann die Atemwege reizen. Kann die Haut reizen/austrocknen. Bildung explosionsfähiger Staub-Luftgemische möglich.--ja
Zuschnitt, BearbeitungHolzstaub--Kann vermutlich bei Einatmen Krebs erzeugen. Kann die Atemwege reizen. Kann die Haut reizen/austrocknen. Bildung explosionsfähiger Staub-Luftgemische möglich.--ja