DGUV Information 209-039 - Schnittholzsortierung und Schnittholzstapelung in Sägewerken Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen

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Abschnitt 2 - Planung

Folgende Gefährdungen sind durch sicherheitstechnische bzw. organisatorische Maßnahmen zu regeln:

  • Gefährdungen an Fördereinrichtungen und Maschinen

  • Gefährdungen durch abgeworfene Sägeblöcke und Bretter

  • Gefährdungen durch die Förderung von Sägeblöcken und Brettern, insbeondere in Übergabebereichen

  • Gefährdungen auf Verkehrswegen

  • Gefährdungen beim innerbetrieblichen Transport

  • Gefährdungen beim Reinigen von Maschinen und Anlagen

  • Gefährdungen durch Absturz von hochgelegenen Anlagenbereichen

  • Gefährdungen bei der Störungsbeseitigung und Instandhaltung

  • Gefährdungen durch fehlerhaftes Verhalten der Beschäftigten

Folgende Grundprinzipien sollten schon bei der Planung mit dem Hersteller besprochen und vereinbart werden:

  • Verlegung von Einstelleinrichtungen wie Stellteilen, Handrädern, Ventilen in einen Bereich außerhalb der Umzäunung oder anderer Schutzeinrichtungen

  • Zuverlässige und sichere Ausführung der Anlagensteuerung

  • Sinnvolles Abschalten, z. B. beim Öffnen von Türen, um ein problemloses Wiederanfahren der Anlage ohne Speicherdatenverluste zu ermöglichen. Hierunter sind auch Schalter mit Zuhaltung zu verstehen, die ein Öffnen der Zugangstür erst zulassen, wenn ein Anmeldeschalter betätigt wird und die verfahrenstechnisch erforderlichen Bearbeitungen abgeschlossen sind, z. B. Leerfahren von Sägen. Beim Betätigen von Not-Aus ist ein sofortiges Abschalten erforderlich

  • Abschließbare Einrichtschaltungen für Handbetrieb, die einen auf die notwendigen Bewegungsabläufe beschränkten Betrieb bei geöffneten Zugangstüren zulassen, über Schalter mit selbsttätiger Rückstellung (Tippschalter) und Sperrung des Automatikbetriebes

  • Vorsehen von Handsteuergeräten mit Tippschalter und Not-Aus-Schalter

  • Abtrennen umzäunter Teilbereiche, die auch getrennt abschaltbar sind, wenn sich die Notwendigkeit besonderer Schaltungen nur für örtlich begrenzte Anlagenteile ergibt

  • Herausnehmen von störungsanfälligen Bereichen aus der Umzäunung und Durchführung von Einzelschutzmaßnahmen

  • Anordnung von Podesten und sicheren Aufstiegen, wenn höher gelegene Wartungs- und Entstörbereiche vorhanden sind

  • Schalteranordnung so, dass ausreichende Übersicht besteht

  • Schon bei der Planung ist die Lage der NOT-AUS-Schalter (nach EN 619 alle 20 m) entlang der Sortierboxen zu berücksichtigen, weil eine nachträgliche, geschützte Kabelverlegung kaum noch möglich ist

  • Wenn der Start- und Wiederanlaufvorgang von Stetigförderern eine Gefährdung hervorrufen kann, dann muss nach EN 619 ein eindeutiges akustisches und/oder optisches Warnsignal nach EN ISO 7731, EN 842 und EN 61310-1 vorgesehen werden

Solche Signale müssen vorgesehen werden, wenn zum Beispiel:

  • sich unverkleidete Stetigförderer außerhalb des Blickfeldes des Bedienungspersonals befinden

  • es notwendig ist, in dem Bereich befindliche Personen zu warnen, dass ein bestimmter Stetigförderer oder eine Vorrichtung anlaufen wird

  • ein Stetigförderersystem von verschiedenen Stellen aus gesteuert werden kann, zwischen denen eine direkte Verbindung nicht möglich ist

Dies gilt nicht für Systeme, die automatisch im Aussetzbetrieb arbeiten.

Bei vorhandenen Anlagen, an denen risikobehaftete Arbeitsweisen beim Einrichten, Warten oder Entstören erkennbar werden, ist zu prüfen, ob durch Verbesserungen anhand untenstehender Liste eine höhere Sicherheit erreicht werden kann.

Es wird dringend empfohlen, sich schon bei der Planung und vor Vertragsabschluss beraten zu lassen, z. B. durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Sachgebiets Holzbe- und -verarbeitung des Fachbereichs Holz und Metall der BGHM.
Dies gilt insbesondere:
  • bei der Planung und Beschaffung von Neuanlagen

  • für den Bau von Maschinen und Anlagen für den Eigengebrauch

  • bei wesentlichen Veränderungen von Maschinen und Anlagen

Unter Berücksichtigung der Leistungsdaten der Maschine bzw. Anlage sollte die Einhaltung der sicherheitstechnischen Vorgaben gemeinsam mit dem Hersteller und z. B. einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin des Sachgebietes Holzbe- und -verarbeitung des Fachbereiches Holz und Metall nach Inbetriebnahme überprüft werden.