DGUV Information 209-039 - Schnittholzsortierung und Schnittholzstapelung in Sägewerken Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen

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Abschnitt 4 - Quersortieranlagen

Sicherheitstechnisches Grundkonzept

Sicherung der Schnittstelle zum vorgeschalteten Gefahrbereich der Einschnittlinie:

Werden die Einschnittlinie und die Quersortieranlage von unterschiedlichen Herstellern geliefert, müssen die Schnittstelle Quersortieranlage - Einschnittlinie hinsichtlich der Gefährdungen analysiert und die Sicherungsmaßnahmen zwischen den Herstellern abgestimmt werden.

Zur Erläuterung: In Einschnittanlagen werden häufig Nachschnittsägen mit Gleichlaufbearbeitung eingesetzt. Dabei besteht die Gefahr, dass aus dem Ausschubbereich dieser Maschinen Werkstücke oder Werkstückteile in den Übergabebereich der Sortieranlage herausgeschleudert werden.

Da dieser Übergabebereich u. a. zur Störungsbeseitigung betreten werden muss, sind alle erforderlichen sicherheitstechnischen Maßnahmen zwischen den beiden Herstellern abzustimmen. Beispielsweise darf dieser Bereich erst dann betreten werden können, nachdem bei Gleichlaufbearbeitung die Sägewellen zum Stillstand gekommen sind.

Dies kann die Verfügbarkeit der Anlage wegen der Auslaufzeit und wegen des Hochfahrens der Sägemotoren erheblich beeinträchtigen. Für ein praxistaugliches Schutzkonzept sollten hierzu rechtzeitig Lösungen vereinbart werden.

Beispielsweise ist ein Abschalten dieser Sägewellen dann nicht erforderlich, wenn vor dem Betreten des Übergabebereiches die Ausschuböffnung der Nachschnittsäge geschlossen und dadurch ein Herausschleudern von Werkstücken vermieden wird oder durch ein Umlenken des Förderflusses der Sammelförderer nicht mehr im Ausschussbereich der Nachschnittsäge liegt.

Hinweis: Um die Einschnittlinie bei Störungen in der Sortieranlage nicht sofort abschalten zu müssen, kann es sinnvoll sein, Pufferstrecken vor der Sortieranlage einzuplanen.

Sichere Zugänge (Treppen, Laufstege, Überstiege) für Störungsbeseitigungen sowie Rüst- und Instandhaltungsarbeiten schaffen.

Sammelförderer/Winkelübergabe vor Quersortieranlagen

Risiko

Gefährdungsstufe I

Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko durch:

  • herausgeschleuderte Werkstücke oder Werkstückteile aus vorgeschalteter Nachschnittsäge mit Gleichlaufbearbeitung

  • Quetschen und Scheren durch mit hoher Geschwindigkeit bewegte ("aufgeschossene") Werkstücke im Übergabebereich zum Sammelförderer

  • Quetschen und Scheren durch Kettenantriebe, Förderketten und Mitnehmer

  • Quetschen und Scheren zwischen Fördergut und festen Teilen der Umgebung

  • Erreichen (durch Greifen oder Gehen auf dem Förderer) von angrenzenden Gefahrbereichen (z. B. Einschnittlinie)

  • Stolpern und Abstürzen bei Störungsbeseitigungen und Instandhaltungsarbeiten

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Bild 4: Ausführungsbeispiel Sammeförderer, um den Zugang zum Gefahrbereich der Einschnittlinie zu verhindern
1.Zuführung von den Einschnittlinien
2.Sammelförderer mit ausgekleideter Förderebene
3.Umzäunung mit elektrisch verriegelten Zugangstüren und Zuhaltung
4.Trennung des Abwurfbereiches der Einschnittlinie vom Sammelförderer durch Schutzgitter mit Durchlassöffnung gemäß EN 619 (max. 500 mm hoch)
5.Elektrisch verriegelte Zugangstür zum vom Sammelförderer abgetrennten Abwurfbereich der Einschnittlinie

Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen

Gefahrbereichssicherung: Umzäunung mit elektrisch verriegelten Zugangstüren und ggf. Zuhaltung.

Sicherung der Schnittstellen zu angrenzenden Gefahrbereichen gemäß EN 619 z. B. durch:

  • eine maximal 500 mm hohe Durchlassöffnung in der trennenden Schutzeinrichtung (Quetsch- und Schergefahr zwischen Werkstück und Schutzeinrichtung vermeiden)

  • Sicherheitslichtschranken in der Durchlassöffnung in der Regel in einer Höhe von 40 und 90 cm über der Förderebene

  • einen mindestens 1 m hohen Förderer in der Durchlassöffnung

Falls eine Gefährdung durch vorgeschaltete Nachschnittsägen und deren Zuförderung auf den Sammelförderer vorliegt und die Nachschnittsägen einschließlich Zuförderung beim Betreten des Sammelförderbereiches nicht abgeschaltet werden (d. h. nicht in die elektrische Verriegelung und Zuhaltung der Zugangstüren zum Sammelförderer eingebunden sind), istder Abwurfbereich auf den Sammelförderer durch Schutzgitter/Umzäunung abzugrenzen (siehe Bild 4).

Zugänge in diesen Abwurfbereich müssen mit einer elektrischen Türverriegelung und ggf. Zuhaltung bzgl. der Nachschnittsäge ausgerüstet werden (siehe Bild 4).

Betrieb

Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

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Bild 5: Ausführungsbeispiel Sammelförderer
1.Zuführung von den Einschnittlinien
2.Sammelförderer mit ausgekleideter Förderebene
3.Umzäunung mit elektrisch verriegelten Zugangstüren und Zuhaltung
4.Trennung des Gefahrbereiches der Einschnittlinie von dem des Sammelförderers durch zusätzliche Schutzgitter innerhalb der Umzäunung des Sammelförderers mit Durchlassöffnung gemäß EN 619 (max. 500 mm hoch)
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Bild 6: Ausführungsbeispiel Sammelförderer
1.Zuführung von den Einschnittlinien
2.Sammelförderer mit ausgekleideter Förderebene
3.Umzäunung mit elektrisch verriegelten Zugangstüren und Zuhaltung
4.Trennung des Gefahrbereiches der Einschnittlinie von dem des Sammelförderers durch zusätzliche Schutzgitter innerhalb der Umzäunung des Sammelförderers mit Durchlassöffnung gemäß EN 619 (max. 500 mm hoch)