DGUV Information 209-039 - Schnittholzsortierung und Schnittholzstapelung in Sägewerken Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen

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Anhang 2: - Unterweisungshilfen, Formblätter

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Berufsgenossenschaft
Holz und Metall
Sicheres Arbeiten mit Gehörschutz
in Lärmbereichen
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Lärm kann zu bleibenden Gehörschäden (Schwerhörigkeit, Taubheit, Ohrgeräusch) führen.
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Hinweise auf Lärmbereiche beachten. Gehörschutz immer und ununterbrochen tragen!
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Nur bei richtigem Sitz von Gehörschutzstöpseln wird optimaler Schutz erreicht.
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Bei Kapselgehörschutz auf dichten Sitz der Dichtungsringe achten. Gilt besonders für Brillenträger (besser Gehörschutzstöpsel verwenden).
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Auf Hygiene achten. Gehörschutzstöpsel sind Einmalprodukte. Dichtkissen von Gehörschutzkapseln regelmäßig reinigen und bei Verhärtung und Beschädigung austauschen.
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Gehörschutz auch bei kurzzeitigen lärmintensiven Arbeiten, z. B. mit Handmaschinen, tragen.
Bilder: BGHM
Bestell-Nr. BG 5.3.10/11.2015
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Berufsgenossenschaft
Holz und Metall
Unterweisung über sicheres Arbeiten in Lärmbereichen
Folgende Personen wurde anhand der umseitigen Ausführungen über das sichere Arbeiten mit Gehörschutz in Lärmbereichen unterwiesen.
Ihnen steht folgender persönlicher Gehörschutz zur Verfügung:
[_] Gehörschutzkapseln ______________________________
[_] Gehörschutzstöpsel ______________________________
[_] Gehörschutzwatte ________________________________
[_] _______________________________________________
Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelungen hingewiesen:
[_] _______________________________________________________________________________
[_] _______________________________________________________________________________
[_] _______________________________________________________________________________
Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung
bestätigt
Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung
bestätigt
Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
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DatumUnterweisung
bestätigt
Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung
bestätigt

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Berufsgenossenschaft
Holz und Metall
Sicherer Betrieb von Flurförderzeugen
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Nenntragfähigkeit der Flurförderzeuge niemals überschreiten. Traglastdiagramm beachten.
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Fahrerrückhalteeinrichtung (z. B. Fahrersitzgurt oder Bügeltür) bei jeder Fahrt benutzen.
Allgemeines
  • Flurförderzeuge dürfen nur von Personen gefahren werden, die hierzu schriftlich beauftragt sind.

  • Der Fahrer trägt die alleinige Verantwortung für eine sichere Fahrweise und die Ladung.

  • Sicherheitsschuhe tragen.

  • Personen dürfen nur auf besonders hierfür ausgerüsteten Flurförderzeugen mitgenommen werden.

Verkehrsregelung
  • Soweit nicht gesondert geregelt gilt die Verkehrsregel "Rechts-vor-Links".

  • Nur freigegebene Verkehrswege benutzen.

Fahrweise
  • Fahrgeschwindigkeit stets so einrichten, dass beim Auftauchen einer unvermuteten Gefahr oder eines Hindernisses auf möglichst kurzem Weg angehalten werden kann.

  • Vor Gefahrstellen wie Türen, Toren und anderen unübersichtlichen Stellen langsam fahren und Warnsignal geben.

  • Unebenheiten der Fahrbahn vorsichtig und unter Beobachtung der Last überqueren.

  • Elektrische Verteiler, Verkehrswege, Notausgänge, Rettungswege, Feuerlöscher und Brandschutztore nicht durch abgestellte Fahrzeuge oder Lasten verstellen.

  • Besondere Vorsicht auf Fußgänger, die sich in Fahrzeugnähe aufhalten.

Besondere Einsatzbedingungen
  • Explosionsgefährdete Bereiche dürfen nur mit folgenden Flurförderzeugen befahren werden:

    _____________________________________

    _____________________________________

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Last am Gabelrücken anlegen, Hubmast nach hinten neigen. Gabelzinken gleichmäßig belasten, in niedrigster Stellung verfahren.
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Niemals ohne Sicht fahren. Ausnahmsweise beim Transport hoher Lasten rückwärtsfahren oder Einweiser zu Hilfe nehmen.
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Mit hochgestellter Last nur zum Auf- und Absetzen verfahren. Hubgerüst nur über Stapelfläche nach vorn neigen.
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Im Gefälle und in Steigungen Last immer bergseitig führen und nicht wenden.
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Vor Verlassen des Flurförderzeuges Feststellbremse anziehen und Gabeln absenken. Auf geneigten Flächen zusätzlich durch Unterlegkeile das Wegrollen verhindern.
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Gabelstapler erst verlassen, wenn der Antrieb stillgesetzt, die Feststellbremse angezogen, die Gabeln auf den Boden abgesenkt und der Schlüssel abgezogen ist.
Bilder:
1 BGHM
2 Suffel Fördertechnik GmbH & Co. KG
3, 4, 5, 7, 8 Rauch Möbelwerke GmbH/BGHM
6 Steelcase/BGHM
Bestell-Nr. BG 5.3.11/11.2013
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Berufsgenossenschaft
Holz und Metall
Unterweisung über den sicheren Betrieb von Flurförderzeugen4 × 4 Merkregeln für die tägliche Einsatzprüfungccc_1671_63_01.02.2016.jpg

Folgende Personen wurden anhand der umseitigen Ausführungen über die folgenden Abschnitte unterrichtet sowie anhand der Bilder über das sichere Arbeiten mit Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand unterwiesen.

[_] Allgemeines __________________________
[_] Verkehrsregelung ______________________
[_] Fahrweise ____________________________
[_] Besondere Einsatzbedingungen ____________
Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:
[_] ___________________________________________________
[_] ___________________________________________________
[_] ___________________________________________________
Täglich vor Einsatzbeginn prüfen:
Fahrzeug allgemein:
  1. 1.

    Zustand des Fahrzeuges (Schäden, Lade- und Füllzustände, z.B. Kühlwasser, Motoröl, Batterie)

  2. 2.

    Hydrauliksystem (Funktion, Leckagen, Füllstand des Hydrauliköls)

  3. 3.

    Beleuchtung, Bremslicht

  4. 4.

    Wameinrichtungen

Speziell das Fahrwerk:
  1. 1.

    Reifen (Schäden, Fremdkörper, Luftdruck)

  2. 2.

    Funktion der Betriebs- und Feststellbremse

  3. 3.

    Lenkung (Spiel höchstens 2 Finger breit)

  4. 4.

    Griffigkeit der Pedale

Die Hubeinrichtung:
  1. 1.

    Führung des Lastaufnahmemittels (voll ausfahren, Führung beobachten)

  2. 2.

    Gabelzinken (verbogen, Risse, Sicherung gegen Herausheben und Verschieben)

  3. 3.

    Tragende Teile: auf Risse (z.B. Hubmast)

  4. 4.

    Ketten (ausreichende und gleichmäßige Spannung)

Zusätzliche Einrichtungen:
  1. 1.

    Fahrerschutzdach (Schäden, Befestigung)

  2. 2.

    Lastschutzgitter (Befestigung)

  3. 3.

    Abgasreinigung (Flüssigkeit wechseln, Filter reinigen)

  4. 4.

    Funktion der Sicherung am Deichselkopf bei Mitgänger-Flurförderzeugen

Bei festgestellten Schäden auf sofortige Abhilfe drängen!bg_logo.jpgBGHM
Berufsgenossenschaft
Holz und Metall
Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
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DatumUnterweisung
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Frau/Herr *geb. am
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Berufsgenossenschaft
Holz und Metall
Sicherer Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen
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Arbeitsbühne gegen Abkippen und Abrutschen formschlüssig sichern (Steckbolzen mit Splint gesichert).
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Instandhaltungsarbeiten mit Gabelstapler und Arbeitsbühne.
Einsatz mit Arbeitsbühne
  • Zum Auf- und Abwärtsfahren von Personen mit der Hubeinrichtung von Flurförderzeugen nur dafür zugelassene Arbeitsbühnen verwenden. Keine Paletten, Gitterboxpaletten o. ä. benutzen.

  • Der Einsatz mit Arbeitsbühne ist mit folgenden Flurförderzeugen zulässig:

    _______________________________________

  • Bei Frontgabelstaplern darf das Gesamtgewicht aus Person(en), Arbeitsbühne und Zuladung höchstens 1/5 der Nenntragfähigkeit betragen.

  • Vor dem Hochfahren der Arbeitsbühne darauf achten, dass die Umwehrung ordnungsgemäß geschlossen ist.

  • Standplatz in der Arbeitsbühne nicht mit Hilfsmitteln (Leitern, Kisten, Tritten, etc.) erhöhen.

  • Gabelstapler mit besetzter Arbeitsbühne nicht verfahren, außer zum Feinpositionieren (wenige cm) am Einsatzort.

Stapeln von Schnittholz, Platten und Paletten; Verfahren von Rundholz
  • Aufstandsicheren Stapelunterbau achten.

  • Zulässige Stapelhöhen nicht überschreiten.

  • Beim Anheben der Last darauf achten, dass die Gabelspitzen oder die Last nicht an benachbartem Stapelgut hängen bleiben.

  • Beim Transport von größeren Schnittholzpaketen mit Frontgabelstaplern, die die Sicht auf den Fahrweg einschränken, darf wegen der seitlich herausstehenden Last nicht rückwärts gefahren werden. Stattdessen Einweiserzur Hilfe nehmen.

  • Beim Transport von Rundholz mit Frontgabelstaplern möglichst Zangengreifer verwenden. Ansonsten Rundholz mit Gabeln in niedrigster Stellung langsam verfahren.

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Beispiel für Stapelunterbau: Kanthölzer (12 cm × 12 cm), Stapelsteine im Abstand von ca. 1 Meter.
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Stapelhöhe: im Freien max. 3 × Stapelbreite, in geschlossenen Räumen max. 4 × Stapelbreite. Schiefstellung max. 2 ˚ (= 10 cm bei 3 m Höhe).
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Mindestgangbreite = max. Fahrzeugbreite (inkl. Last) + 2 × 50 cm (beidseitiger Sicherheitsabstand).
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Gabelstapler mit Zangengreifer zum Transport von Rundholz.
Bilder 1 und 2: Ladenburger GmbH
Bilder 3, 4 und 5: BGHM
Bild 6: Dorn-Tec GmbH und Co. KG
Bestell-Nr. BG 5.3.13/11.2013
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Berufsgenossenschaft
Holz und Metall
Unterweisung über den sicheren Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen
Folgende Personen wurden über den sicheren Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen unterwiesen anhand der umseitigen Ausführungen über die Abschnitte:
[_] Allgemeines _____________________________________
[_] Verkehrsregelung _________________________________
[_] Fahrweise _______________________________________
[_] Besondere Einsatzbedingungen _______________________
Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:
[_] _____________________________________________________________________
[_] _____________________________________________________________________
[_] _____________________________________________________________________
Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung
bestätigt
Frau/Herr *geb. am
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DatumUnterweisung
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Frau/Herr *geb. am
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DatumUnterweisung
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Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
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DatumUnterweisung
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Berufsgenossenschaft
Holz und Metall
Unterweisung zum Tragen von Sicherheitsschuhen
Nachfolgend genannte Beschäftigte verrichten Tätigkeiten, bei denen mit Fußverletzungen zu rechnen ist. Sie erhielten Sicherheitsschuhe und wurden darüber unterrichtet, dass sie nach § 30 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A 1) zum Tragen dieser Sicherheitsschuhe verpflichtet sind.
[_] _________________________________________________
[_] _________________________________________________
[_] _________________________________________________
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Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung
bestätigt
Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
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DatumUnterweisung
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Frau/Herr *geb. am
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DatumUnterweisung
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Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
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DatumUnterweisung
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Sicheres Arbeiten
an Maschinen und verketteten Anlagen

Für das sichere Arbeiten an Maschinen und Anlagen sind detaillierte Betriebsanweisungen erforderlich.

Dazu sind umfangreiche Vorermittlungen notwendig, wie:

  1. 1.

    Mögliche Problembereiche der Anlage/Maschine ermitteln. Problembereiche können sein:

    • Nachlauf von Werkzeugen/Aggregaten nach dem Abschalten

    • Verbleibende pneumatische bzw. hydraulische Restenergien nach dem Abschalten

    • Automatische Beschickungseinrichtungen

    • Richtungsänderung des Materialflusses

  2. 2.

    Berücksichtigen der Erkenntnisse aus der Auswertung sämtlicher an der jeweiligen Maschine/Anlage auftretenden Störungen und deren Ursachen.

  3. 3.

    Auf Grund der mit den einzelnen Tätigkeiten verbundenen Unfallrisiken und der Qualifikation der Beschäftigten ist festzulegen, welche Personen nachfolgende Tätigkeiten durchführen dürfen:

    • Störungsbeseitigung

    • Störungsursachenermittlung in Ausnahmefällen bei laufender Anlage und aufgehobener Schutzwirkung der Schutzeinrichtungen

Die Beseitigung von komplexen Störungsursachen erfordert gelegentlich eine Fehlersuche bei laufender Anlage.

An neuen Maschinen und Anlagen ist das Schutzkonzept so fortschrittlich, dass das Beobachten ohne Manipulieren von Schutzeinrichtungen möglich ist. Bei Altanlagen ist dies nicht immer der Fall. Es lässt sich dann nicht vermeiden, dass zur Fehlererkennung die Schutzwirkung von Schutzeinrichtungen kurzzeitig aufgehoben werden muss.

  • Einrichten

  • Warten/Instandsetzen

  • Betreiben

  1. 4.

    Die Vorgaben und die Bedienungsanleitung des Herstellers sowie die betrieblichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen.

Bausteine mit Textvorschlägen für Betriebsanweisungen siehe auf den folgenden Seiten.

Bausteine für Betriebsanweisungen
"Sicheres Arbeiten an Maschinen und
verketteten Anlagen"

AllgemeinesEinrichtenEntstören
Bei häufigen Störungen oder bei nichtpraxisgerechtem Schutzkonzept die Vorgesetzten informieren, damit die Ursachen ermittelt und beseitigt werden können.
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Sicherheitsschuhe und Gehörschutz benutzen.
Eng anliegende Kleidung tragen.
Folgende Personen dürfen die Maschine/Anlage bedienen:
_______________________________
_______________________________
Nur folgende Personen dürfen Störungen beseitigen:
_______________________________
_______________________________
Nur folgende Personen dürfen die Maschine einrichten:
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Nach jedem Werkzeugwechsel ist zu prüfen, ob die vom Hersteller vorgesehenen Einzelverdeckungen der Größe der verwendeten Werkzeuge (z. B. Kappsägen, Fräswerkzeuge) entsprechen und angebracht sind. Gegebenenfalls durch passende ersetzen und montieren.
Einrichten bei laufender Maschine nur dann, wenn die Werkzeuge verdeckt sind.
Auf Quetschgefahr durch zwangsgeführte Werkstücke achten.
Prüfen der Oberflächenqualität (Fühlzone) von Hand nur außerhalb von Gefahrbereichen.
Rückmeldung über nichtpraxistaugliche Vorgaben zum Einrichten an den Vorgesetzten.
Betreiben
Reinigungsarbeiten grundsätzlich nur bei abgeschalteter Maschine durchführen.
Prüfen der Oberflächenqualität von Hand nur außerhalb von Gefahrbereichen.
Auf Quetschgefahr durch zwangsgeführte Werkstücke achten.
Mängel an Schutzeinrichtungen sofort melden.
Warten und Instandsetzen
Vor Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern.
Vorgesehene Zugänge/Übergänge/Laufstege/Podeste benutzen. Nachlaufzeit der Werkzeuge beachten. Verbleibende pneumatische bzw. hydraulische Restenergien beachten, erforderlichenfalls drucklos machen oder gegen Absinken sichern.
Vor dem Entstören abschalten.
Vorgesehene Zugänge/Übergänge benutzen.
Nachlaufzeit der Werkzeuge beachten.
Verbleibende pneumatische bzw. hydraulische Restenergien beachten, erforderlichenfalls drucklos machen oder gegen Absinken sichern.
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Nichtpraxistaugliche Schutzkonzepte dem Vorgesetzten melden.
Fehlersuche im Ausnahmefall bei laufender Anlage und aufgehobener Schutzwirkung der Schutzeinrichtungen
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Anmerkung: Für Personen, die für die in roter Farbe hinterlegten Texte beauftragt werden, ist eine Einzelbetriebsanweisung zu erstellen. Für diese Betriebsanweisung entfällt der in gelber Farbe hinterlegte Text.

Unterweisung über sicheres Arbeiten an Maschinen und verketteten Anlagen

Frau/Herr * ____________________________________________________________________________

geb. ____________________________________________________________________________________________

wurde informiert, dass:

  • sich die meisten Unfälle bei der Beseitigung von Störungen ereignen

  • für die Unfälle häufig sorgloses Verhalten ursächlich war

und darüber hinaus anhand der umseitigen Ausführungen über die Abschnitte

  • Allgemeines

  • Besondere Regelungen für

    Einrichten

    Betreiben

    Entstören

    Fehlersuche im Ausnahmefall

    Warten und Instandsetzen

unterrichtet sowie anhand der Bilder über sicheres Arbeiten unterwiesen.

Zusätzlich wurde sie/er * auf folgende betriebliche Regelungen hingewiesen:
__________________________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________________________

DatumInhalte der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
Unterweisung bestätigt

Nichtzutreffendes bitte streichen

Schweißerlaubnis
1



1a
Arbeitsort/-stelle



Bereich mit Brand- und Explosionsgefahr

_______________________________________________________________________________

_______________________________________________________________________________
Die räumliche Ausdehnung um die Arbeitsstelle:

Umkreis (Radius) von _____ m, Höhe von _____ m, Tiefe von _____ m

2

Arbeitsauftrag
(z.B. Träger abtrennen)
Arbeitsverfahren

____________________________________________________________

____________________________________________________________

_____________________________
Name

3



3a

Sicherheitsmaßnahmen
bei Brandgefahr


Beseitigen der
Brandgefahr

[_] Entfernen beweglicher brennbarer Stoffe und Gegenstände - ggf. auch Staubablagerungen
[_] Entfernen von Wand- und Deckenverkleidungen, soweit sie brennbare Stoffe abdecken oder verdecken oder selbst brennbnar sind [_] Abdecken ortsfester brennbarer Stoffe oder Gegenstände (z.b. Holzbalken, -wände, -fußböden, -gegenstände, Kunststoffteile) mit geeigneten Mitteln und gegebenenfalls deren Anfeuchten
[_] Abdichten von Öffnungen (z.B. Fugen, Ritzen, Mauerdurchbrüche, Rohröffnungen, Rinnen, Kamine, Schächte, zu benachbarten Bereichen durch Lehm, Gips, Mörtel, feuchte Erde usw.
[_]



_____________________________
Name


_____________________________
Ausgeführt


_____________________________
Unterschrift

3b

Bereitstellen von
Feuerlöschmitteln

[_] Feuerlöscher mit   [_] Wasser   [_] Pulver   [_] CO2
[_] Löschdecken
[_] Löschsand
[_] angeschlossener Wasserschlauch
[_] wassergefüllte Eimer
[_] Benachrichtigen der Feuerwehr

_____________________________
Name

_____________________________
Ausgeführt

_____________________________
Unterschrift

3c

Brandposten

[_] Während der schweißtechnischen Arbeiten                           Name:

3d

Brandwache

[_] Nach Abschluss der schweißtechnischen Arbeiten

Dauer: ___________________ Stunden ____________         Name:
4




4a
Sicherheitsmaßnahmen
bei Explosionsgefahr



Beiseitigen der
Explosionsgefahr
[_] Entfernen sämtlicher explosionsfähiger Stoffe und Gegenstände - auch Staubablagerungen und Behälter mit gefährlichem Inhalt oder dessen Resten
[_] Beseitigen von Explosionsgefahr in Rohrleitungen
[_] Abdichten von ortsfesten Behältern, Apparaten oder Rohrleitungen, die brennbare Flüssigkeiten, Gase oder Stäube enthalten oder enthalten haben und gegebenenfalls in Verbindung mit lufttechnischen Maßnahmen
[_] Durchführen lufttechnischer Maßnahmen nach EX-RL in Verbindung mit messtechnischer Überwachung
[_] Aufstellen von Gaswarngeräten ___________________________
[_]




_____________________________
Name

_____________________________
Ausgeführt

_____________________________
Unterschrift

4b

Überwachung

[_] Übewachen der Sicherheitsmaßnahmen auf Wirksamkeit         Name:

4c

Aufhebung der Sicherheitsmaßnahmen

Nach Abschluss der schweißtechnischen Arbeiten

Nach: _____________ Stunden ____________                       Name:

5

Alarmierung


Standort des nächstgelegenenBrandmelders _______________________________________
Telefons ____________________________________________
Feuerwehr Ruf-Nr. ___________________________________

6

Auftraggebender
Unternehmer
(Auftraggeber)

Die Maßnahmen nach Nummern 3 und 4 tragen den durch die örtlichen Verhältnisse
entsehenden Gefahren Rechnung
__________________________
Datum
_____________________________
Unterschrift

7

Ausführender
Unternehmer
(Auftragnehmer)

Die Arbeiten nach Nummer 2 dürfen erst begonnen werden, wenn die Sicherheitsmaßnahmen nach Nummern 3 und/oder 4 durchgeführt sind.
________________   ___________________________________
Datum                         Unterschrift

Kenntnisnahme des Ausführenden nach 2
_____________________________
Unterschrift
Original: Ausführender nach 21. Kopie: Auftraggeber2. Kopie: Auftragnehmer