DGUV Information 209-038 - Seitenwarenbearbeitung in Sägewerken Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen

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Anhang 2: - Unterweisungshilfen, Formblätter

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Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Sicheres Arbeiten in Gattersägewerken
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Wegziehen einer Auszugswalze am Griff.
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Störungsbeseitigung am Spaltkeil.
Allgemeines
Bei häufigen Störungen die Vorgesetzten informieren, damit die Störungsursache beseitigt werden kann.
Vertikalsägegatter
  • Beim Abnehmen der Seitenware und Hauptware nicht an den Umfang angetriebener Walzen greifen (siehe Bild 1).

  • Bei Störungen an Seitenwaren-Auszugswalzen entweder Griff benutzen (siehe Bilder 1 und 2) oder Walzenantrieb abschalten (siehe Bild 2).

  • Nicht zwischen Schnittholz und Spaltkeil greifen oder stellen, ggf. Gattervorschub abschalten (siehe Bild 2) oder Hilfsmittel benutzen.

  • Beim Sägeblattwechsel vor Beginn der Arbeiten obere Druckwalzen (siehe Bild 3) und Sägerahmen formschlüssig (siehe Bild 4) gegen Absinken sichern.

    • Zu verwendende Werkzeuge auf Beschädigungen prüfen und ggf. austauschen

    • Handschuhe tragen


Mehrblattkreissäge (Doppelsäumer)
  • Rückschlagsicherung leichtgängig und scharfkantig halten.

  • Abstand zwischen Gliedern und Werkstückführungsfläche darf nicht größer als 1 mm sein.

  • Lederschürze mit Drahtgewebeverstärkung tragen (siehe Bild 6).


Fördereinrichtungen
  • Beim Entstören vor Einsteigen die Fördereinrichtungen abschalten.

  • Vorgesehene Zugänge/Übergänge benutzen (siehe Bild 8).

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Sicherung der oberen Druckwalze gegen Absinken durch eingesteckten Stift.
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Formschlüssige Sicherung gegen Herabsinken des Sägerahmens.
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Spannen der Sägeblätter von geeigneter Standfläche aus.
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Beim Aufgeben an der Mehrblattsäge Schürze als Rumpfschutz tragen.
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Eine leichtgängige Rückschlagsicherung umschließt das Werkstück lückenlos und verhindert das Herausschleudern von Splittern.
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Übersteigen einer Fördereinrichtung auf einem Übergang.
Bilder 1, 2, 3, 5, 6 und 8: BGHM
Bild 4: Simon Möhringer Anlagenbau GmbH
Bild 7: BSH Göppingen - Bildungszentrum für die Säge- und Holzindustrie
Bestell-Nr. BG 5.3.17/11.2013
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Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Sicheres Arbeiten in Gattersägewerken
Folgende Personen wurden über Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln, Störungsbeseitigung und Instandhaltung unterwiesen:
Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:
[_] ______________________________________________________________________________________
[_] ______________________________________________________________________________________
[_] ______________________________________________________________________________________
[_] ______________________________________________________________________________________
Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
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Frau/Herr *geb. am
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DatumUnterweisung bestätigt
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Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Sicheres Arbeiten mit Gehörschutz in Lärmbereichen
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Lärm kann zu bleibenden Gehörschäden (Schwerhörigkeit, Taubheit, Ohrgeräusch) führen.
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Hinweise auf Lärmbereiche beachten. Gehörschutz immer und ununterbrochen tragen!
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Nur bei richtigem Sitz von Gehörschutzstöpseln wird optimaler Schutz erreicht.
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Bei Kapselgehörschutz auf dichten Sitz der Dichtungsringe achten. Gilt besonders für Brillenträger (besser Gehörschutzstöpsel verwenden).
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Auf Hygiene achten. Gehörschutzstöpsel sind Einmalprodukte. Dichtkissen von Gehörschutzkapseln regelmäßig reinigen und bei Verhärtung und Beschädigung austauschen.
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Gehörschutz auch bei kurzzeitigen lärmintensiven Arbeiten, z. B. mit Handmaschinen, tragen.
Bilder: BGHM
Bestell-Nr. BG 5.3.10/11.2015
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Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Unterweisung über sicheres Arbeiten in Lärmbereichen
Folgende Personen wurde anhand der umseitigen Ausführungen über das sichere Arbeiten mit Gehörschutz in Lärmbereichen unterwiesen.
Ihnen steht folgender persönlicher Gehörschutz zur Verfügung:
[_] Gehörschutzkapseln _________________________
[_] Gehörschutzstöpsel _________________________
[_] Gehörschutzwatte ___________________________
[_] _________________________________________
Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelungen hingewiesen:
[_] _________________________________________________________________________________
[_] _________________________________________________________________________________
[_] _________________________________________________________________________________
Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
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DatumUnterweisung bestätigt
Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
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DatumUnterweisung bestätigt
Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
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Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Sicherer Betrieb von Flurförderzeugen
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Nenntragfähigkeit der Flurförderzeuge niemals überschreiten. Traglastdiagramm beachten.
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Fahrerrückhalteeinrichtung (z. B. Fahrersitzgurt oder Bügeltür) bei jeder Fahrt benutzen.
Allgemeines
  • Flurförderzeuge dürfen nur von Personen gefahren werden, die hierzu schriftlich beauftragt sind.

  • Der Fahrer trägt die alleinige Verantwortung für eine sichere Fahrweise und die Ladung.

  • Sicherheitsschuhe tragen.

  • Personen dürfen nur auf besonders hierfür ausgerüsteten Flurförderzeugen mitgenommen werden.


Verkehrsregelung
  • Soweit nicht gesondert geregelt gilt die Verkehrsregel "Rechts-vor-Links".

  • Nur freigegebene Verkehrswege benutzen.


Fahrweise
  • Fahrgeschwindigkeit stets so einrichten, dass beim Auftauchen einer unvermuteten Gefahr oder eines Hindernisses auf möglichst kurzem Weg angehalten werden kann.

  • Vor Gefahrstellen wie Türen, Toren und anderen unübersichtlichen Stellen langsam fahren und Warnsignal geben.

  • Unebenheiten der Fahrbahn vorsichtig und unter Beobachtung der Last überqueren.

  • Elektrische Verteiler, Verkehrswege, Notausgänge, Rettungswege, Feuerlöscher und Brandschutztore nicht durch abgestellte Fahrzeuge oder Lasten verstellen.

  • Besondere Vorsicht auf Fußgänger, die sich in Fahrzeugnähe aufhalten.


Besondere Einsatzbedingungen
  • Explosionsgefährdete Bereiche dürfen nur mit folgenden Flurförderzeugen befahren werden:

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Last am Gabelrücken anlegen, Hubmast nach hinten neigen. Gabelzinken gleichmäßig belasten, in niedrigster Stellung verfahren.
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Niemals ohne Sicht fahren. Ausnahmsweise beim Transport hoher Lasten rückwärtsfahren oder Einweiser zu Hilfe nehmen.
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Mit hochgestellter Last nur zum Auf- und Absetzen verfahren. Hubgerüst nur über Stapelfläche nach vorn neigen.
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Im Gefälle und in Steigungen Last immer bergseitig führen und nicht wenden.
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Vor Verlassen des Flurförderzeuges Feststellbremse anziehen und Gabeln absenken. Auf geneigten Flächen zusätzlich durch Unterlegkeile das Wegrollen verhindern.
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Gabelstapler erst verlassen, wenn der Antrieb stillgesetzt, die Feststellbremse angezogen, die Gabeln auf den Boden abgesenkt und der Schlüssel abgezogen ist.
Bilder:
1 BGHM
2 Suffel Fördertechnik GmbH & Co. KG
3, 4, 5, 7, 8 Rauch Möbelwerke GmbH/BGHM
6 Steelcase/BGHM
Bestell-Nr. BG 5.3.11/11.2013
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Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Unterweisung über den sicheren Betrieb von Flurförderzeugen4×4 Merkregeln für die tägliche Einsatzprüfungccc_1670_62_01.02.2016.jpg
Täglich vor Einsatzbeginn prüfen:
Folgende Personen wurden anhand der umseitigen Ausführungen über die folgenden Abschnitte unterrichtet sowie anhand der Bilder über das sichere Arbeiten mit Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand unterwiesen.
[_] Allgemeines ____________________________________
[_] Verkehrsregelung ________________________________
[_] Fahrweise _____________________________________
[_] Besondere Einsatzbedingungen _____________________
Fahrzeug allgemein:
  1. 1.

    Zustand des Fahrzeuges (Schäden, Lade- und Füllzustände, z.B. Kühlwasser, Motoröl, Batterie)

  2. 2.

    Hydrauliksystem (Funktion, Leckagen, Füllstand des Hydrauliköls)

  3. 3.

    Beleuchtung, Bremslicht

  4. 4.

    Wameinrichtungen

Speziell das Fahrwerk:
  1. 1.

    Reifen (Schäden, Fremdkörper, Luftdruck)

  2. 2.

    Funktion der Betriebs- und Feststellbremse

  3. 3.

    Lenkung (Spiel höchstens 2 Finger breit)

  4. 4.

    Griffigkeit der Pedale

Die Hubeinrichtung:
  1. 1.

    Führung des Lastaufnahmemittels (voll ausfahren, Führung beobachten)

  2. 2.

    Gabelzinken (verbogen, Risse, Sicherung gegen Herausheben und Verschieben)

  3. 3.

    Tragende Teile: auf Risse (z.B. Hubmast)

  4. 4.

    Ketten (ausreichende und gleichmäßige Spannung)

Zusätzliche Einrichtungen:
  1. 1.

    Fahrerschutzdach (Schäden, Befestigung)

  2. 2.

    Lastschutzgitter (Befestigung)

  3. 3.

    Abgasreinigung (Flüssigkeit wechseln, Filter reinigen)

  4. 4.

    Funktion der Sicherung am Deichselkopf bei Mitgänger-Flurförderzeugen

Bei festgestellten Schäden auf sofortige Abhilfe drängen!bg_logo.jpgBGHM
Berufsgenosenschaft Holz und Metall
Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:
[_] _________________________________________________________
[_] _________________________________________________________
[_] _________________________________________________________
Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
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Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Sicherer Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen
ccc_1670_63_01.02.2016.jpgArbeitsbühne gegen Abkippen und Abrutschen formschlüssig sichern (Steckbolzen mit Splint gesichert). ccc_1670_64_01.02.2016.jpgInstandhaltungsarbeiten mit Gabelstapler und Arbeitsbühne. Einsatz mit Arbeitsbühne
  • Zum Auf- und Abwärtsfahren von Personen mit der Hubeinrichtung von Flurförderzeugen nur dafür zugelassene Arbeitsbühnen verwenden. Keine Paletten, Gitterboxpaletten o.ä. benutzen.

  • Der Einsatz mit Arbeitsbühne ist mit folgenden Flurförderzeugen zulässig:

  • Bei Frontgabelstaplern darf das Gesamtgewicht aus Person(en), Arbeitsbühne und Zuladung höchstens 1/5 der Nenntragfähigkeit betragen.

  • Vordem Hochfahren der Arbeitsbühne darauf achten, dass die Umwehrung ordnungsgemäß geschlossen ist.

  • Standplatz in der Arbeitsbühne nicht mit Hilfsmitteln (Leitern, Kisten, Tritten, etc.) erhöhen.

  • Gabelstapler mit besetzter Arbeitsbühne nicht verfahren, außer zum Feinpositionieren (wenige cm) am Einsatzort.

Stapeln von Schnittholz, Platten und Paletten; Verfahren von Rundholz
  • Auf standsicheren Stapelunterbau achten.

  • Zulässige Stapelhöhen nicht überschreiten.

  • Beim Anheben der Last darauf achten, dass die Gabelspitzen oder die Last nicht an benachbartem Stapelgut hängen bleiben.

  • Beim Transport von größeren Schnittholzpaketen mit Frontgabelstaplern, die die Sicht auf den Fahrweg einschränken, darf wegen der seitlich herausstehenden Last nicht rückwärts gefahren werden. Stattdessen Einweiser zur Hilfe nehmen.

  • Beim Transport von Rundholz mit Frontgabelstaplern möglichst Zangengreifer verwenden.

    Ansonsten Rundholz mit Gabeln in niedrigster Stellung langsam verfahren.

ccc_1670_65_01.02.2016.jpgBeispiel für Stapelunterbau: Kanthölzer (12 cm × 12 cm), Stapelsteine im Abstand von ca. 1 Meter. ccc_1670_66_01.02.2016.jpgStapelhöhe: im Freien max. 3 × Stapelbreite, in geschlossenen Räumen max. 4 × Stapelbreite. Schiefstellung max. 2 ˚ (= 10 cm bei 3 m Höhe).
ccc_1670_67_01.02.2016.jpgMindestgangbreite = max. Fahrzeugbreite (inkl. Last) + 2 × 50 cm (beidseitiger Sicherheitsabstand). ccc_1670_68_01.02.2016.jpgGabelstapler mit Zangengreifer zum Transport von Rundholz.
Bilder 1 und 2: Ladenburger GmbH
Bilder 3, 4 und 5: BGHM
Bild 6: Dorn-Tec GmbH und Co. KG
Bestell-Nr. BG 5.3.13/11.2013
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Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Unterweisung über den sicheren Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen
Folgende Personen wurden über den sicheren Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen unterwiesen anhand der umseitigen Ausführungen über die Abschnitte:
[_] Allgemeines _____________________________________
[_] Verkehrsregelung _________________________________
[_] Fahrweise ______________________________________
[_] Besondere Einsatzbedingungen _______________________
Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:
[_] __________________________________________________________________________
[_] __________________________________________________________________________
[_] __________________________________________________________________________
Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
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Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Unterweisung zum Tragen von Sicherheitsschuhen
Nachfolgend genannte Beschäftigte verrichten Tätigkeiten, bei denen mit Fußverletzungen zu rechnen ist. Sie erhielten Sicherheitsschuhe und wurden darüber unterrichtet, dass sie nach § 30 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A 1) zum Tragen dieser Sicherheitsschuhe verpflichtet sind.ccc_1670_69_01.02.2016.jpg
[_] __________________________________________
[_] __________________________________________
[_] __________________________________________
Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
Frau/Herr *geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt

Sicheres Arbeiten an Maschinen und verketteten Anlagen

Für das sichere Arbeiten an Maschinen und Anlagen sind detaillierte Betriebsanweisungen erforderlich.

Dazu sind umfangreiche Vorermittlungen notwendig, wie:

  1. 1.

    Mögliche Problembereiche der Anlage/Maschine ermitteln. Problembereiche können sein:

    • Nachlauf von Werkzeugen/Aggregaten nach dem Abschalten

    • Verbleibende pneumatische bzw. hydraulische Restenergien nach dem Abschalten

    • Automatische Beschickungseinrichtungen

    • Richtungsänderung des Materialflusses

  2. 2.

    Berücksichtigen der Erkenntnisse aus der Auswertung sämtlicher an der jeweiligen Maschine/Anlage auftretenden Störungen und deren Ursachen.

  3. 3.

    Auf Grund der mit den einzelnen Tätigkeiten verbundenen Unfallrisiken und der Qualifikation der Beschäftigten ist festzulegen, welche Personen nachfolgende Tätigkeiten durchführen dürfen:

    • Störungsbeseitigung

    • Störungsursachenermittlung in Ausnahmefällen bei laufender Anlage und aufgehobener Schutzwirkung der Schutzeinrichtungen

Die Beseitigung von komplexen Störungsursachen erfordert gelegentlich eine Fehlersuche bei laufender Anlage.

An neuen Maschinen und Anlagen ist das Schutzkonzept so fortschrittlich, dass das Beobachten ohne Manipulieren von Schutzeinrichtungen möglich ist. Bei Altanlagen ist dies nicht immer der Fall. Es lässt sich dann nicht vermeiden, dass zur Fehlererkennung die Schutzwirkung von Schutzeinrichtungen kurzzeitig aufgehoben werden muss.

  • Einrichten

  • Warten/Instandsetzen

  • Betreiben

  1. 4.

    Die Vorgaben und die Bedienungsanleitung des Herstellers sowie die betrieblichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen.

Bausteine mit Textvorschlägen für Betriebsanweisungen siehe auf den folgenden Seiten.

Bausteine für Betriebsanweisungen "Sicheres Arbeiten an Maschinen und verketteten Anlagen"
Allgemeines
Bei häufigen Störungen oder bei nichtpraxisgerechtem Schutzkonzept die Vorgesetzten informieren, damit die Ursachen ermittelt und beseitigt werden können.
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Sicherheitsschuhe und Gehörschutz benutzen.
Eng anliegende Kleidung tragen.
Folgende Personen dürfen die Maschine/Anlage bedienen:
______________________________________________
______________________________________________
Nur folgende Personen dürfen Störungen beseitigen:
______________________________________________
______________________________________________
Nur folgende Personen dürfen die Maschine einrichten:
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Einrichten
Nach jedem Werkzeugwechsel ist zu prüfen, ob die vom Hersteller vorgesehenen Einzelverdeckungen der Größe der verwendeten Werkzeuge (z. B. Kappsägen, Fräswerkzeuge) entsprechen und angebracht sind. Gegebenenfalls durch passende ersetzen und montieren.
Einrichten bei laufender Maschine nur dann, wenn die Werkzeuge verdeckt sind.
Auf Quetschgefahr durch zwangsgeführte Werkstücke achten.
Prüfen der Oberflächenqualität (Fühlzone) von Hand nur außerhalb von Gefahrbereichen.
Rückmeldung über nichtpraxistaugliche Vorgaben zum Einrichten an den Vorgesetzten.
Betreiben
Reinigungsarbeiten grundsätzlich nur bei abgeschalteter Maschine durchführen.
Prüfen der Oberflächenqualität von Hand nur außerhalb von Gefahrbereichen.
Auf Quetschgefahr durch zwangsgeführte Werkstücke achten.
Mängel an Schutzeinrichtungen sofort melden.
Warten und Instandsetzen
Vor Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern.
Vorgesehene Zugänge/Übergänge/Laufstege/Podeste benutzen.
Nachlaufzeit der Werkzeuge beachten. Verbleibende pneumatische bzw. hydraulische Restenergien beachten, erforderlichenfalls drucklos machen oder gegen Absinken sichern.
Entstören
Vor dem Entstören abschalten.
Vorgesehene Zugänge/Übergänge benutzen.
Nachlaufzeit der Werkzeuge beachten.
Verbleibende pneumatische bzw. hydraulische Restenergien beachten, erforderlichenfalls drucklos machen oder gegen Absinken sichern.
ccc_1669_85_01.02.2016.jpg
Nichtpraxistaugliche Schutzkonzepte dem Vorgesetzten melden.
Fehlersuche im Ausnahmefall bei laufender Anlage und aufgehobener Schutzwirkung der Schutzeinrichtungen
ccc_1670_73_01.02.2016.jpg
Anmerkung: Für Personen, die für die in roter Farbe hinterlegten Texte beauftragt werden, ist eine Einzelbetriebsanweisung zu erstellen. Für diese Betriebsanweisung entfällt der in gelber Farbe hinterlegte Text.

Unterweisung über sicheres Arbeiten an Maschinen und verketteten Anlagen

Frau/Herr * _______________________________________________________________________________________________________________________

geb. _______________________________________________________________________________________________________________________

wurde informiert, dass:

  • sich die meisten Unfälle bei der Beseitigung von Störungen ereignen

  • für die Unfälle häufig sorgloses Verhalten ursächlich war

und darüber hinaus anhand der umseitigen Ausführungen über die Abschnitte

  • Allgemeines

  • Besondere Regelungen für

    Einrichten

    Betreiben

    Entstören

    Fehlersuche im Ausnahmefall

    Warten und Instandsetzen

unterrichtet sowie anhand der Bilder über sicheres Arbeiten unterwiesen.

Zusätzlich wurde sie/er * auf folgende betriebliche Regelungen hingewiesen:

_______________________________________________________________________________________________________________________

_______________________________________________________________________________________________________________________

DatumInhalte der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen)Unterweisung bestätigt
Schweißerlaubnis
1Arbeitsort/-stelle__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
1aBereich mit Brand- und ExplosionsgefahrDie räumliche Ausdehnung um die Arbeitsstelle:
Umkreis (Radius) von ___ m, Höhe von ___ m, Tiefe von ___ m
2Arbeitsauftrag
(z.B. Träger abtrennen) Arbeitsverfahren
_______________________________________________
_______________________________________________
_________________
Name
3Sicherheitsmaßnahmen bei Brandgefahr[_] Entfernen beweglicher brennbarer Stoffe und Gegenstände - ggf. auch Staubablagerungen
[_] Entfernen von Wand- und Deckenverkleidungen, soweit sie brennbare Stoffe abdecken
oder verdecken oder selbst brennbnar sind
[_] Abdecken ortsfester brennbarer Stoffe oder Gegenstände (z.b. Holzbalken, -wände,
-fußböden, -gegenstände, Kunststoffteile) mit geeigneten Mitteln und gegebenenfalls
deren Anfeuchten
[_] Abdichten von Öffnungen (z.B. Fugen, Ritzen, Mauerdurchbrüche, Rohröffnungen, Rinnen,
Kamine, Schächte, zu benachbarten Bereichen durch Lehm, Gips, Mörtel, feuchte Erde usw.
[_]
3aBeseitigen der Brandgefahr_________________
Name
_________________
Ausgeführt
_________________
Unterschrift
3bBereitstellen von Feuerlöschmitteln[_] Feuerlöscher mit[_] Wasser[_] Pulver[_] CO2
[_] Löschdecken
[_] Löschsand
[_] angeschlossener Wasserschlauch
[_] wassergefüllte Eimer
[_] Benachrichtigen der Feuerwehr
_________________
Name
_________________
Ausgeführt
_________________
Unterschrift
3cBrandposten[_] Während der schweißtechnischen ArbeitenName:
3dBrandwache[_] Nach Abschluss der schweißtechnischen Arbeiten
Dauer: ____________________ Stunden ______
Name:
4Sicherheitsmaßnahmen bei Explosionsgefahr[_] Entfernen sämtlicher explosionsfähiger Stoffe und Gegenstände - auch Staubablagerungen und Behälter mit gefährlichem Inhalt oder dessen Resten
[_] Beseitigen von Explosionsgefahr in Rohrleitungen
[_] Abdichten von ortsfesten Behältern, Apparaten oder Rohrleitungen, die brennbare Flüssigkeiten, Gase oder Stäube enthalten oder enthalten haben und gegebenenfalls in Verbindung mit lufttechnischen Maßnahmen
[_] Durchführen lufttechnischer Maßnahmen nach EX-RL in Verbindung mit messtechnischer Überwachung
[_] Aufstellen von Gaswarngeräten _________________________________
[_]
4aBeiseitigen der Explosionsgefahr_________________
Name
_________________
Ausgeführt
_________________
Unterschrift
4bÜberwachung[_] Übewachen der Sicherheitsmaßnahmen auf WirksamkeitName:
4cAufhebung der SicherheitsmaßnahmenNach Abschluss der schweißtechnischen Arbeiten
Nach: _________ Stunden _________
Name:
5AlarmierungStandort des nächstgelegenenBrandmelders_____________________________________________
Telefons_____________________________________________
Feuerwehr Ruf-Nr. ________________________________________________
6Auftraggebender
Unternehmer
(Auftraggeber)
Die Maßnahmen nach Nummern 3 und 4 tragen den durch die örtlichen Verhältnisse entsehenden Gefahren Rechnung
_________________
Datum
_________________
Unterschrift
7Ausführender Unternehmer (Auftragnehmer)Die Arbeiten nach Nummer 2 dürfen erst begonnen werden, wenn die Sicherheitsmaßnahmen nach Nummern 3 und/oder 4 durchgeführt sind.Kenntnisnahme des Ausführenden nach 2
_________________
Datum
_____________________
Unterschrift
_________________
Unterschrift
Original: Ausführender nach 21. Kopie: Auftraggeber2. Kopie: Auftragnehmer

Nichtzutreffendes bitte streichen