DGUV Information 209-037 - Rundholzplatz und Rundholzzubringung in Sägewerken Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen

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Anhang 2 - Unterweisungshilfen, Formblätter

bg_logo.jpgBGHM
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Sicheres Arbeiten mit Kettensägemaschinen
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Beim Ablängen von Brettware im Werkstattbereich auf sicheren Stand und auf sichere Auflage achten. Durch eine zusätzliche Unterlage muss ein unkontrolliertes Durchtauchen/Schneiden der Kettensägemaschine verhindert werden.
Die Schienenspitze darf keine anderen Werkstücke berühren.
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Beim Ablängen von Rundholz darf die Schienenspitze keine anderen Stämme berühren.
Allgemeines
  • Zum Sägekettenwechsel, vor dem Beseitigen von Störungen und vor Reinigungsarbeiten Maschine von der Energiezufuhr trennen bzw. ausschalten.

  • Beschäftigungsbeschränkung beachten (Mindestalter 18 Jahre, bei Auszubildenden 15 Jahre).

Werkzeug
  • Möglichst rückschlagarme Sägeketten, z. B. Hobelzahnketten mit Spandickenbegrenzung sowie rückschlagarme Sägeschiene verwenden.

Betreiben
  • Sägekette nach Bedienungsanleitung des Herstellers schärfen und spannen.

  • Beim Transport der Maschine Kettenschutz aufstecken.

  • Unter Spannung stehendes Rundholz zurechtrücken oder unterkeilen, um eine plötzliche Lageänderung des Holzes bzw. Einklemmen der Sägeschiene zu vermeiden.

Bei Arbeiten über Kopf ist grundsätzlich zu prüfen, ob eine Säbelsäge eingesetzt werden kann.
Schutzkleidung
  • Beim Ablängen von Brettware mind. Gehörschutz, Augenschutz, Arbeitshandschuhe und Sicherheitsschuhe tragen.

Bei Arbeiten mit der Kettensägemaschine ist unbedingt die Bedienungsanleitung des Herstellers einzuhalten.
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Bei Stechschnitten Säge unter flachem Winkel zur Werkstückoberfläche ansetzen. Beim Einstechen ständig Druck auf dem unteren Teil der Sägekette halten.
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Erst wenn die Schienenspitze mehr als das Maß der Schienenbreite eingetaucht ist, Stechschnitt vollständig durchführen.
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Gehörschutz tragen
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Sicherheitsschuhe tragen
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Augenschutz tragen
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Arbeitshandschuhe tragen
Weitere Informationen finden Sie
ccc_1669_20160201_66.jpgin "Holzbearbeitungsmaschinen TSM/M"
www.bghm.de
Bilder: BGHMBestell-Nr. BG 5.3.7/11.2013
bg_logo.jpgBGHM
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Unterweisung über sicheres Arbeiten mit Kettensägemaschinen
Folgende Personen wurden über Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln, Störungsbeseitigung und Instandhaltung unterwiesen.
Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:
[_] ____________________________________________________________________________
[_] ____________________________________________________________________________
[_] ____________________________________________________________________________
Frau/Herr geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
Frau/Herr geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
Frau/Herr geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
Frau/Herr geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
Frau/Herr geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
bg_logo.jpgBGHM
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Sicherer Betrieb von Flurförderzeugen
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Nenntragfähigkeit der Flurförderzeuge niemals überschreiten. Traglastdiagramm beachten.
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Fahrerrückhalteeinrichtung (z. B. Fahrersitzgurt oder Bügeltür) bei jeder Fahrt benutzen.
Allgemeines
  • Flurförderzeuge dürfen nur von Personen gefahren werden, die hierzu schriftlich beauftragt sind.

  • Der Fahrer trägt die alleinige Verantwortung für eine sichere Fahrweise und die Ladung.

  • Sicherheitsschuhe tragen.

  • Personen dürfen nur auf besonders hierfür ausgerüsteten Flurförderzeugen mitgenommen werden.


Verkehrsregelung
  • Soweit nicht gesondert geregelt gilt die Verkehrsregel "Rechts-vor-Links".

  • Nur freigegebene Verkehrswege benutzen.


Fahrweise
  • Fahrgeschwindigkeit stets so einrichten, dass beim Auftauchen einer unvermuteten Gefahr oder eines Hindernisses auf möglichst kurzem Weg angehalten werden kann.

  • Vor Gefahrstellen wie Türen, Toren und anderen unübersichtlichen Stellen langsam fahren und Warnsignal geben.

  • Unebenheiten der Fahrbahn vorsichtig und unter Beobachtung der Last überqueren.

  • Elektrische Verteiler, Verkehrswege, Notausgänge, Rettungswege, Feuerlöscher und Brandschutztore nicht durch abgestellte Fahrzeuge oder Lasten verstellen.

  • Besondere Vorsicht auf Fußgänger, die sich in Fahrzeugnähe aufhalten.


Besondere Einsatzbedingungen
  • Explosionsgefährdete Bereiche dürfen nur mit folgenden Flurförderzeugen befahren werden:

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Last am Gabelrücken anlegen, Hubmast nach hinten neigen. Gabelzinken gleichmäßig belasten, in niedrigster Stellung verfahren.
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Niemals ohne Sicht fahren. Ausnahmsweise beim Transport hoher Lasten rückwärtsfahren oder Einweiser zu Hilfe nehmen.
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Mit hochgestellter Last nur zum Auf- und Absetzen verfahren. Hubgerüst nur über Stapelfläche nach vorn neigen.
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Im Gefälle und in Steigungen Last immer bergseitig führen und nicht wenden.
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Vor Verlassen des Flurförderzeuges Feststellbremse anziehen und Gabeln absenken. Auf geneigten Flächen zusätzlich durch Unterlegkeile das Wegrollen verhindern.
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Gabelstapler erst verlassen, wenn der Antrieb stillgesetzt, die Feststellbremse angezogen, die Gabeln auf den Boden abgesenkt und der Schlüssel abgezogen ist.
_____________________________
_____________________________
Bilder:
1 BGHM
2 Suffel Fördertechnik GmbH & Co. KG
3, 4, 5, 7, 8 Rauch Möbelwerke GmbH/BGHM
6 Steelcase/BGHM
Bestell-Nr. BG 5.3.11/11.2013
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Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Unterweisung über den sicheren Betrieb von Flurförderzeugen4×4 Merkregeln für die tägliche Einsatzprüfungccc_1669_75_01.02.2016.jpg
Folgende Personen wurden anhand der umseitigen Ausführungen über die folgenden Abschnitte unterrichtet sowie anhand der Bilder über das sichere Arbeiten mit Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand unterwiesen.Täglich vor Einsatzbeginn prüfen:
Fahrzeug allgemein:
  1. 1.

    Zustand des Fahrzeuges (Schäden, Lade- und Füllzustände, z.B. Kühlwasser, Motoröl, Batterie)

  2. 2.

    Hydrauliksystem (Funktion, Leckagen, Füllstand des Hydrauliköls)

  3. 3.

    Beleuchtung, Bremslicht

  4. 4.

    Wameinrichtungen


Speziell das Fahrwerk:
  1. 1.

    Reifen (Schäden, Fremdkörper, Luftdruck)

  2. 2.

    Funktion der Betriebs- und Feststellbremse

  3. 3.

    Lenkung (Spiel höchstens 2 Finger breit)

  4. 4.

    Griffigkeit der Pedale


Die Hubeinrichtung:
  1. 1.

    Führung des Lastaufnahmemittels (voll ausfahren, Führung beobachten)

  2. 2.

    Gabelzinken (verbogen, Risse, Sicherung gegen Herausheben und Verschieben)

  3. 3.

    Tragende Teile: auf Risse (z.B. Hubmast)

  4. 4.

    Ketten (ausreichende und gleichmäßige Spannung)


Zusätzliche Einrichtungen:
  1. 1.

    Fahrerschutzdach (Schäden, Befestigung)

  2. 2.

    Lastschutzgitter (Befestigung)

  3. 3.

    Abgasreinigung (Flüssigkeit wechseln, Filter reinigen)

  4. 4.

    Funktion der Sicherung am Deichselkopf bei Mitgänger-Flurförderzeugen

[_] Allgemeines _____________________________
[_] Verkehrsregelung _____________________________
[_] Fahrweise _____________________________
[_] Besondere Einsatzbedingungen _____________________________
Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:
[_] _____________________________Bei festgestellten Schäden auf sofortige Abhilfe drängen!bg_logo.jpgBGHM
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
[_] _____________________________
[_] _____________________________
Frau/Herr geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
Frau/Herr geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
Frau/Herr geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
Frau/Herr geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
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Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Sicherer Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen
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Arbeitsbühne gegen Abkippen und Abrutschen formschlüssig sichern (Steckbolzen mit Splint gesichert).
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Instandhaltungsarbeiten mit Gabelstapler und Arbeitsbühne.
Einsatz mit Arbeitsbühne
  • Zum Auf- und Abwärtsfahren von Personen mit der Hubeinrichtung von Flurförderzeugen nur dafür zugelassene Arbeitsbühnen verwenden. Keine Paletten, Gitterboxpaletten o. ä. benutzen.

  • Der Einsatz mit Arbeitsbühne ist mit folgenden Flurförderzeugen zulässig:

  • Bei Frontgabelstaplern darf das Gesamtgewicht aus Person(en), Arbeitsbühne und Zuladung höchstens 1/5 der Nenntragfähigkeit betragen.

  • Vordem Hochfahren der Arbeitsbühne darauf achten, dass die Umwehrung ordnungsgemäß geschlossen ist.

  • Standplatz in der Arbeitsbühne nicht mit Hilfsmitteln (Leitern, Kisten, Tritten, etc.) erhöhen.

  • Gabelstapler mit besetzter Arbeitsbühne nicht verfahren, außer zum Feinpositionieren (wenige cm) am Einsatzort.


Stapeln von Schnittholz, Platten und Paletten; Verfahren von Rundholz
  • Auf standsicheren Stapelunterbau achten.

  • Zulässige Stapelhöhen nicht überschreiten.

  • Beim Anheben der Last darauf achten, dass die Gabelspitzen oder die Last nicht an benachbartem Stapelgut hängen bleiben.

  • Beim Transport von größeren Schnittholzpaketen mit Frontgabelstaplern, die die Sicht auf den Fahrweg einschränken, darf wegen der seitlich herausstehenden Last nicht rückwärts gefahren werden. Stattdessen Einweiser zur Hilfe nehmen.

  • Beim Transport von Rundholz mit Frontgabelstaplern möglichst Zangengreifer verwenden. Ansonsten Rundholz mit Gabeln in niedrigster Stellung langsam verfahren.

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Beispiel für Stapelunterbau: Kanthölzer (12 cm × 12 cm), Stapelsteine im Abstand von ca. 1 Meter.
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Stapelhöhe: im Freien max. 3 × Stapelbreite, in geschlossenen Räumen max. 4 × Stapelbreite. Schiefstellung max. 2 ˚ (= 10 cm bei 3 m Höhe).
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Mindestgangbreite = max. Fahrzeugbreite (inkl. Last) + 2 × 50 cm (beidseitiger Sicherheitsabstand).
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Gabelstapler mit Zangengreifer zum Transport von Rundholz.
Bilder 1 und 2: Ladenburger GmbH
Bilder 3, 4 und 5: BGHM
Bild 6: Dorn-Tec GmbH und Co. KG
Bestell-Nr. BG 5.3.13/11.2013
bg_logo.jpgBGHM
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Unterweisung über den sicheren Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen
Folgende Personen wurden über den sicheren Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen unterwiesen anhand der umseitigen Ausführungen über die Abschnitte:
[_] Allgemeines ________________________________________________
[_] Verkehrsregelung ____________________________________________
[_] Fahrweise _________________________________________________
[_] Besondere Einsatzbedingungen _________________________________
Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:
[_] _______________________________________________________________________________________
[_] _______________________________________________________________________________________
[_] _______________________________________________________________________________________
Frau/Herr geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
Frau/Herr geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
Frau/Herr geb. am
Inhalt der Unterweisung
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DatumUnterweisung bestätigt
Frau/Herr geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
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Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Unterweisung zum Tragen von Sicherheitsschuhen
Nachfolgend genannte Beschäftigte verrichten Tätigkeiten, bei denen mit Fußverletzungen zu rechnen ist. Sie erhielten Sicherheitsschuhe und wurden darüber unterrichtet, dass sie nach § 30 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A 1) zum Tragen dieser Sicherheitsschuhe verpflichtet sind.ccc_1669_82_01.02.2016.jpg
[_] ________________________________________
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Frau/Herr geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
Frau/Herr geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt
Frau/Herr geb. am
Inhalt der Unterweisung
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DatumUnterweisung bestätigt
Frau/Herr geb. am
Inhalt der Unterweisung
(hier Bildnummern eintragen)
DatumUnterweisung bestätigt

Sicheres Arbeiten an Maschinen und verketteten Anlagen

Für das sichere Arbeiten an Maschinen und Anlagen sind detaillierte Betriebsanweisungen erforderlich.

Dazu sind umfangreiche Vorermittlungen notwendig, wie:

  1. 1.

    Mögliche Problembereiche der Anlage/Maschine ermitteln. Problembereiche können sein:

    • Nachlauf von Werkzeugen/Aggregaten nach dem Abschalten

    • Verbleibende pneumatische bzw. hydraulische Restenergien nach dem Abschalten

    • Automatische Beschickungseinrichtungen

    • Richtungsänderung des Materialflusses

  2. 2.

    Berücksichtigen der Erkenntnisse aus der Auswertung sämtlicher an der jeweiligen Maschine/Anlage auftretenden Störungen und deren Ursachen.

  3. 3.

    Auf Grund der mit den einzelnen Tätigkeiten verbundenen Unfallrisiken und der Qualifikation der Beschäftigten ist festzulegen, welche Personen nachfolgende Tätigkeiten durchführen dürfen:

    • Störungsbeseitigung

    • Störungsursachenermittlung in Ausnahmefällen bei laufender Anlage und aufgehobener Schutzwirkung der Schutzeinrichtungen

Die Beseitigung von komplexen Störungsursachen erfordert gelegentlich eine Fehlersuche bei laufender Anlage.

An neuen Maschinen und Anlagen ist das Schutzkonzept so fortschrittlich, dass das Beobachten ohne Manipulieren von Schutzeinrichtungen möglich ist. Bei Altanlagen ist dies nicht immer der Fall. Es lässt sich dann nicht vermeiden, dass zur Fehlererkennung die Schutzwirkung von Schutzeinrichtungen kurzzeitig aufgehoben werden muss.

  • Einrichten

  • Warten/Instandsetzen

  • Betreiben

  1. 4.

    Die Vorgaben und die Bedienungsanleitung des Herstellers sowie die betrieblichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen.

Bausteine mit Textvorschlägen für Betriebsanweisungen siehe nachfolgende Seiten.

Bausteine für Betriebsanweisungen "Sicheres Arbeiten an Maschinen und verketteten Anlagen"
AllgemeinesEinrichtenEntstören
Bei häufigen Störungen oder bei nichtpraxisgerechtem Schutzkonzept die Vorgesetzten informieren, damit die Ursachen ermittelt und beseitigt werden können.
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Sicherheitsschuhe und Gehörschutz benutzen.
Eng anliegende Kleidung tragen.
Folgende Personen dürfen die Maschine/Anlage bedienen:
________________________
________________________
Nur folgende Personen dürfen Störungen beseitigen:
________________________
________________________
Nur folgende Personen dürfen die Maschine einrichten:
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Nach jedem Werkzeugwechsel ist zu prüfen, ob die vom Hersteller vorgesehenen Einzelverdeckungen der Größe der verwendeten Werkzeuge (z. B. Kappsägen, Fräswerkzeuge) entsprechen und angebracht sind. Gegebenenfalls durch passende ersetzen und montieren.
Einrichten bei laufender Maschine nur dann, wenn die Werkzeuge verdeckt sind.
Auf Quetschgefahr durch zwangsgeführte Werkstücke achten.
Prüfen der Oberflächenqualität (Fühlzone) von Hand nur außerhalb von Gefahrbereichen.
Rückmeldung über nichtpraxistaugliche Vorgaben zum Einrichten an den Vorgesetzten.
Betreiben
Reinigungsarbeiten grundsätzlich nur bei abgeschalteter Maschine durchführen.
Prüfen der Oberflächenqualität von Hand nur außerhalb von Gefahrbereichen.
Auf Quetschgefahr durch zwangsgeführte Werkstücke achten.
Mängel an Schutzeinrichtungen sofort melden.
Warten und Instandsetzen
Vor Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern.
Vorgesehene Zugänge/Übergänge/Laufstege/Podeste benutzen. Nachlaufzeit der Werkzeuge beachten. Verbleibende pneumatische bzw. hydraulische Restenergien beachten, erforderlichenfalls drucklos machen oder gegen Absinken sichern.
Vor dem Entstören abschalten.
Vorgesehene Zugänge/Übergänge benutzen.
Nachlaufzeit der Werkzeuge beachten.
Verbleibende pneumatische bzw. hydraulische Restenergien beachten, erforderlichenfalls drucklos machen oder gegen Absinken sichern.
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Nichtpraxistaugliche Schutzkonzepte dem Vorgesetzten melden.
Fehlersuche im Ausnahmefall bei laufender Anlage und aufgehobener Schutzwirkung der Schutzeinrichtungen
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Anmerkung: Für Personen, die für die in roter Farbe hinterlegten Texte beauftragt werden, ist eine Einzelbetriebsanweisung zu erstellen. Für diese Betriebsanweisung entfällt der in gelber Farbe hinterlegte Text.

Unterweisung über sicheres Arbeiten an Maschinen und verketteten Anlagen

Frau/Herr 

__________________________________________________________________________________

geb.

__________________________________________________________________________________

wurde informiert, dass:

  • sich die meisten Unfälle bei der Beseitigung von Störungen ereignen

  • für die Unfälle häufig sorgloses Verhalten ursächlich war

und darüber hinaus anhand der umseitigen Ausführungen über die Abschnitte

  • Allgemeines

  • Besondere Regelungen für

    Einrichten

    Betreiben

    Entstören

    Fehlersuche im Ausnahmefall

    Warten und Instandsetzen

unterrichtet sowie anhand der Bilder über sicheres Arbeiten unterwiesen.

Zusätzlich wurde sie/er  auf folgende betriebliche Regelungen hingewiesen:

__________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

DatumInhalte der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen)Unterweisung bestätigt
Schweißerlaubnis
1Arbeitsort/-stelle________________________________________________________
________________________________________________________
1aBereich mit Brand- und ExplosionsgefahrDie räumliche Ausdehnung um die Arbeitsstelle:
Umkreis (Radius) von ______ m, Höhe von ______ m, Tiefe von ______ m
2Arbeitsauftrag (z.B. Träger abtrennen) Arbeitsverfahren ________________________________________________________________________
________________________________________________________________________
______________________________
Name
3Sicherheitsmaßnahmen bei Brandgefahr[_] Entfernen beweglicher brennbarer Stoffe und Gegenstände - ggf. auch Staubablagerungen
[_] Entfernen von Wand- und Deckenverkleidungen, soweit sie brennbare Stoffe abdecken oder verdecken oder selbst brennbnar sind
[_] Abdecken ortsfester brennbarer Stoffe oder Gegenstände (z.b. Holzbalken, -wände, -fußböden, -gegenstände, Kunststoffteile) mit geeigneten Mitteln und gegebenenfalls deren Anfeuchten
[_] Abdichten von Öffnungen (z.B. Fugen, Ritzen, Mauerdurchbrüche, Rohröffnungen, Rinnen, Kamine, Schächte, zu benachbarten Bereichen durch Lehm, Gips, Mörtel, feuchte Erde usw.
[_]
3aBeseitigen der Brandgefahr__________________
Name
__________________
Ausgeführt
__________________
Unterschrift
3bBereitstellen von Feuerlöschmitteln[_] Feuerlöscher mit[_] Wasser[_] Pulver[_] CO2
[_] Löschdecken
[_] Löschsand
[_] angeschlossener Wasserschlauch
[_] wassergefüllte Eimer
[_] Benachrichtigen der Feuerwehr
__________________
Name
__________________
Ausgeführt
__________________
Unterschrift
3cBrandposten[_] Während der schweißtechnischen ArbeitenName:
3dBrandwache[_] Nach Abschluss der schweißtechnischen Arbeiten
Dauer: ____________ Stunden ___________
Name:
4Sicherheitsmaßnahmen bei Explosionsgefahr[_] Entfernen sämtlicher explosionsfähiger Stoffe und Gegenstände - auch Staubablagerungen und Behälter mit gefährlichem Inhalt oder dessen Resten
[_] Beseitigen von Explosionsgefahr in Rohrleitungen
[_] Abdichten von ortsfesten Behältern, Apparaten oder Rohrleitungen, die brennbare Flüssigkeiten, Gase oder Stäube enthalten oder enthalten haben und gegebenenfalls in Verbindung mit lufttechnischen Maßnahmen
[_] Durchführen lufttechnischer Maßnahmen nach EX-RL in Verbindung mit messtechnischer Überwachung
[_] Aufstellen von Gaswarngeräten ___________________________________
[_]
4aBeiseitigen der Explosionsgefahr__________________
Name
__________________
Ausgeführt
__________________
Unterschrift
4bÜberwachung[_] Übewachen der Sicherheitsmaßnahmen auf WirksamkeitName:
4cAufhebung der SicherheitsmaßnahmenNach Abschluss der schweißtechnischen Arbeiten
Nach: ______________ Stunden ______________Name:
5AlarmierungStandort des nächstgelegenenBrandmelders________________________________________________
Telefons________________________________________________
Feuerwehr Ruf-Nr. ______________________________________________
6Auftraggebender Unternehmer (Auftraggeber)Die Maßnahmen nach Nummern 3 und 4 tragen den durch die örtlichen Verhältnisse entsehenden Gefahren Rechnung
__________________
Datum
________________________
Unterschrift
7Ausführender Unternehmer (Auftragnehmer)Die Arbeiten nach Nummer 2 dürfen erst begonnen werden, wenn die Sicherheitsmaßnahmen nach Nummern 3 und/oder 4 durchgeführt sind.Kenntnisnahme des Ausführenden nach 2
__________________
Datum
______________________________
Unterschrift
_____________________________
Unterschrift
Original: Ausführender nach 21. Kopie: Auftraggeber2. Kopie: Auftragnehmer