DGUV Information 209-034 - Gattersägewerke Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen

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Abschnitt 1 - 1 Vorbemerkungen

Diese DGUV Information richtet sich an die Unternehmerinnen und Unternehmer und an die Beschäftigten der Sägewerksindustrie und soll eine praktische Hilfe für die Auswahl und den Einsatz von Schutzmaßnahmen in Gattersägewerken bieten.

Die im Folgenden beschriebenen sicherheitstechnischen Lösungen sind nach den Erfahrungen der BGHM geeignet, Risiken zu mindern und Unfälle zu vermeiden. Sie haben sich in der Praxis bewährt.

Die in dieser DGUV Information beschriebenen technischen Lösungen und Beispiele schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus. Technische Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum können ebenfalls zur Beurteilung der Gefährdungen herangezogen werden.

Die zusammengestellten Informationen über die Maschinen und Anlagen richten sich an die Betreiber. Hier werden Beispiele für den sicheren Betrieb gegeben, die die Anforderungen der im Jahr 2015 geänderten Betriebssicherheitsverordnung erfüllen können.

In den Mustergefährdungsbeurteilungen im Anhang dieser Schrift ist eine Auswahl von Schutzmaßnahmen für den sicheren Betrieb von Maschinen und Anlagen zusammengestellt. Sie stellen Beispiele dar und müssen für jeden Betrieb individuell angepasst und gegebenenfalls ergänzt werden.

Die Mitgliedsbetriebe der BGHM können zum Beispiel auf der Internetseite www.bghm.de über den kennwortgeschützten Online-Bereich "meineBGHM" eine Gefährdungsbeurteilung online erstellen. Außerdem stehen die Mustergefährdungsbeurteilungen für den "Musterbetrieb Sägewerk" auf www.bghm.de unter dem Webcode 1286 zum Download zur Verfügung.

Anhänge:

Im Anhang 1 werden wesentliche Vorschriften und Regeln aufgeführt, die für das Betreiben sowie für den Bau von Maschinen und Anlagen notwendig sind.

Die Inhalte für die Unterweisung der Beschäftigten leiten sich aus der individuellen Gefährdungsbeurteilung für den Betrieb ab. Für die Durchführung der Unterweisung können eine Reihe von Unterweisungshilfen, wie Filme, Präsentationen oder Bilder, genutzt werden. Eine Sammlung von häufig verwendeten Unterweisungshilfen und Formblättern befindet sich z. B. auf der Internetseite der BGHM unter dem Stichwort "Praxishilfen" und in der vorliegenden Schrift im Anhang 2.

Der Anhang 3 enthält Informationen zur Beschaffenheit und Ausführung von Maschinen und Anlagen nach dem aktuellen Stand der Technik zum Zeitpunkt der Erstellung dieser DGUV Information. Sie sollen als Hilfe und Grundlage für die Beurteilung eines Nachrüstbedarfs dienen. Im Anhang 4 finden Sie die Muster-Gefährdungsbeurteilungen für verschiedene Anlagenbereiche. Sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Gefährdungsbeurteilungen müssen den Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechen. Sie müssen vom Unternehmer oder von der Unternehmerin erforderlichenfalls ergänzt und an die individuellen betrieblichen Gegebenheiten und Fertigungsabläufe angepasst werden. Die Form der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben - sie kann auch online erstellt werden