DGUV Information 209-034 - Gattersägewerke Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen

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Abschnitt 5.1 - 5 Fördereinrichtungen Beispiele
5.1 Stetigförderer zwischen den Anlagenbereichen

Gefährdungen

Es besteht ein erhebliches Verletzungsrisiko durch:

  • Quetschen und Scheren, bedingt durch Werkstücke

  • Quetschen, Scheren und Einziehen, bedingt durch Kettenantriebe, Förderketten und Mitnehmer

  • Erreichen (durch Greifen oder Gehen auf dem Förderer) angrenzender Gefahrenbereiche

  • Stolpern und Abstürzen während der Störungsbeseitigungen und der Instandhaltungsarbeiten

Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen

Sichern Sie die Einzelgefahrstellen des Förderers (z. B. Kettenauflaufstellen, Quetsch- und Scherstellen durch Mitnehmer) mit Verkleidungen, Füllstücken oder Auskleidungen.

Sichern Sie Quetsch- und Scherstellen in Zusammenhang mit zwangsgeführten Werkstücken, indem Sie die Förderebene auskleiden, umzäunen oder unmittelbar am Förderer wannenartige Schutzbleche anbringen.

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Abb. 25
Verkleidungen und Füllstücke an Kettenrädern (Quelle: DIN EN 619:2011-02)

AGeschlossene Abdeckung
BOffene Abdeckung
CFüllstück
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Abb. 26
Füllstücke an Einzugstellen von z. B. Förderbändern (Quelle: DIN EN 619:2011-02)

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Abb. 27
Auskleidungen als Sicherung zwischen Werkstück und Rollenbahn nach Vorlage aus EN 619:2011-02)

Sicherung der Schnittstellen zu angrenzenden Gefahrenbereichen z. B. durch:

  • eine maximal 500 mm hohe Durchlassöffnung in der Umzäunung (Quetsch- und Schergefahr zwischen Werkstück und Schutzeinrichtung vermeiden)

  • Sicherheitslichtschranken in der Durchlassöffnung, in der Regel in einer Höhe von 40 und 90 cm über der Förderebene

  • einen mindestens 1 m hohen Förderer in der Durchlassöffnung der Umzäunung

Ein NOT-AUS-Schalter muss nach DIN EN 619 alle 20 m vorhanden sein.

Betrieb

Beachten Sie die Hinweise in der Betriebsanleitung des Herstellers in Bezug auf die Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten.

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Abb. 28
Ausführungsbeispiel Stetigförderer für Seitenwarenabtransport, um den Zugang zum Gefahrenbereich der Einschnittlinie zu verhindern

1Trennung des Gefahrenbereichs der Einschnittlinie von dem des Seitenwarenabtransports durch Schutzgitter mit Durchlassöffnung gemäß DIN EN 619 (max. 500 mm hoch)
2Elektrisch verriegelte Zugangstür in den Gefahrenbereich der Einschnittlinie
3Ausgekleidete Förderebene
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Abb. 29
Ausführungsbeispiel Stetigförderer für Seitenware zwischen Einschnittlinie und Besäumanlage

1Sicherheitslichtschranken an der Schnittstelle zum angrenzenden Anlagen-/Gefahrenbereich der Vereinzelung der Besäumanlage
2Ausgekleidete Förderebene
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Abb. 30
Ausführungsbeispiel einer abweisenden Schutzeinrichtung als Teil der Zugangssicherung zum Gefahrenbereich einer Vereinzelung

1Stehverhinderer mit Baustahlmatte gemäß DIN EN 619

Wenn ein Stetigförderer so angeordnet ist, dass Werkstücke oder Werkstückteile herausgeschleudert werden können, zum Beispiel aus einer Doppelwellenkreissäge, muss das Betreten des umzäunten Gefahrenbereichs durch die Zuhaltung an der Zugangstür so lange verhindert sein, bis ein sicherer Anlagenzustand hergestellt worden ist (siehe Abbildung 35).

Schaffen Sie sichere Zugänge (Treppen, Laufstege, Überstiege) für Störungsbeseitigungen und Instandhaltungsarbeiten.