DGUV Information 209-033 - Faserverstärkte Polyesterharze Handhabung und sicheres Arbeiten

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Abschnitt 5 - Unterweisung, Betriebsanweisung

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Beschäftigte, die

  • Polyesterharze verarbeiten,

  • Werkzeuge, Formen oder Werkstücke reinigen, sind jährlich mindestens einmal über die Gefahren und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit den Arbeitsstoffen zu unterweisen. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass das Auftragen von Harz oder das Laminieren immer zwischen ihnen selbst und der Absaugung stattfinden muss.

Hierzu müssen Betriebsanweisungen erstellt werden. Die Unterweisung ist durch Unterschrift bestätigen zu lassen. Ein Exemplar der Betriebsanweisungen ist an den Arbeitsplätzen auszuhängen.

Die Holz-Berufsgenossenschaft kann Betriebsanweisungsentwürfe als Serviceleistung für ihre Mitgliedsbetriebe erstellen.

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