DGUV Information 209-031 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien

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Abschnitt 1.7 - 1.7 Unterweisungen

Risiko

Unzureichendes Wissen über die einzelnen Arbeitsgänge oder Maschinen durch ungenügende oder nicht regelmäßig wiederholte Unterweisung ist mit erhöhtem Risiko verbunden. Die Unfallstatistik zeigt, dass Beschäftigte, die Arbeiten an einer Maschine erst seit kurzer Zeit ausführen, häufiger verunglücken. Die ersten Arbeitstage stellen das größte Risiko dar. Dies gilt insbesondere für Lehrlinge, die in der ersten Zeit nach Einführung in die Maschinenarbeit besonders häufig verunglücken.

Beschäftigte sind daher über die Gefährdungen am Arbeitsplatz ausreichend zu unterweisen (§ 4 von [22]*) . Lehrgänge, z. B. über das sichere Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen, ersetzen die Unterweisung am Arbeitsplatz nicht, da sie nicht auf individuelle Betriebssituationen eingehen und nicht regelmäßig wiederholt werden.

Die Unterweisung ist vor Aufnahme einer Tätigkeit, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich, durchzuführen. Angelernte Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer und Jugendliche sind besonders intensiv zu unterweisen.

Über die übliche Unterweisung hinaus müssen Beschäftigte, die in besonders gefährlichen Arbeitsbereichen tätig werden, über die besondere Gefährlichkeit dieser speziellen Arbeitsplätze unterwiesen und über die zu treffenden Schutzmaßnahmen unterrichtet sein.

Besonders gefährliche Arbeitsbereiche bestehen

  • beim Arbeiten auf Leitern,

  • beim Führen von Flurförderzeugen,

  • in Silos,

  • an Abrichthobelmaschinen,

  • an Tischfräsmaschinen für Einzelfertigungen, die häufig umgerüstet werden müssen, sowie

  • dort, wo sich aus der sicherheitstechnischen oder betriebsärztlichen Betreuung oder aus den Ergebnissen von Vorsorgeuntersuchungen Hinweise auf weitere besondere unfall- oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren ergeben.

Für verschiedene Arbeitsbereiche/Tätigkeiten hat die BG Unterweisungshilfen erstellt (siehe Anhang 2):

  • Leitern

  • Flurförderzeuge

  • Silos

  • Abrichthobelmaschinen

  • Tischfräsmaschinen

usw.

Die Unterweisungshilfen stehen als Download zur Verfügung:
http://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/praxishilfen/unterweisungshilfen.html

Bei Beschäftigten, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, muss sichergestellt werden, dass die Unterweisungen verstanden werden, z. B. durch Verwenden von Piktogrammen auf Schildern oder Übersetzen von Anweisungen.

Folgende Reihenfolge soll bei der Durchführung von Unterweisungen beachtet werden:

  • Erklären der Arbeitsgänge mit Unterweisungshilfen (z. B. die bebilderten Unterweisungsvorschläge des Anhanges 2, auch für Gefahrstoffe)

  • Vormachen der Arbeitsgänge

  • Nachmachen lassen

  • Kontrollieren