DGUV Information 209-031 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien

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Abschnitt 1.6 - 1.6 Beschäftigungsbeschränkungen

Für folgende Personen bestehen Beschäftigungsbeschränkungen in Schreinereien/Tischlereien.

Für werdende oder stillende Mütter können folgende Beschränkungen in Schreinereien/Tischlereien bestehen (§ 4 von [7]* ):

  • regelmäßiges Heben von Lasten, Arbeiten mit Beizen, Lösemitteln, Leimen, Klebern und/oder Holzstäuben, sofern Art, Umfang und Dauer der Exposition zu einer relevanten Gefährdung i.S.d. Mutterschutzgesetzes bzw. der Verordnung für Mütter am Arbeitsplatz führen können

  • Lärm mit einem Tages-Lärmexpositionspegel (LEX, 8h) > 80 dB(A)

Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren dürfen mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden sicherheitstechnischem Bewußtseins oder wegen mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können, nicht beschäftigt werden (§ 22 von [6]* ). Als besonders gefährliche Arbeiten gelten Tätigkeiten an Abrichthobelmaschinen, Säge- und Fräsmaschinen jeder Art, ausgenommen Dekupier- und Handstichsägemaschinen.

Sie dürfen ferner nicht beschäftigt werden:

  • mit dem Beseitigen von Stauungen in Silos

  • mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand

  • wenn sie gesundheitsschädigendem Lärm ausgesetzt sind, d.h. ihr persönlicher Beurteilungspegel 85 dB (A) übersteigt

  • bei Überschreitung der Luftgrenzwerte von Lacken, Lösemitteln und Holzstaub (auch Erwachsene dürfen bei Überschreitung der Luftgrenzwerte nur mit persönlicher Schutzausrüstung arbeiten)

Dies gilt nicht für Jugendliche (ab 15 Jahren), soweit:

  • die o.g. Arbeiten zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind, d. h. soweit sie im Ausbildungsrahmenplan festgelegt sind, z. B. für Tischler/Schreiner im 1. Lehrjahr (ausgenommen Tischfräsmaschine) und Tätigkeit an der Tischfräsmaschine ab dem 2. Lehrjahr

  • ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist