DGUV Information 209-031 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 10.3 - 10.3 Organisationsmaßnahmen vor Beginn der Montagearbeiten auf Baustellen

Abstimmung verschiedener Gewerke

Unternehmer, deren Leistungen auf der Baustelle zeitlich und örtlich aufeinandertreffen, haben sich mit anderen Unternehmen abzustimmen, um gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden. Durch klare Absprachen ist insbesondere folgendes zu regeln:

  • Gegenseitiges Unterrichten über Betriebsgefahren

  • Mitbenutzung von Betriebseinrichtungen oder von Maschinen anderer Firmen

  • Gemeinsame Benutzung von Verkehrswegen und Verkehrseinrichtungen

  • Mitbenutzung von Gerüsten, Kranen und sonstigen Einrichtungen (z.B. sanitäre Anlagen, Erste-Hilfe-Einrichtungen)

  • Bestellung und Anerkennung der Koordinatoren

Leitung und Aufsicht

  • Bauarbeiten müssen von fachlich geeigneten Vorgesetzten geleitet werden. Diese müssen die vorschriftsmäßige Durchführung der Bauarbeiten gewährleisten.

  • Zur Leitung und Beaufsichtigung von Bauarbeiten gehört auch das Überprüfen auf augenscheinliche Mängel an Gerüsten, Leitern, Geräten und anderen Einrichtungen, Schutzvorrichtungen usw., die von anderen zur Verfügung gestellt und für die eigenen Arbeiten benutzt werden.

  • Bauarbeiten müssen von weisungsbefugten Personen beaufsichtigt werden. Diese müssen die arbeitssichere Durchführung der Bauarbeiten überwachen.

  • Auswahl geeigneter Beschäftigter

  • Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten in verständlicher Form und Sprache über die zutreffenden Schutzmaßnahmen zu informieren.

Weitere beispielhaft genannte Vorbereitungsarbeiten

  • Werkstücke und Hilfsmittel wie Unterlegkeile schon im stationären Betrieb auf Maß schneiden bzw. herstellen

  • Zusätzliche Sicherheitseinrichtungen wie Kleingerüste, Sicherheitsgeschirre, Leitern, Körperschutzmittel im Fahrzeug mitführen

  • PU-Montageschaum-Dosen in Temperierkoffern transportieren und lagern