DGUV Information 209-031 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien

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Abschnitt 9.4 - 9.4 Maßnahmen gegen Brände und Explosionen in Heizungen

Ursachen

An Holzfeuerungen können unkontrollierte Schwelbrände auftreten, die bei Sauerstoffzufuhr, z.B. beim Öffnen der Feuerraumtür, zu Verpuffungen führen.

Beschaffenheit

Nach dem derzeitigen Stand der Technik [66]* [73]* [74]* müssen Heizkessel für Handbeschickung so ausgerüstet sein, dass bei bestimmungsgemäßem Betrieb beim Öffnen der Beschickungstür keine Gefährdung von Personen auftritt. Dies kann z.B. durch folgende Maßnahmen sichergestellt werden:

Doppelverschluss, d.h. der äußere Verschluss muss gegenüber dem inneren Verschluss so verriegelt sein, dass der eine erst geöffnet werden kann, wenn der andere geschlossen ist.

Fächerrad mit darüber angeordnetem Füllschacht. Die durch den Brennstoff gebildete Sperrschicht sollte ständig in einer Stärke von mindestens 1 m gehalten werden.

Betrieb

Maßnahmen

  • Beim Erkennen von Unregelmäßigkeiten nicht unüberlegt die Feuerungstür öffnen, sondern entsprechend Betriebsanleitung des Herstellers vorgehen

  • Hersteller zur Überprüfung der Holzfeuerung einschalten, wenn sich die Unregelmäßigkeiten häufen oder gar Verpuffungen vorkommen

  • Heizraum nicht als Lagerraum für brennbare Stoffe missbrauchen, um Brandausbreitungen zu verhindern