DGUV Information 209-031 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien

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Abschnitt 9.3 - 9.3 Maßnahmen gegen Brände bei Schweiß- und Trennschleifarbeiten

  • Arbeiten erst beginnen, wenn sie von einem Brandschutzbeauftragten freigegeben sind (Erlaubnisschein)

  • Entfernen aller brennbaren Stoffe aus dem Raum oder der gefährdeten Umgebung

  • Bedecken oder Verkleiden von brennbaren Gegenständen, die nicht entfernt werden können, z.B. mit Schweißschutzdecken

  • Befeuchten des Bodens und der brennbaren Gegenstände

  • Abdichten von Fugen, Ritzen, Öffnungen und Leitungsdurchgängen zu anderen Räumen, z.B. mit feuchten oder besonders imprägnierten Decken oder nicht brennbaren Dämmstoffen

  • Brandwache stellen mit geeignetem Löschgerät, um mögliche Entstehungsbrände sofort bekämpfen zu können

  • Mehrfache Kontrollgänge nach Abschluss der Feuerarbeiten