DGUV Information 209-031 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien

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Abschnitt 4.8 - 4.8 Zusätzliche Maschinen, für die sich kein nennenswertes Risiko ergeben hat

4.8.1 Furnierfügekreissägemaschinen

Beschaffenheit**

  • Sicherung des Stellteils zur Druckbalkenauslösung gegen unbeabsichtigtes Betätigen

  • Spaltkeil und obere Verdeckung

Stand der Absaugtechnik

An Furnierfügekreissägemaschinen sind aufgrund der geringen Einsatzzeiten dieser Maschinenart in Schreinereien/Tischlereien, selbst ohne Anschluss an eine Absauganlage, keine kritischen Konzentrationen zu erwarten.

Stand der Lärmminderungstechnik

Emissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz (Arbeitsgeräusch) nach [61]* : 89 dB(A). Die Möglichkeiten des Anwenders zur Lärmminderung beschränken sich auf den Einsatz sogenannter lärmarmer und scharf gehaltener Sägeblätter.

4.8.2 Doppelabkürzkreissägemaschinen

Beschaffenheit**

  • Spaltkeil mit oberer Verdeckung der Sägeblätter

  • Abweisleisten für Abschnitte

  • Werkstückanschlag

Stand der Absaugtechnik

Abgesaugte Doppelabkürzkreissägemaschinen mit Ausrückeinrichtung entsprechen dem Stand der Staubminderungstechnik, sofern sie mit unterer Absaugung an jedem Sägeaggregat und auch mit einer Absaugung an den oberen Schutzhauben (Anschlussdurchmesser mind. 50 mm) ausgerüstet sind.

Stand der Lärmminderungstechnik

Emissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz: ca. 90 dB(A) nach [61]* . Die Möglichkeiten des Anwenders zur Lärmminderung beschränken sich auf den Einsatz sogenannter lärmarmer und scharf gehaltener Sägeblätter.

4.8.3 Doppelgehrungskappkreissägemaschinen

Beschaffenheit**

  • Verkleidung der Sägeblätter in Ausgangsstellung

  • Zweihandschaltung für die Auslösung der Spanneinrichtungen und die Kappbewegung der Kreissägeblätter

Stand der Absaugtechnik

Abgesaugte Doppelgehrungskappkreissägemaschinen entsprechen dem Stand der Staubminderungstechnik, sofern Anhang 1 von [23]* eingehalten ist.

Stand der Lärmminderungstechnik

Emissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz nach [61]* : ca. 95 dB(A). Die Möglichkeiten des Anwenders zur Lärmminderung beschränken sich auf den Einsatz sogenannter lärmarmer und scharf gehaltener Sägeblätter.

4.8.4 Tisch-Oberfräsmaschinen

Beschaffenheit**

  • Schutzring mit Absauganschluss

Stand der Absaugtechnik

Abgesaugte Tischoberfräsmaschinen entsprechen dem Stand der Staubminderungstechnik, sofern Anhang 1 von [23]* eingehalten ist.

Stand der Lärmminderungstechnik

Emissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz (Arbeitsgeräusch) nach [61]* : ca. 95 dB(A). Die Möglichkeiten des Anwenders zur Lärmminderung beschränken sich auf den Einsatz lärmarmer und scharf gehaltener Werkzeuge.

4.8.5 Kettenfräsmaschinen

Beschaffenheit**

  • Bewegliche Schutzstangen/Schutzhauben

  • Rastklinke

Betrieb

  • Schutzstangen/Schutzhauben bis auf Werkstück herabstellen

  • Schutzstangen/Schutzhauben leichtgängig halten

Stand der Absaugtechnik

Abgesaugte Kettenfräsmaschinen entsprechen dem Stand der Staubminderungstechnik, sofern Anhang 1 von [23]* eingehalten ist.

Stand der Lärmminderungstechnik

Emissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz (Arbeitsgeräusch) nach [61]* : ca. 90 dB(A). Anwenderseitig ergeben sich keine Minderungsmöglichkeiten.

4.8.6 Gehrungsstanzmaschinen

Beschaffenheit**

  • Verdeckung der Schneidebene

  • Bei kraftbetriebenen Gehrungsstanzen ist zusätzlich eine Zweihandschaltung erforderlich.

4.8.7 Zweiwalzen-Leimauftragmaschinen

Beschaffenheit**

  • Schaltleiste vor der Einschuböffnung

  • Maschine nur von der Auslaufseite her reinigen

  • Maschine während des Laufes nur reinigen, wenn

    • die Walzen zueinander einen Abstand von mehr als 80 mm haben,

    • der Abstand zwischen den Walzen und anderen Maschinenteilen mehr als 80 mm beträgt und

    • geeignete Hilfsmittel verwendet werden, z. B. Hochdruckreiniger Lappen, Schwämme o.ä. nicht verwenden.

4.8.8 Restholzzerkleinerungsmaschinen

Beschaffenheit**

Langsamlaufende Vertikalhacker

  • Sicherung gegen Hineingreifen in den Zerkleinerungsbereich durch entsprechende Trichterausbildung

  • Endschalter an beweglicher Werkzeugverkleidung

  • Bei Unterflureinbau des Hackers Sicherung gegen Absturz gewährleisten, z. B. durch 1 m hohe Geländer oder durch mit dem Antrieb verriegelte Deckel, die nur halb hochgeschwenkt werden können

Schnelllaufende Vertikalhacker

  • Trichter so ausgebildet, dass Werkstückteile nicht herausgeschleudert werden können

  • Verriegelungsschalter mit Zuhaltung an beweglicher Werkzeugverkleidung

Horizontalhacker mit Zuführeinrichtung

  • Verkleidung der Einzugswalzen (Mindestabstand einzugsseitig 850 mm)

  • NOT-AUS-Schalteinrichtung für die Zuführeinrichtung, z. B. Abschaltbügel bei Höhe der Zuführöffnung > 135 mm

  • Verriegelungsschalter mit Zuhaltung an beweglicher Werkzeugverkleidung

Betrieb

  • Beim Messerwechsel, insbesondere im Trichter, Hauptschalter ausschalten und gegen Wiedereinschalten sichern

  • Funktion der Schalteinrichtungen vor Arbeitsbeginn überprüfen

Stand der Absaugtechnik

Restholzzerkleinerungsmaschinen, an denen das Zerkleinerungsgut abgesaugt wird, entsprechen dem Stand der Staubminderungstechnik. Maschinen ohne Absaugung des Zerkleinerungsgutes nur außerhalb der Arbeitsräume aufstellen.

Stand der Lärmminderungstechnik

Emissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz (Arbeitsgeräusch) nach [61]* : < 85 dB(A) für langsamlaufende Maschinen. Schnelllaufende Maschinen weisen Emissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz (Arbeitsgeräusch) > 100 dB(A) auf und sind deshalb zu kapseln oder aus dem Arbeitsraum zu entfernen.

entsprechend staatlichem Recht