Abschnitt 4.8 - 4.8 Zusätzliche Maschinen, für die sich kein nennenswertes Risiko ergeben hat
4.8.1 Furnierfügekreissägemaschinen
Beschaffenheit**
Sicherung des Stellteils zur Druckbalkenauslösung gegen unbeabsichtigtes Betätigen
Spaltkeil und obere Verdeckung
Stand der Absaugtechnik
An Furnierfügekreissägemaschinen sind aufgrund der geringen Einsatzzeiten dieser Maschinenart in Schreinereien/Tischlereien, selbst ohne Anschluss an eine Absauganlage, keine kritischen Konzentrationen zu erwarten.
Stand der Lärmminderungstechnik
Emissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz (Arbeitsgeräusch) nach [61]* : 89 dB(A). Die Möglichkeiten des Anwenders zur Lärmminderung beschränken sich auf den Einsatz sogenannter lärmarmer und scharf gehaltener Sägeblätter.
4.8.2 Doppelabkürzkreissägemaschinen
Beschaffenheit**
Spaltkeil mit oberer Verdeckung der Sägeblätter
Abweisleisten für Abschnitte
Werkstückanschlag
Stand der Absaugtechnik
Abgesaugte Doppelabkürzkreissägemaschinen mit Ausrückeinrichtung entsprechen dem Stand der Staubminderungstechnik, sofern sie mit unterer Absaugung an jedem Sägeaggregat und auch mit einer Absaugung an den oberen Schutzhauben (Anschlussdurchmesser mind. 50 mm) ausgerüstet sind.
Stand der Lärmminderungstechnik
Emissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz: ca. 90 dB(A) nach [61]* . Die Möglichkeiten des Anwenders zur Lärmminderung beschränken sich auf den Einsatz sogenannter lärmarmer und scharf gehaltener Sägeblätter.
4.8.3 Doppelgehrungskappkreissägemaschinen
Beschaffenheit**
Verkleidung der Sägeblätter in Ausgangsstellung
Zweihandschaltung für die Auslösung der Spanneinrichtungen und die Kappbewegung der Kreissägeblätter
Stand der Absaugtechnik
Abgesaugte Doppelgehrungskappkreissägemaschinen entsprechen dem Stand der Staubminderungstechnik, sofern Anhang 1 von [23]* eingehalten ist.
Stand der Lärmminderungstechnik
Emissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz nach [61]* : ca. 95 dB(A). Die Möglichkeiten des Anwenders zur Lärmminderung beschränken sich auf den Einsatz sogenannter lärmarmer und scharf gehaltener Sägeblätter.
4.8.4 Tisch-Oberfräsmaschinen
Beschaffenheit**
Schutzring mit Absauganschluss
Stand der Absaugtechnik
Abgesaugte Tischoberfräsmaschinen entsprechen dem Stand der Staubminderungstechnik, sofern Anhang 1 von [23]* eingehalten ist.
Stand der Lärmminderungstechnik
Emissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz (Arbeitsgeräusch) nach [61]* : ca. 95 dB(A). Die Möglichkeiten des Anwenders zur Lärmminderung beschränken sich auf den Einsatz lärmarmer und scharf gehaltener Werkzeuge.
4.8.5 Kettenfräsmaschinen
Beschaffenheit**
Bewegliche Schutzstangen/Schutzhauben
Rastklinke
Betrieb
Schutzstangen/Schutzhauben bis auf Werkstück herabstellen
Schutzstangen/Schutzhauben leichtgängig halten
Stand der Absaugtechnik
Abgesaugte Kettenfräsmaschinen entsprechen dem Stand der Staubminderungstechnik, sofern Anhang 1 von [23]* eingehalten ist.
Stand der Lärmminderungstechnik
Emissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz (Arbeitsgeräusch) nach [61]* : ca. 90 dB(A). Anwenderseitig ergeben sich keine Minderungsmöglichkeiten.
4.8.6 Gehrungsstanzmaschinen
Beschaffenheit**
Verdeckung der Schneidebene
Bei kraftbetriebenen Gehrungsstanzen ist zusätzlich eine Zweihandschaltung erforderlich.
4.8.7 Zweiwalzen-Leimauftragmaschinen
Beschaffenheit**
Schaltleiste vor der Einschuböffnung
Maschine nur von der Auslaufseite her reinigen
Maschine während des Laufes nur reinigen, wenn
die Walzen zueinander einen Abstand von mehr als 80 mm haben,
der Abstand zwischen den Walzen und anderen Maschinenteilen mehr als 80 mm beträgt und
geeignete Hilfsmittel verwendet werden, z. B. Hochdruckreiniger Lappen, Schwämme o.ä. nicht verwenden.
4.8.8 Restholzzerkleinerungsmaschinen
Beschaffenheit**
Langsamlaufende Vertikalhacker
Sicherung gegen Hineingreifen in den Zerkleinerungsbereich durch entsprechende Trichterausbildung
Endschalter an beweglicher Werkzeugverkleidung
Bei Unterflureinbau des Hackers Sicherung gegen Absturz gewährleisten, z. B. durch 1 m hohe Geländer oder durch mit dem Antrieb verriegelte Deckel, die nur halb hochgeschwenkt werden können
Schnelllaufende Vertikalhacker
Trichter so ausgebildet, dass Werkstückteile nicht herausgeschleudert werden können
Verriegelungsschalter mit Zuhaltung an beweglicher Werkzeugverkleidung
Horizontalhacker mit Zuführeinrichtung
Verkleidung der Einzugswalzen (Mindestabstand einzugsseitig 850 mm)
NOT-AUS-Schalteinrichtung für die Zuführeinrichtung, z. B. Abschaltbügel bei Höhe der Zuführöffnung > 135 mm
Verriegelungsschalter mit Zuhaltung an beweglicher Werkzeugverkleidung
Betrieb
Beim Messerwechsel, insbesondere im Trichter, Hauptschalter ausschalten und gegen Wiedereinschalten sichern
Funktion der Schalteinrichtungen vor Arbeitsbeginn überprüfen
Stand der Absaugtechnik
Restholzzerkleinerungsmaschinen, an denen das Zerkleinerungsgut abgesaugt wird, entsprechen dem Stand der Staubminderungstechnik. Maschinen ohne Absaugung des Zerkleinerungsgutes nur außerhalb der Arbeitsräume aufstellen.
Stand der Lärmminderungstechnik
Emissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz (Arbeitsgeräusch) nach [61]* : < 85 dB(A) für langsamlaufende Maschinen. Schnelllaufende Maschinen weisen Emissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz (Arbeitsgeräusch) > 100 dB(A) auf und sind deshalb zu kapseln oder aus dem Arbeitsraum zu entfernen.
[23]*, [61]* siehe Literatur- und Quellenverzeichnis, Seite 114/115
entsprechend staatlichem Recht