DGUV Information 209-031 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Schleifmaschinen

4.4.1 Kantenschleifmaschinen

Risiko

Gefährdungsstufe II. Es besteht ein erhebliches Verletzungsrisiko durch Berühren der Schleifbandkante, das sich aus der Häufigkeit der Unfälle ergibt.

Betrieb

  • Nicht benutzte Schleifrollen verkleiden

  • Bei der Bearbeitung kleiner Werkstücke Werkstückanschlag verwenden

Stand der Absaugtechnik

Abgesaugte Kantenschleifmaschinen entsprechen dem Stand der Staubminderungstechnik, sofern Anhang 1 von [23]* eingehalten ist.

Stand der Lärmminderungstechnik

Emissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz (Arbeitsgeräusch) nach [61]* : 82 dB(A).

Beschaffenheit **

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Regelausführung
  1. 1

    Verdeckung der Schleifkanten im Umlenkbereich

  2. 2

    Werkstückanschlag

  3. 3

    Absaugstutzen an den Bandumlenkrollen

Prüfen im Betrieb

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4.4.2 Tischbandschleifmaschinen mit Schiebetisch

Risiko

Gefährdungsstufe II. Es besteht ein erhebliches Verletzungsrisiko durch Berühren der Schleifbandkante, das sich aus der Häufigkeit der Unfälle ergibt.

Betrieb

  • Schleifbandbereiche, die nicht zum Schleifen benötigt werden, verdecken

Stand der Absaugtechnik

Abgesaugte Tischbandschleifmaschinen mit Schiebetisch entsprechen dem Stand der Staubminderungstechnik, sofern Anhang 1 von [23]* eingehalten ist.

Stand der Lärmminderungstechnik

Emissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz (Arbeitsgeräusch) nach [61]* : 84 dB(A).

Beschaffenheit**

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Begrenzung des Tischfahrbereiches um Schnittverletzungen durch das Schleifband zu vermeiden

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  1. 1

    Verkleidung der Schleifkante

  2. 2

    Verkleidung der Umlenkrollen

  3. 3

    Begrenzung des Tischfahrbereiches

  4. 4

    Absauganschluss an den Bandumlenkrollen

Prüfen im Betrieb

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4.4.3 Breitbandschleifmaschinen

Risiko

Gefährdungsstufe III. Es besteht ein geringes Verletzungsrisiko durch Quetschen der Hände im Ein- und Ausschubbereich.

Stand der Absaugtechnik

Alle abgesaugten Breitbandschleifmaschinen entsprechen dem Stand der Staubminderungstechnik, sofern Anhang 1 von [23]* eingehalten ist (Luftgeschwindigkeiten u. a.).

Stand der Lärmminderungstechnik

Emissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz (Arbeitsgeräusch) nach [61]* : 83 dB(A).

Beschaffenheit**

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Einschubseite

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Ausschubseite
  1. 1

    Schaltleiste

  2. 2

    Auskleidung der Rollenzwischenräume

Prüfen im Betrieb

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entsprechend staatlichem Recht