DGUV Information 209-031 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien

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Abschnitt 1.12 - 1.12 Prüfpflichtige Einrichtungen und Anlagen in Tischlereien/Schreinereien

Folgende Anlagen, die häufig in Tischlereien/Schreinereien betrieben werden, müssen regelmäßig von befähigten Personen geprüft werden:

Anlage/
Betriebsmittel
Prüffrist
(Empfehlung)
Prüffrist
eingehalten
Erledigungs-
vermerk
nächste
Prüfung
janein
Elektrische Anlagen und Betriebsmittelalle 4 Jahre
Handmaschinen1/2 jährlich
Kraftbetriebene Fenster, Türen, Torejährlich
Feuerlöscheralle 2 Jahre
Flurförderfahrzeugejährlich
Hebebühnenjährlich
Kranejährlich
Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetriebjährlich
Winden, Hub- und Zuggerätejährlich
Druckbehälterje nach Größe und Druck
Anlagen im explosionsgefährdeten Bereichalle 3 Jahre