DGUV Information 209-031 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien

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Abschnitt 1.8 - 1.8 Lärm

Risiko

Die Lärmschwerhörigkeit ist eine der häufigsten Berufskrankheiten bei Schreinern/Tischlern.

Das Risiko, an Lärmschwerhörigkeit zu erkranken, ist in Gefährdungsstufe II als erheblich eingestuft.

Ermittlung

Die Tages-Lärmexpositionspegel LEX, 8h sind zu ermitteln und zu dokumentieren. Es ist zu unterscheiden:

  • 80 dB(A) <= LEX, 8h < 85 dB(A)

  • 85 dB(A) <= LES, 8h

Kennzeichnung, Informationspflicht

Bereiche mit einem Tages-Lärmexpositionspegel LEX, 8h > = 85 dB(A) sind zu ermitteln und zu kennzeichnen. Es ist sicherzustellen, dass dort Gehörschutz getragen wird. Wird festgestellt, dass der Tages-Lärmexpositionspegel kleiner als 85 dB(A) aber gleich bzw. größer als 80 dB(A) ist, sind die dort Beschäftigten über die Gefahren des Lärms zu unterweisen. Geeigneter Gehörschutz ist bereitzustellen

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Maßnahmen zur Vorsorge

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge

    Beschäftigte in Schreinereien/Tischlereien, die in Bereichen arbeiten, in denen ein Tages-Lärmexpositionspegel LEX, 8h > = 80 dB(A) festgestellt wurde, ist eine arbeitsmedizinische Gehöruntersuchung anzubieten. In den Bereichen, wo ein Pegel LEX, 8h > = 85 dB(A) ermittelt wurde, ist für die dort tätigen Beschäftigten eine regelmäßige arbeitsmedizinische Gehöruntersuchung zu veranlassen.

  • Technische Maßnahmen

    Von einem Tages-Lärmexpositionspegel LEX, 8h > = 85 dB(A) an ist ein Lärmminderungsprogramm aufzustellen und durchzuführen.

Lärmminderungsmaßnahmen

  • Bei der Neuplanung von Betriebsstätten:

    • Vorsehen von Schallschluckdecken/-wänden

    • Trennung von Bank- und Maschinenraum

  • Bei Neukauf von Maschinen:

Prüfen im Betrieb

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