Abschnitt 1.8 - 1.8 Lärm
Risiko
Die Lärmschwerhörigkeit ist eine der häufigsten Berufskrankheiten bei Schreinern/Tischlern.
Das Risiko, an Lärmschwerhörigkeit zu erkranken, ist in Gefährdungsstufe II als erheblich eingestuft.
Ermittlung
Die Tages-Lärmexpositionspegel LEX, 8h sind zu ermitteln und zu dokumentieren. Es ist zu unterscheiden:
80 dB(A) <= LEX, 8h < 85 dB(A)
85 dB(A) <= LES, 8h
Kennzeichnung, Informationspflicht
Bereiche mit einem Tages-Lärmexpositionspegel LEX, 8h > = 85 dB(A) sind zu ermitteln und zu kennzeichnen. Es ist sicherzustellen, dass dort Gehörschutz getragen wird. Wird festgestellt, dass der Tages-Lärmexpositionspegel kleiner als 85 dB(A) aber gleich bzw. größer als 80 dB(A) ist, sind die dort Beschäftigten über die Gefahren des Lärms zu unterweisen. Geeigneter Gehörschutz ist bereitzustellen
Maßnahmen zur Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Beschäftigte in Schreinereien/Tischlereien, die in Bereichen arbeiten, in denen ein Tages-Lärmexpositionspegel LEX, 8h > = 80 dB(A) festgestellt wurde, ist eine arbeitsmedizinische Gehöruntersuchung anzubieten. In den Bereichen, wo ein Pegel LEX, 8h > = 85 dB(A) ermittelt wurde, ist für die dort tätigen Beschäftigten eine regelmäßige arbeitsmedizinische Gehöruntersuchung zu veranlassen.
Technische Maßnahmen
Von einem Tages-Lärmexpositionspegel LEX, 8h > = 85 dB(A) an ist ein Lärmminderungsprogramm aufzustellen und durchzuführen.
Lärmminderungsmaßnahmen
Bei der Neuplanung von Betriebsstätten:
Vorsehen von Schallschluckdecken/-wänden
Trennung von Bank- und Maschinenraum
Bei Neukauf von Maschinen:
Beschaffung lärmarmer Maschinen (bei geprüften Holzbearbeitungsmaschinen wird sichergestellt, dass die Maßnahmen zur Lärmminderung nach dem Stand der Technik ausgeführt sind, z. B. durch Lärmkapselung). Geprüfte Holzbearbeitungsmaschinen siehe: http://www.dguv.de/dguv-test/de/zertifikatsrecherche/ho-zertifikatsrecherche/index.jsp
Prüfen im Betrieb