DGUV Information 209-028 - Auftreten von Dioxinen (PCDD/PCDF) bei der Metallerzeugung und Metallbearbeitung

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Abschnitt 8.2 - Organisatorische Schutzmaßnahmen

Die in der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen: Mindeststandards" beschriebenen Maßnahmen sind zu beachten.

Im Rahmen der betrieblichen Organisation ergeben sich u.a. folgende Maßnahmen:

  • Die Kontamination des Arbeitsbereiches und die Gefährdung der Beschäftigten ist so gering wie möglich zu halten.

  • Dauer und Ausmaß der Exposition sind zu begrenzen.

  • Regelmäßige staubarme Reinigung der Arbeitsbereiche, einschließlich Maschinen und Geräte. Die Reinigung sollte dokumentiert werden. Der zeitliche Abstand ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

  • Absaugeinrichtungen und lüftungstechnische Anlagen müssen regelmäßig gewartet und auf ihre Wirksamkeit hin geprüft werden.

  • Vermeidung von Verschleppungen durch verunreinigte Reinigungsmaterialien, beaufschlagte Filter, Big-Bags usw.