DGUV Information 209-028 - Auftreten von Dioxinen (PCDD/PCDF) bei der Metallerzeugung und Metallbearbeitung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 5.8 - Schneiden und Schweißen

5.8.1
Brennschneiden

Alle Arbeitsbereiche gelten als belastet, wenn Brennschneidearbeiten an undefiniert beschichteten oder verschmutzten (z.B. ölbehafteten) Metallteilen durchgeführt werden. Diese Arbeiten kommen typischerweise auf Schrottplätzen und bei Abbrucharbeiten vor.

In solchen Fällen ist bei der Verwendung von Propan/Butan (oder seltener Acetylen) als Brenngas und aufgrund von Umgebungsbedingungen (z.B. mit Öl oder Elektroisolierflüssigkeit kontaminierter Boden) mit der Bildung von Dioxinen/ Furanen zu rechnen.

Einstufung solcher Arbeitsbereiche: Bereich  bgi-722_gelb.jpg .

Arbeitsbereiche gelten als nicht mit Dioxinen/Furanen belastet, wenn Brennschneidearbeiten an unbeschichteten oder nicht verschmutzten Metallteilen auf nicht kontaminierten Untergründen unter Verwendung normgerechter Brenngase durchgeführt werden.

Einstufung solcher Arbeitsbereiche: Bereich  bgi-722_gruen.jpg .

bgi-722_bild19.jpg

Bild 5-27: Brennschneidarbeiten an unbeschichteten Blechen

Spezielle Schutzmaßnahmen

  • Verunreinigte oder beschichtete Metallteile (wenn möglich) vor den Brennarbeiten aussortieren und separat behandeln.

  • Möglichst vor Durchführung der Brennarbeiten vorhandene Beschichtungen und/oder Verunreinigungen an der Brennstelle (und in deren thermisch belasteter Umgebung) mechanisch (z.B. Schaben, Schmirgeln, Bürsten, Wischen) entfernen.

  • Brennarbeiten nicht auf, z.B. mit Öl oder Elektroisolierflüssigkeit, verunreinigtem Untergrund durchführen.

  • Aus Gründen der Expositionsminderung nicht in der Rauchfahne arbeiten.

  • Sind bei Brennarbeiten die möglichen Gefährdungen nicht bekannt, sind in diesen Fällen grundsätzlich geeignete Schutzausrüstungen zu tragen.

Die zu benutzenden Atemschutzgeräte müssen alle infrage kommenden luftfremden Stoffe wirksam zurückhalten. Können diese nicht genau ermittelt werden, sind vorzugsweise Kombifiltergeräte, z.B. eine Haube oder ein Helm mit Gebläseunterstützung (Geräteart: TH2ABE1P oder gleich- bzw. höherwertige Masken mit oder ohne Gebläse), zu verwenden (siehe BG-Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" [BGR 190] und BG-Information "Zertifizierte Atemschutzgeräte" [BGI 693]).

Bei der Benutzung von Hauben oder Helmen entsteht kein Atemwiderstand; diesbezügliche Vorsorgeuntersuchungen können hierbei entfallen. Außerdem werden Augen und Gesicht besser geschützt.

Sind die Metallteile weder verschmutzt noch beschichtet und werden die Arbeiten auf nicht kontaminiertem Untergrund durchgeführt (als  bgi-722_gruen.jpg  eingestufte Arbeitsbereiche), reichen auch Hauben oder Helme, die sowohl den Schutz der Augen vor Verblendung und heißen Spritzern als auch den des Gesichtes gewährleisten. Bei sichtbarer Rauchentwicklung sollten diese Hauben oder Helme eine Gebläseunterstützung und die Geräteartbezeichnung TH2P aufweisen. (Allgemeine Schutzmaßnahmen siehe Abschnitt 8.)

5.8.2
Lichtbogenhand- und MAG-Schweißverfahren

Nach derzeitigen Erkenntnissen ist beim Schweißen von unbeschichteten Blechen keine nennenswerte Dioxinexposition zu erwarten. Bislang durchgeführte Luftmessungen zeigten für das Lichtbogenhand- und MAG-Verfahren Werte zwischen 0,2 und 3,8 % des bisherigen TRK-Wertes von 50 pg/m3 TE (vgl. Abschnitt 1.3).

Einstufung solcher Arbeitsbereiche: Bereich  bgi-722_gruen.jpg .

Beschichtete Bleche gelten nur dann als überschweißbar, wenn sie geringe Schichtdicken von bis zu 20 µm aufweisen. In der Regel werden für dünne überschweißbare Beschichtungen Alkyd- und Epoxidharze sowie PVB (Polyvinylbutyral-Primer) eingesetzt. Diese Polymere enthalten kein Chlor und können somit nicht zur Dioxinbildung beitragen. Aufgrund der Ergebnisse von Messungen an Brennschneidarbeitsplätzen kann man zwar vermuten, dass auch beim Schweißen nennenswerte Dioxinkonzentrationen auftreten, sofern PVC- oder Polyvinylidenchloridbeschichtete Bleche bei Schweißarbeiten Verwendung finden. Dies ist jedoch üblicherweise nicht der Fall.

Beim Schweißen von Materialien mit unbekannter Zusammensetzung bzw. mit unbekannter Behandlungsvorgeschichte ist jedoch Vorsicht geboten. So wurden in einem Fall bei Lichtbogenhandschweißarbeiten im Drehrohrofen einer Sondermüllverbrennungsanlage Konzentrationen im Bereich des TRK-Wertes (11 bis 56 pg/m3 TE) ermittelt.

Einstufung solcher Arbeitsbereiche: Bereich  bgi-722_rot.jpg .

Schutzmaßnahmen

Der Einsatz von chlororganischen Verbindungen, insbesondere Beschichtungsmaterialien, wie PVC, sollte in Bereichen, in denen später Schweißarbeiten durchgeführt werden, unterbleiben.

Bei unbekannter Behandlungsvorgeschichte bzw. bei möglicher Kontamination mit chlorhaltigen Verbindungen sollte das zu schweißende Material vor Arbeitsbeginn mechanisch gereinigt werden.

Beim Schweißen von mit PVC oder anderen chlororganischen Polymeren beschichteten Blechen sollten diese an der Brennstelle und deren thermisch belasteter Umgebung so weit wie möglich entfernt werden. Eine wirksame Absaugung sollte möglichst nahe an der Entstehungsstelle positioniert werden. Bei sich wiederholenden oder regelmäßigen Schweißarbeiten mit diesen Materialien ist im Rahmen der Arbeitsbereichsanalyse zu ermitteln, ob der Grenzwert von 50 pg/m3 TE dauerhaft sicher eingehalten wird.

Wird der Grenzwert nicht dauerhaft sicher eingehalten, sind folgende zusätzliche Maßnahmen erforderlich:

  • Tragen eines Atemschutzgeräts mit Kombinationsfilter (vgl. Abschnitt 8.3),

  • Veranlassung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nach § 15 GefStoffV und Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (BGV A4), hier nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen G 26 und G 40 und

  • Veranlassung regelmäßiger Kontrollmessungen gemäß TRGS 402/403.