DGUV Information 209-028 - Auftreten von Dioxinen (PCDD/PCDF) bei der Metallerzeugung und Metallbearbeitung

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Abschnitt 5 - 5
Abschätzung der Dioxingefährdung bei der Metallerzeugung und -bearbeitung

Die Abschätzung von Gefährdungen durch Dioxine in den nachfolgend beschriebenen Arbeitsbereichen erfolgt nach einem System, dem die Ampelfarben zugrunde gelegt wurden. Zur Bewertung der für die jeweiligen Arbeitsbereiche erhaltenen Messgröße (angegeben in pg TE/m3 Luft) wird bis zur Festlegung eines neuen Grenzwertes durch den AGS der zuletzt geltende Grenzwert von 50 pg/m3 zugrunde gelegt (vgl. Abschnitt 1.3).

Berücksichtigung finden sämtliche in der Chemikalienverbots-Verordnung (vgl. Abschnitt 3) genannten polychlorierten Dibenzo-Dioxine und Dibenzo-Furane.

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Bild 5-1: Einteilung der drei Bereiche (Ampelsystem)

Zur Gefährdungsbeurteilung werden folgende drei Bereiche definiert:

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  • Alle Messwerte unter 5 pg TE/m3 Luft.

  • Bereiche, in denen rechnerisch der Wert von 5 pg TE/m3 nicht erreicht wird.

  • Bereiche, in denen mindestens eines der drei Kriterien Chlor, Kohlenstoff oder Temperatur zwischen 300 und 600 °C fehlt.

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  • Der messtechnische oder rechnerische Bereich liegt zwischen 5 und 50 pg TE/m3 Luft.

  • Bereiche, in denen Messergebnisse fehlen, in denen aber Dioxine vermutet werden können/müssen (die Kriterien Chlor, Kohlenstoff und Temperaturfenster sind vorhanden).

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  • Alle Bereiche mit Messergebnissen oberhalb von 50 pg TE/m3 Luft.

Ermittlung der Konzentration von Dioxinen und Furanen in der Luft von Arbeitsbereichen

  1. 1.

    PCDD/PCDF treten bei Raumtemperatur überwiegend an Stäuben angelagert auf. Im Verlauf der vollständigen Ablagerung von Stäuben und Rauchen werden sie dort eingebettet. Die Bestimmung der Konzentration von luftgetragenen Dioxinen und Furanen in der Luft von belasteten Arbeitsbereichen (Bereich  bgi-722_gelb.jpg ) erfolgt im E-Staub.

    Entscheidend für die Staubmessung ist, dass im Arbeitsbereich keine thermischen Belastungen auftreten, z.B. Ofenbereich, Kesselhaus, Schweißen von belasteten Teilen usw., da PCDD/ PCDF in der Nähe heißer Quellen auch dampfförmig auftreten.

  2. 2.

    Besteht der Verdacht auf das Vorliegen einer Belastung durch PCDD/PCDF in der Luft von Arbeitsbereichen (Bereich  bgi-722_gelb.jpg ), so kann der Arbeitgeber bei vorhandener Staubanalyse und unter Berücksichtigung des E-Staub-Grenzwertes von 10 mg/m3 Luft die Belastung rechnerisch abschätzen. Hierbei unterstellt man, dass der analytisch exakt ermittelte Dioxingehalt einer repräsentativen Materialprobe auf luftgetragene Stäube, also auf den E-Staub, 1:1 übertragbar ist.

Die folgenden Randbedingungen sind bei diesem vereinfachten Ermittlungsverfahren entsprechend der TRGS 557 [1] "Dioxine" zu beachten:

  1. a)

    Das Analysengut muss repräsentativ für den über mehrere Arbeitsschichten auftretenden Staub sein.

  2. b)

    Das Analysengut muss in Bezug auf die Korngröße repräsentativ für den in der Luft am Arbeitsplatz vorkommenden Staub sein.

  3. c)

    Aus einer Arbeitsbereichsanalyse ist eine Aussage über die E-Staub-Belastung des Arbeitsbereiches vorhanden.

  4. d)

    Die Probenahme des Analysengutes erfolgt deutlich unter 100 °C, um den gasförmigen Bestandteilen die Kondensation zu ermöglichen.

Literatur

  1. [1]

    Technische Regeln für Gefahrstoffe: (TRGS 557) "Dioxine (polyhalogenierte Dibenzo-p-Dioxine und Dibenzo-Furane)", BArbBl. Heft 7/2002 S. 80

Sind diese Randbedingungen erfüllt, kann folgendes Rechenverfahren zur Abschätzung der Dioxinkonzentration in der Luft von Arbeitsbereichen angewendet werden:

CD= CMat· CE-Staub

CD = errechnete Dioxin/Furan (PCDD/PCDF)-Konzentration [pg TE/m3] in der Luft im Arbeitsbereich
CMat = Dioxin/Furan-Konzentration im Analysengut [pg TE/mg]
CE-Staub = "E-Staubkonzentration" im Arbeitsbereich [mg/m3]

Wenn nach der vorgenannten rechnerischen Abschätzung die PCDD/PCDF-Konzentration CD< 5 pg TE/m3(1/10 Luftgrenzwert) beträgt, so wird dieser Bereich als nicht belastet angesehen.

Bei Konzentrationen > 5 pg TE/m3muss durch Raumluftmessungen die Einhaltung des Luftgrenzwertes nachgewiesen werden.

Zur Hilfestellung eine Übersicht zu den verwendeten Einheiten:

1 mg = 1 x 10-3g

1 µg = 1 x 10-6g

1 ng = 1 x 10-9g

1 pg = 1 x 10-12g

PCDF/PCDD-Konzentrationen von Materialproben werden häufig in µg TE/kg angegeben. Dies hat den Vorteil, dass der Analysenwert direkt in die Formel für CMat eingesetzt werden kann

(1 µg TE/kg = 1 ng TE/g = 1 pg TE/mg).

Beispiel:

  • PCDD/PCDF-Konzentration im Analysengut CMat beträgt 2,5 µg TE/kg

  • E-Staubkonzentration im Arbeitsbereich CE-Staub beträgt 5 mg/m3

CD = CMat · CE-Staub

CD = 2,5 pg/mg · 5 mg/m3

CD = 12,5 pg/m3

Das Beispiel zeigt eine PCDD/PCDF-Konzentration CD von 12,5 pg/m3 im Arbeitsbereich (Bereich  bgi-722_gelb.jpg ). Dieser Bereich gilt als belasteter Bereich. Durch Raumluftmessungen muss die Einhaltung des TRK-Wertes nachgewiesen werden.

In Bild 5-2 wird das Rechenverfahren graphisch dargestellt.

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Bild 5-2: Graphische Abschätzung der Dioxinkonzentration in der Luft bei Kenntnis der E-Staubkonzentration und des Dioxingehaltes in der Materialprobe