DGUV Information 208-019 - Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen

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Anhang 12 - Gefährdungen und Maßnahmen

Ergänzende Gefährdungsbeurteilung Aussteigen aus Hubarbeitsbühnen

Firma:Bau-/Montagestelle:
Datum:Baustellenverantwortlicher:
Arbeitsverantwortlicher (bauleitender Monteur):Ersthelfer:
Mitarbeiter:Auszuführende Arbeiten:

Voraussetzung:

  • Die schriftliche Gefährdungsermittlung zeigt: Das Aussteigen ist die sicherste Methode um diese Arbeit auszuführen.

  • Die länderspezifischen Anforderungen werden eingehalten. (evtl. Nachfragen bei der zuständigen Behörde)

Unterweisung des Personals

  • Die betroffenen Personen sind für diese Situation nachweislich unterwiesen.

  • Die Aus- und Einstiegsmethode erfolgt gemäß projektspezifischer Arbeitsanweisung (muss am Arbeitsplatz vorgelegt werden können).

  • Die betroffenen Personen sind im Umgang mit dem Gerät nach Herstellerangaben und geltenden Standards unterwiesen (inkl. Definition Anschlagpunkte).

PSA gegen Absturz und Werkzeug

  • Der Einsatz von PSA gegen Absturz und Rettungsausrüstungen erfolgt nach geltenden Standards.

  • Die Systemlänge des Verbindungsmittels beträgt max. 1.80m. (inkl. Karabiner etc.)

  • Tragfähige Anschlagpunkte auf dem Baukörper sind vom Vorgesetzten festgelegt.

  • Mitgenommene Bauteile und Werkzeuge sind gegen Herunterfallen gesichert

Geräteauswahl

  • Das Gerät verfügt über vom Hersteller definierte Anschlageinrichtungen für PSA g A.

  • Die Arbeits-Höhe und -Reichweite wird nur zu maximal 75% ausgenutzt.

  • Die zulässige Nutzlast beträgt mehr als zwei Personen + mitgeführtes Werkzeug etc.

  • Die Arbeitsbühne verfügt möglichst über eine Tür.

  • Die Arbeitsbühne verfügt möglichst über einen schwenkbaren Korb.

Ausstieg

  • Das Gerät steht ausschließlich für diese Arbeiten zur Verfügung.

  • Das Gerät wird im Moment des Aus- und Einstiegs nicht bewegt.

  • Eine zweite Person bleibt im Korb und überwacht die ausgestiegene Person.

  • Die ausgestiegene Person wird an identischer Geräteposition wieder eingeladen

  • Beim Aus- und Einstieg entstehen keine zusätzlichen dynamischen Kräfte.

  • Es werden stets 12cm vertikaler und horizontaler Sicherheitsabstand eingehalten (Quetschgefahr).

  • Der Arbeitskorb wird von der zweiten Person immer bestmöglich stabilisiert.

Rettung

  • Ein Rettungskonzept ist erarbeitet.

  • Eine wirksame Kommunikation zwischen Bodenpersonal und den in der Höhe arbeitenden Personen ist ständig sichergestellt.

Diese Gefährdungsbeurteilung ergänzt die betriebliche Gefährdungsbeurteilung. Sie wurde vor Beginn der Arbeiten erstellt, die Maßnahmen umgesetzt und auf Wirksamkeit überprüft. Die Mitarbeiter sind unterwiesen.

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Name der verantwortlichen PersonDatum/ Unterschrift

Ergänzende Gefährdungsbeurteilung Aussteigen aus Hubarbeitsbühnen

Weitere Maßnahmen bzw. Ergänzungen zu Seite 1:

Spezielle Unterweisung der Mitarbeiter:

Name, VornameDatumUnterschrift

Dieses Formular erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist bei Bedarf mit Folgeseiten zu ergänzen.

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