DGUV Information 208-019 - Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen

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Abschnitt 4.5 - 4.5 Aufbau und Standsicherheit, Anforderungen an Verkehrswege

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Hubarbeitsbühnen sind sehr vielseitig einsetzbare Arbeitsmittel. Der Standsicherheit kommt dabei eine große Bedeutung zu. Ob und in welchen Betriebszuständen eine Hubarbeitsbühne verfahren werden darf, bestimmt der Hersteller.

Abstützung

Bestimmte Typen von mobilen Hubarbeitsbühnen sind mit Stützauslegern und/oder Stabilisatoren ausgerüstet, welche nach den Vorgaben des Herstellers eingesetzt werden müssen. Er gibt in der Betriebsanleitung an, ob das Fahrwerk freigehoben werden muss oder ob Bodenkontakt der Räder bzw. der Ketten bestehen darf oder muss.

Die Fläche des Fußes am Stützausleger einer fahrbaren Hubarbeitsbühne ist relativ klein und erzeugt somit einen großen Druck auf den Boden. Die meisten Erdböden können diesen Druck nicht aufnehmen (z. B. grüne Wiese, manche gepflasterte Flächen, Oberböden usw.).

Es ist daher dringend zu empfehlen, unabhängig von der Untergrundbeschaffenheit unter den Füßen der Abstützung geeignete Unterlegplatten einzusetzen!

ccc_1657_as_30.jpgAchtung!
Bei seitlicher Ausladung können bis zu 80 % der Gesamtlast auf die entsprechende Stütze kommen.

Oft ist schwer zu erkennen, welche Tragfähigkeit der Boden besitzt. Wald- und Ackerböden sind im Allgemeinen nicht tragfähig. Auch auf Baustellen kann nicht immer von einem tragfähigen Untergrund ausgegangen werden. Das Einbrechen in Kanäle, Schleuseneinläufe und ähnliche Bauwerke wird durch das Verwenden ausreichend bemessener, lastverteilender Unterlagen verhindert.

Das Unterbaumaterial muss dem Abstützdruck standhalten.

Bei bestimmten Bodenverhältnissen müssen darüber hinaus im Voraus zusätzliche Lastverteilungen vorgesehen werden, z. B. zusätzliche Unterlagen aus Holz, Beton- oder Stahlplatten. Für eine wirkungsvolle Ableitung der Stützkräfte in den Aufstellgrund müssen diese mittig und gleichmäßig verteilt auf die Unterlagen aufgebracht werden (Bild 4-4). Die notwendige Größe der lastverteilenden Unterlagen kann rechnerisch ermittelt werden.

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Bild 4-4
Positionierung der Stützfüße auf der Unterlegplatte

Rechenbeispiel Ermittlung Bodendruck:

  1. 1.

    Aufstellung ohne Lastverteilende Unterlage:

    Stützkraft der Hubarbeitsbühne:

    27 kN = 2,7 t

    Fläche des Abstütztellers:

    20 cm x 20 xm = 400 cm2 = 0,04 m2

    Zulässiger Bodendruck bei verdichtetem Schotter:

    250 kN/m2

    Berechnung:

    27 kN / 0,04m2 = 675 kN/m2

Ohne Lastverteilung ist der zulässige Bodendruck überschritten, d.h. die Abstützung der Hubarbeitsbühne würde bei dieser Belastung einsinken (Bild 4-5) und die Hubarbeitsbühne könnte kippen.

  1. 2.

    Aufstellung mit lastverteilender Unterlage:

    Stützkraft der Hubarbeitsbühne:

    27 kN = 2,7 t

    Fläche der Unterlegplatte:

    40 cm x 40 cm = 1600 cm2 = 0,16 m2

    Zulässiger Bodendruck bei verdichtetem Schotter:

    250 kN/m2

    Berechnung:

    27 kN/0,16 m2 = 169 kN/m2

Der zulässige Bodendruck wird mit dieser Vergrößerung der Stützfläche eingehalten (Bild 4-6).

Besondere Vorsicht ist beim Arbeiten am Hang bzw. auf geneigten Ebenen geboten. Hierfür ist die Einhaltung der Angaben in der Betriebsanleitung unerlässlich, da der Einsatzbereich jeder fahrbaren Hubarbeitsbühne auf bestimmte Längs- und Querneigungen beschränkt ist. Werden diese überschritten, kann die Hubarbeitsbühne umkippen oder es verlängern sich die Bremswege, was die Bedienperson oder auch andere Personen in gefährliche Situationen bringen kann.

Auf vereisten Hangflächen kann durch die Flächenpressung der Abstützungen das Eis schmelzen, die Hubarbeitsbühne gleitet den Hang unkontrolliert hinab.

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Bild 4-5
mangelhafte Lastverteilung

Durch die maximal zulässige Seitenkraft auf jede Stütze und durch den Schwenkbereich der Stützteller ist der Einsatz von Hubarbeitsbühnen am Hang begrenzt (in der Regel bis 10 % Neigung).

Beim Einsatz von LKW-Hubarbeitsbühnen an geneigten Ebenen sind folgende Benutzerhinweise für das Abstützen zu beachten:

  • Das Fahrzeug in Arbeitsposition immer so abstellen, dass die gebremste Achse bergaufwärts steht.

  • Handbremse anziehen, um so die Bremswirkung der Hinterachse zu nutzen.

  • Das Fahrzeug durch Unterlegkeile sichern (bei Bedarf sind zusätzliche Sicherungsmaßnahmen notwendig).

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Bild 4-6
ausreichende Lastverteilung

  • Untergrund auf Haftung prüfen (Schotter, Asphalt, Kopfsteinpflaster, Zustand - trocken/nass) und Bodentragfähigkeit, d.h. zulässigen Bodendruck (kN/m2), berücksichtigen.

  • Abstützreihenfolge beachten:

    • Aufbau: erst die ungebremste Achse anheben

    • Abbau: erst die gebremste Achse absetzen

  • Nivellieren des Fahrzeuges mit Libelle.

Beispiele guter und schlechter Arbeitspraktiken

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Bild 4-7
Beispiele zur Abstützung

Einsatz innerhalb von Gebäuden

Der Einsatz in Gebäuden kann auf verschiedenen Flächen erfolgen, die unterschiedliche Tragfähigkeit besitzen, z. B. ein massiver Betonfußboden in einer Industriehalle oder ein Doppelboden in einem EDV-Gebäude.

Je nach Arbeitsposition oder Verfahren liegen unterschiedliche Flächenbelastungen vor. Diese sind aus der Betriebsanleitung bzw. dem Betriebshandbuch des Herstellers zu entnehmen bzw. zu erfragen.

Die möglichen Belastungen von Decken bzw. Fußbodenkonstruktionen sind vom Bauherrn bzw. Auftraggeber anzugeben. Sind diese nicht bekannt, müssen sie z. B. mit Hilfe eines Statikers ermittelt werden.

Vor dem Einsatz einer Hubarbeitsbühne sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die gebäudespezifischen Tragfähigkeiten im Hinblick auf die Auswahl der Bühne zu ermitteln. U. U. sind zusätzliche Abstützungen von Zwischenböden oder Decken bzw. großflächige Lastverteilungsmaßnahmen notwendig.

Beim Einsatz von kraftstoffbetriebenen Hubarbeitsbühnen innerhalb von Gebäuden können durch Kohlenmonoxid und Dieselmotorabgase Gefährdungen auftreten. Entsprechend der Gefährdungsanalyse sind die notwendigen Maßnahmen festzulegen, wie z. B. die Verwendung von Partikelfiltern bei dieselbetriebenen Hubarbeitsbühnen.

Verfahren mit angehobenem Arbeitskorb

Die Hersteller bringen immer leistungsfähigere Hubarbeitsbühnen auf den Markt. So sind heute selbstfahrende Teleskoparbeitsbühnen auf Rädern oder auf Kettenfahrwerken mit Arbeitshöhen von über 50 m und einer seitlichen Reichweite von über 25 m keine Seltenheit mehr.

Kleinste Unebenheiten im Fahrweg bei Versetzfahrten oder das Einklemmen der Arbeitsbühne in Konstruktionen können bei diesen Hebelverhältnissen fatale Folgen haben. Die Hubarbeitsbühne kann umkippen oder die Personen in der Arbeitsbühne können hin- und her- oder aus der Arbeitsbühne herausgeschleudert werden.

Die Bedienperson muss den Fahrweg ausreichend beobachten können, ggf. hat sie sich einweisen zu lassen.

Die Versetzfahrt ist mit geringer Geschwindigkeit (Schleichgang) durchzuführen.

Die von den Herstellern vorgegebenen Bedingungen (z. B. Fahrwegbeschaffenheit, Fahrgeschwindigkeit) für ein Verfahren mit angehobener Arbeitsbühne sind in jedem Fall einzuhalten.

Besteht die Gefahr, dass Personen aus der Arbeitsbühne herausgeschleudert werden können, müssen in der Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Eine wirkungsvolle Maßnahme ist der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz. Viele Hersteller von Auslegerbühnen (Teleskop- oder Gelenkteleskopbühnen) schreiben in ihrer Betriebsanleitung die Benutzung von PSA gegen Absturz vor und stellen geeignete Anschlagpunkte in der Arbeitsbühne zur Verfügung. Zum Einsatz von PSA gegen Absturz in der Arbeitsbühne von Hubarbeitsbühnen siehe Abschnitt 9.