DGUV Information 208-019 - Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Krafteinwirkungen - Sicherheit gegen Umkippen

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Die Hersteller haben Sicherheitseinrichtungen, z. B. Lastmomentbegrenzer, eingebaut, die ein Umkippen der Bühne verhindern sollen. Das Risiko eines Umsturzes kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden, wenn sich die Benutzer und Benutzerinnen nicht streng an die Vorgaben des Herstellers halten.

Um die Gefährdung "Umkippen" weitestgehend auszuschließen, sollte Folgendes beachtet werden:

  • kein Überfahren von Teilen bzw. Hineinfahren in Vertiefungen im Verkehrsweg

  • Verhinderung von unnötigen Schwingbewegungen der fahrbaren Hubarbeitsbühne

  • keine großflächigen Materialien transportieren

  • Vermeidung einer Überbelastung der Arbeitsbühne

  • keine größeren Montagekräfte aufbringen oder Werkzeuge einsetzen, die den Hebelarm beim Arbeiten erheblich verlängern

  • Beachtung der Kennzeichnung der fahrbaren Hubarbeitsbühne, des Arbeitsdiagramms und des Betriebshandbuchs

Für die Bedienperson sind nachfolgende Informationen zu einzelnen Krafteinwirkungen beim Betrieb von Hubarbeitsbühnen von Bedeutung, um ungewolltes Umkippen zu verhindern.

Nennlast

Die Nennlast setzt sich zusammen aus der Last der zugelassenen Personen in der Arbeitsbühne und der Last aus Werkzeug und Material.

Hieraus ergeben sich für die Bedienperson folgende Hinweise:

  • Beachtung der vom Hersteller für die Arbeitsbühne der fahrbaren Hubarbeitsbühne angegebenen maximalen Korblast

  • Beachtung des Gewichtes der mitfahrenden Personen

  • Beachtung des Arbeitsdiagramms der Hubarbeitsbühne, siehe Betriebshandbuch

  • Zugelassene Personenzahl (siehe Kennzeichnung der fahrbaren Hubarbeitsbühne und Betriebshandbuch)

  • Kein Transport von Material mit hoher Flächenpressung (hohes Gewicht mit kleiner Grundfläche)

  • Verteilung von Lasten in der Arbeitsbühne

  • Kein Anbringen von Lasten außerhalb der Arbeitsbühne und keine Benutzung der fahrbaren Hubarbeitsbühne als Kran (dies sind Sonderlasten, die der Hersteller ausdrücklich erlauben muss - siehe Betriebshandbuch)

Handkraft

Handkräfte entstehen durch Montagetätigkeiten, die vom Hersteller in der Standsicherheitsberechnung nach DIN EN 280 berücksichtigt wurden.

Hinweise für die Bedienperson:

  • Beachtung der vom Hersteller angegebenen zulässigen Handkraft (siehe Kennzeichnung der fahrbaren Hubarbeitsbühne und Betriebshandbuch)

  • Kein Drücken oder Ziehen von mehreren Personen in die gleiche Richtung

  • Kein Einsatz von fahrbaren Hubarbeitsbühnen als Montagewerkzeug, z. B. zum Eindrücken von Bauteilen usw.

  • Beachtung des Arbeitsdiagramms der Hubarbeitsbühne (siehe Betriebshandbuch)