DGUV Information 213-011 - Bauschuttrecycling - Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt 8 - Unterweisung

Regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten sind für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz, aber auch für die Erhaltung der Anlage, insbesondere wegen der starken Personalfluktuation in diesem Bereich, von größter Bedeutung. Alle anfallenden Tätigkeiten sollen im Rahmen von Unterweisungen geregelt werden.

Die Beschäftigten, einschließlich der Aushilfskräfte, sind vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen wiederholt über Gefahren und Belastungen sowie über die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren. Anleitungen dazu finden Sie in Heft 14 "Unterweisen" der Schriftenreihe der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft.

Es ist sinnvoll, sich die Durchführung der Unterweisungen von den Teilnehmern schriftlich bestätigen zu lassen. Sofern der Unternehmer sich nicht ständig vor Ort aufhält, ist eine verantwortliche Person zu beauftragen.

Aufgrund ihrer Mitwirkungspflicht sind die Beschäftigten gehalten, alle der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz dienenden Anweisungen zu befolgen und haben die zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstungen sowie die sanitären Einrichtungen, Umkleide- und Pausenräume zu benutzen.