DGUV Information 213-011 - Bauschuttrecycling - Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt 6 - Personalräume

Beim Bauschuttrecycling handelt es sich um Tätigkeiten mit stark schmutzenden Materialien. Die Behandlung von Abbruchmaterial aus dem Hochbau birgt zudem die Gefahr, daß Mikroorganismen, wie z.B. Schimmelpilze, freigesetzt werden.

Daher ist es zwingend erforderlich, daß dem Personal Wasch- und Umkleideräume zur Verfügung stehen. Eine getrennte Aufbewahrung von Straßen- und Arbeitskleidung ist zu ermöglichen. Weiterhin sind Toilettenräume sowie ein Pausenraum vorzusehen, die, wie auch Wasch- und Umkleideräume, ausreichend beheizt werden müssen.

Es werden Container mit einer integrierten Wasserversorgung und Abwassertank angeboten, welche diese Anforderungen erfüllen.