DGUV Information 213-011 - Bauschuttrecycling - Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt 4.7 - Antriebsaggregate und Hydrauliksystem

Mobile und semimobile Anlagen werden in der Regel durch Dieselaggregate direkt oder indirekt über Generatoren oder Hydraulikpumpen angetrieben. Personen im Einwirkungsbereich der Aggregate können durch Lärm und Abgase belastet werden. Außerdem bestehen Verletzungsgefahren an heißen Flächen. Die Lärmeinwirkungen lassen sich durch Einsatz wassergekühlter Aggregate sowie durch eine Kapselung so minimieren, daß sie vom Brechergeräusch überlagert werden. Schallschutzkapseln sollten so konzipiert sein, daß die Abwärme des Motors auch bei geschlossener Kapsel abgeführt werden kann. Der anderenfalls erforderliche Betrieb bei geöffneter Kapsel würde deren Schutzwirkung aufheben. Die Ableitung der Abgase hat so zu erfolgen, daß das Bedienpersonal den Abgasen so wenig wie möglich ausgesetzt ist. Die heißen Flächen sind im Arbeits- und Verkehrsbereich zu verkleiden.

Eine weitere Gefahrenquelle stellen die Hydraulikleitungen, insbesondere die Schläuche dar. Diese Schlauchleitungen sowie Verschraubungen und Einbindungen sind starken mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt. Hinzu kommen Alterungsprozesse, die durch das UV-Licht beschleunigt werden. Abreißende Schläuche gefährden das Personal durch plötzliches Absenken einzelner Anlagenkomponenten. Dies kann mittels integrierter Schlauchbruchsicherunger vermieden werden. Während des Betriebes müssen Hochhalteeinrichtungen (Zylinder) zusätzlich durch Steckbolzen o.ä. mechanisch abgesichert sein. Durch herumschleudernde Hydraulikschlauchleitungen können Personen getroffen werden. Die unter hohem Druck austretende Hydraulikflüssigkeit, z.B. aus alterungs- oder verschleißbedingten Haarrissen, kann zu erheblichen Verletzungen führen. Diesen Gefahren kann bei der Konstruktion der Maschine Rechnung getragen werden, indem soweit wie möglich starre Leitungen verwendet und die unvermeidbaren Schlauchleitungen geschützt verlegt werden (Abb. 19).

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Abb. 19: Gegen Beschädigungen geschützte Hydraulikschlauchleitung

Schlauchleitungen bedürfen der regelmäßigen Kontrolle. Die für den Austausch vorgehaltenen Schläuche dürfen nicht zu lange gelagert werden, weil auch sie einem Alterungsprozeß unterliegen. Grundsätzlich müssen Auswahl und Einbau von Ersatzschläuchen ausschließlich nach den Angaben des Anlagen- und des Schlauchherstellers erfolgen. Bei der Montage von Hydraulikschläuchen ist auf die eindeutige Zuordnung des jeweiligen Schlauches zum zugehörigen Anschluß zu achten.