DGUV Information 213-011 - Bauschuttrecycling - Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt 4.5 - Absiebung

Im Bereich der Siebe befinden sich in der Regel während des Betriebes keine ständigen Arbeitsplätze. Bei Kontrollgängen ist eine Belastung durch Lärm und Staub gegeben. Unfallgefahren bestehen durch aus dem Sieb herausfallendes Material sowie durch fehlende oder unvollständige Verkleidungen der Unwuchtantriebe und Federelemente. Bei Wartungsarbeiten, z.B. Siebbelagwechsel, besteht ohne sichere Arbeitsbühne Absturzgefahr.

Die Lärmentwicklung läßt sich durch die Verwendung von Kunststoffsiebbelägen erheblich vermindern. Diese zeichnen sich zudem durch eine hohe Verschleißfestigkeit und damit längere Standzeiten aus. Unwuchtantriebe sowie Federelemente sollten durch Verkleidungen gegen Eingriff geschützt werden (Abb. 18), letztere lassen sich zudem durch Gummielemente ersetzen. Der ohnehin erforderliche Schutzhelm ist hier zum Schutz vor aus dem Sieb fallendem Material von besonderer Bedeutung.

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Abb. 18: Verkleidetes Federelement an einer Siebmaschine