DGUV Information 213-010 - Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Steinbearbeitung

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Abschnitt 2 - Gesundheitsbelastungen

Die typischen Gesundheitsbelastungen bei der Bearbeitung von Natursteinen beruhen im wesentlichen auf den Faktoren Lärm, Staub, Vibration, sowie dem Heben und Tragen schwerer Lasten.

Der Unternehmer hat zur Vermeidung oder Verminderung der geschilderten Belastungen die Maßnahmen nach dem Stand der Technik zu ergreifen.

Lärm

Bei nahezu allen Steinbearbeitungsverfahren kommt es in unterschiedlichem Ausmaß zu gehörschädigendem Lärm. Die Arbeitsplätze sind so zu gestalten, daß die Einwirkung von Lärm auf die Beschäftigten so gering wie technisch möglich gehalten wird. Der Beurteilungspegel sollte 85 dB(A) nicht überschreiten, oberhalb dieses Wertes ist mit bleibenden Gehörschäden zu rechnen. Lärmminderungsmaßnahmen müssen in folgender Rangfolge angewandt werden:

An erster Stelle steht die Auswahl lärmarmer Verfahren und Maschinen. Sofern dies nicht möglich ist, kommen Kapselungen und raumakustische Maßnahmen zum Einsatz. Wenn auch hierdurch der Beurteilungspegel nicht ausreichend gesenkt werden kann, ist durch Trennung der Lärmbereiche dafür Sorge zu tragen, daß so wenige Beschäftigte wie möglich dem Lärm ausgesetzt sind. Diesen sind dann persönliche Schallschutzmittel, wie z.B. Gehörstöpsel unterschiedlicher Ausführung oder Kapselgehörschützer zur Verfügung zu stellen.1

Staub

Bei der mechanischen Bearbeitung von Natur- und Kunststeinen entstehen u.a. Feinstäube, die über die Atemwege in die Lunge gelangen und dort die Lungenfunktion einschränken. Eine besondere Gefahr stellt der Quarzfeinstaub dar, weil die darin enthaltene kristalline Kieselsäure Staublungenerkrankungen wie Silikose und Silikotuberkulose verursacht. Diese Erkrankungen können zur Minderung der Erwerbsfähigkeit führen. Für die Staubbelastung an Arbeitsplätzen gelten folgende Grenzwerte (Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen, MAK), gemessen in der Luft am Arbeitsplatz:

Quarzfeinstaub:0,15 mg/m3
Allgemeiner Feinstaub:6 mg/m3

Die Staubkonzentration in der Atemluft hängt in erster Linie vom Bearbeitungsverfahren und von der Zusammensetzung des zu bearbeitenden Materials ab. Besonders staubintensiv sind z.B. das Trockenschleifen und -schneiden. Einen hohen Quarzanteil besitzen z.B. Sandstein und, je nach Herkunft, Granite.

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Abb. 3: Höhen- und neigungsverstellbarer Arbeitstisch

Durch Naßbearbeitung kann die Staubentwicklung in der Atemluft gemindert, jedoch nicht unterbunden werden. Hierbei ist darauf zu achten, daß im Kreislauf gefahrenes Wasser wirksam vom Gesteinsstaub befreit wird. Andernfalls reichert sich der Staub im Wasser an, mit der Folge, daß eine ständig steigende Staubmenge mit dem Wasser in die Luft abgegeben wird. Von besonderer Bedeutung ist dieser Effekt bei der Verwendung schnellaufender Werkzeuge.

Eine weitere Folge der Quarzstaubkonzentration in der Atemluft ist eine erhöhte Zahnabrasion. Da Quarz härter als der Zahnschmelz ist, kommt es nach einer Anreicherung von Quarzpartikeln im Speichel bei Kaubewegungen zur verstärkten Abnutzung der Zahnsubstanz.

Die Maßnahmen zur Reduktion der Staubbelastung sind ebenfalls in folgender Rangfolge anzuwenden:

Zunächst ist die Staubentstehung so weit wie möglich zu unterbinden. Sofern dies nicht möglich ist, müssen Lüftungs- und Absaugeinrichtung zum Einsatz kommen. Wird auch hierdurch die Einhaltung der Grenzwerte nicht erreicht, sind den Beschäftigten Atemschutzmasken zur Verfügung zu stellen.

Heben und Tragen schwerer Lasten, Zwangshaltungen

Häufiges Heben und Tragen schwerer Lasten sowie Arbeiten in Zwangshaltungen können zu Erkrankungen der Wirbelsäule führen. Durch die Verwendung geeigneter Hilfsmittel, wie Krane, Hebezeuge, Karren etc., ist es möglich, derartige Schädigungen zu verhindern. Sofern sich die manuelle Handhabung von Lasten nicht vermeiden läßt, sollten diese in Abhängigkeit von der Häufigkeit des Vorganges, der Konstitution und dem Alter des Beschäftigten ein Gewicht von 20 bis 55 kg pro Einheit nicht überschreiten. Hierbei ist darauf zu achten, daß eine möglichst wirbelsäulenschonende Technik angewandt wird. Abb. 3 zeigt als Beispiel einen Arbeitstisch, der der Körpergröße des Beschäftigten angepaßt kann. Der Erfolg dieser Maßnahmen ist von der fachkundigen Unterweisung der Beschäftigten abhängig.2

Vibration

Erschütterungen und Vibrationen bei Arbeiten mit Drucklufthämmern, Schlagbohrern, Schleifmaschinen etc. können bei regelmäßiger Einwirkung zu Ermüdungserscheinungen, Schmerzen und Bewegungseinschränkungen in Schulter, Ellenbogen, Schlüsselbein- und Handgelenken sowie zu Durchblutungs- und Empfindungsstörungen an den Händen führen.

Zugluft, Kälte und Feuchtigkeit verstärken die Auswirkungen von Erschütterungen und Vibrationen. Einen wirksamen Schutz vor vibrations- und erschütterungsbedingten Erkrankungen stellt die Verwendung vibrationsgedämpfter Werkzeuge dar, weil hierdurch die Schlagenergie nur noch zu einem Teil auf den Körper übertragen wird.

Klima

Die Einflüsse durch Zugluft, Kälte und Nässe haben eine Reihe von Beschwerden und Erkrankungen zur Folge. Hier sind z.B. häufige oder chronische erkältungsbedingte Atemwegserkrankungen, Nierenbeckenentzündungen, Gelenkschmerzen zu nennen.

Sofern die Arbeiten aus betriebstechnischen Gründen in ungenügend geschützten Räumen oder im Freien durchgeführt werden, sind die Beschäftigten mit Wetterschutzkleidung auszustatten. Es ist darauf zu achten, daß durchnäßte Kleidung auch während einer Schicht gewechselt und getrocknet werden kann.

Einwirkungen chemischer Stoffe

Steinkleber oder Reiniger können bei unsachgemäßer Anwendung Erkrankungen der Haut und der Atemwege verursachen. Zu jedem Mittel ist am Einsatzort eine tätigkeitsbezogene Betriebsanweisung auszuhängen, aus der die jeweils erforderlichen Schutzmaßnahmen, z.B. die Verwendung von Handschuhen, Schutzbrillen und sonstige Verhaltensmaßregeln zu entnehmen sind. Parallel dazu sollen die Mitarbeiter regelmäßig über die Sicherheitsvorkehrungen beim Umgang mit den Stoffen unterwiesen werden. Die für die Erstellung der Betriebsanweisungen notwendigen Informationen sind in dem vom Hersteller zu liefernden Sicherheitsdatenblatt zu finden.3

Weitere Einzelheiten siehe Heft 22 "Lärmminderungsprogramme" der Schriftenreihe der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft.

Weitere Einzelheiten siehe Heft 24 "Kreuz-Weisheiten" der Schriftenreihe der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft.

Weitere Informationen zum Umgang mit gefährlichen Stoffen siehe Heft 2 "Gefährliche Stoffe in der Steine und Erden-Industrie" der Schriftenreihe der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft.