Abschnitt 7.3 - Bohrmaschinen
Beim Einsatz von Bohrmaschinen besteht die Gefahr, daß Kleidungsstücke durch schnell laufende Bohrer erfaßt werden. Daher hat der Maschinenführer eng anliegende Kleidung zu tragen und darf keine Handschuhe benutzen. Er muß einen sicheren Standplatz wählen.