DGUV Information 213-010 - Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Steinbearbeitung

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Abschnitt 1 - Einleitung

Die Bearbeitung von Natursteinen erfolgt entweder unmittelbar im Anschluß an die Gewinnung im Steinbruch, in handwerklich strukturierten Betrieben, in denen mehrere Bearbeitungsschritte von einer Person zumeist mit handgeführten Maschinen durchgeführt werden oder im industriellen Maßstab in Unternehmen, die über automatisierte Bearbeitungs- und Transportanlagen verfügen. Die Grenzen sind im Einzelfall fließend (siehe Abbildungen 1 und 2).

Neben Material für den Straßen- und Wegebau, wie Pflaster- und Kantensteinen, werden unter anderem folgende Produkte hergestellt:

Fensterbänke, Treppen, Fassadenplatten, Fliesen, Arbeitsplatten, Grabsteine, Gestaltungsobjekte und diverse Zwischenprodukte.

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Abb. 1: Steinhauerzeile

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Abb. 2: Bearbeitungsstraße