DGUV Information 213-010 - Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Steinbearbeitung

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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Steinbearbeitung
(bisher: BGI 715)

(bisher ZH 1/655)

Steinbruchs-Berufsgenossenschaft

Stand der Vorschrift: 1997

Vorbemerkung

Bei der Be- und Verarbeitung von Naturstein treten für die Versicherten vielfältige Gefahren auf, die zu Unfällen führen können oder die Gesundheit gefährden. Der folgende Leitfaden soll Unternehmer und Versicherte auf die wichtigsten Gefahren und Risiken hinweisen, die aus den Eigenarten des Materials sowie den speziellen Tätigkeiten resultieren. Nur auf der Basis einer umfassenden Kenntnis und Analyse der Gefährdungen können die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten im Betrieb umgesetzt werden.

Der Unternehmer ist gesetzlich zur Verhütung von Arbeitsunfällen und vermeidbaren Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten verpflichtet. Hierzu hat er für die Bereitstellung sicherer baulicher Einrichtungen, Maschinen und Geräte zu sorgen, die Arbeitsverfahren und den Betriebsablauf nach den Grundsätzen der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes zu gestalten, sowie die Beschäftigten mit den erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen auszustatten.

Deshalb werden mit diesem Leitfaden Möglichkeiten zur Vermeidung der typischen Gesundheitsbelastungen und Unfallgefahren bei der Steinbearbeitung aufgezeigt und Hinweise für die sicherheitsgerechte Gestaltung von Arbeitsverfahren gegeben. Weiterhin finden sich Anhaltspunkte, die bei der Beschaffung von Maschinen und Anlagen beachtet werden sollen. Darüber hinaus erhalten die Verantwortlichen Hinweise für die Unterweisungen der Mitarbeiter, sowie für die Erstellung von Gefährdungsanalysen.

Die Beschäftigten ihrerseits haben die der Unfallverhütung und dem Gesundheitsschutz dienenden Anordnungen zu befolgen und insbesondere die zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstungen zu benutzen. Bei ihnen soll Verständnis geweckt werden für die zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderlichen Einrichtungen und Maßnahmen.

Folgende Tätigkeitsfelder werden bei den Ausführungen nicht berücksichtigt:

Die Gewinnung von Werkstein, Restaurierungs-, Verlege- und Versetzarbeiten sowie Bildhauerei.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Einleitung1
Gesundheitsbelastungen2
Arbeitsmedizinische Vorsorge3
Bauliche Einrichtungen4
Lärmminderung4.1
Staubbekämpfung4.2
Klimatische Faktoren4.3
Beleuchtung4.4
Verkehrswege, Sicherheitsabstände4.5
Fußböden4.6
Lagerung und Transport5
Rohblöcke5.1
Plattenware5.2
Be- und Entladen von Lkw5.3
Heben und Tragen5.4
Steinbearbeitung mit handgeführten Werkzeugen6
Schutz vor gesundheitsgefährlichem Staub6.1
Unfallgefahren6.2
Maschinelle Steinbearbeitung 7
Allgemeine Anforderungen7.1
Diamantseilsägen, Bandsägen7.2
Bohrmaschinen7.3
Spaltanlagen7.4
Säge- und Fräsmaschinen, Blockkreis- und Gattersägen7.5
Oberflächenbearbeitungsmaschinen und Strahlanlagen7.6