DGUV Information 208-018 - Stetigförderer für Schüttgut

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Abschnitt 2.4 - 2.4 Becherwerke
(Anzuwendende Norm: DIN EN 618)

In Becherwerken dienen Becher als Tragorgane. Die Becher können das Gut schöpfen oder durch Zuteiler gefüllt werden. Sie werden an festgelegten Abwurfstellen entleert. Als Zugorgane kommen Ketten oder Gurte zum Einsatz.

Becherwerke finden vorwiegend bei senkrechter bis steiler Förderung von Schüttgütern Verwendung. Sie zeichnen sich durch geringen Raumbedarf und in geschlossener Ausführung durch Staubfreiheit aus.

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Abb. 4
Becherwerk