DGUV Information 208-018 - Stetigförderer für Schüttgut

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Abschnitt 3.7 - 3.7 Schwingförderer

Bewegte Teile der Antriebe, mit denen die Schwingungen erzeugt werden, müssen eingriffsicher verkleidet sein. Dies betrifft in erster Linie Keilriementriebe und Unwuchten.

Weiterhin ist bei Schwingförderern, abhängig von der Schwingungsamplitude, festzustellen, ob Quetschgefahr für Körperteile, insbesondere für Finger, zwischen bewegten Gehäuseteilen und festen Teilen des Förderers oder der Umgebung besteht. Sofern dies der Fall ist, sind diese Gefahrstellen durch Schutzgitter zu sichern. Bei der Überprüfung ist vor allem die Anlaufphase sowie die Abschaltphase bis zum Stillstand des Förderers mit in die Beurteilung einzubeziehen, da in diesen Betriebszuständen die höchsten Amplituden auftreten.