DGUV Information 208-018 - Stetigförderer für Schüttgut

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Abschnitt 3.6 - 3.6 Pneumatische Förderer

An diesen Förderern besteht bei auftretenden Verstopfungen die Gefahr des Druckanstieges innerhalb des Förderers. Ferner ist damit zu rechnen, dass bei pneumatischen Förderern durch die Berührung des Fördergutes mit den Wandungen elektrostatische Aufladungen entstehen.

Anlagenteile von pneumatischen Förderern, die unter Druck stehen oder bei denen sich Druck aufbauen kann, müssen daher so bemessen oder ausgerüstet sein, dass Schäden durch Überdruck vermieden werden. Hierzu ist es erforderlich, die Wandstärken der Förderer entsprechend dem maximal möglichen Druck zu bemessen. Außerdem ist es möglich durch Einbau von Druckbegrenzungsventile in der Zuleitung vom Druckerzeuger zum Förderer eine unzulässige Erhöhung des Innendruckes zu vermeiden.

Einlassöffnungen von Saugdüsen mit einem Durchmesser von 120 mm oder mehr müssen mit einer trennenden Schutzeinrichtung, z. B. einem geeigneten Rost oder Lochblech, versehen werden. Die Schutzeinrichtung darf den Durchgang einer Kugel mit einem Durchmesser von 120 mm nicht zulassen.

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Abb. 37
Einlassöffnung eines Saugrohres durch Stäbe begrenzt

Bei Einzugs- oder Fanggefahr muss der Lufteinlass von Saugdüsen mit einer Einrichtung (z. B. Not-Halt, Entlastungsventil) versehen sein, die den Unterdruck ausschaltet oder minimiert.

Elektrostatische Aufladungen, die durch Reibung zwischen Fördergut und Wandungen entstehen, müssen wirksam abgeleitet werden. Hierzu müssen die Gehäuse selbstleitend sein und an nicht leitenden Verbindungsstellen, wie Dichtungen oder dergleichen, leitend überbrückt sein. Das gesamte System ist zu erden.