DGUV Information 208-018 - Stetigförderer für Schüttgut

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Trogkettenförderer, Kratzerförderer

Das Gefährdungspotential von Trogketten- oder Kratzerförderern ist dem Grundsatz nach mit dem der Gurtförderer vergleichbar. So finden sich auch hier Antriebs- und Umlenktrommeln ebenso wie weitere typische Bauteile der Gurtförderer. Die für Gurtförderer genannten Maßnahmen sind dem Grundsatz nach auch auf Trogketten- und Kratzerförderer zu übertragen. Es muss allerdings beachtet werden, dass Antriebs- und Umlenkeinrichtungen bei diesen Förderern keine reine Trommelform aufweisen, sondern dass es sich hierbei meist um Kettenräder handelt, auf welche die Ketten auflaufen. Hier ist es nicht ausreichend, Auflaufstellen durch Anbringung eines Füllstückes abzusichern, da sich zwischen jedem einzelnen Zahn und dem Füllstück eine neue Scherstelle bildet.

Gleiches gilt auch für die mit den Tragrollen vergleichbaren Stützräder der Kettenstränge, an denen Einzugsgefahren vorhanden sind.

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Legende
1geschlossene Abdeckung
2offene Abdeckung
3Förderrichtung

Abb. 28
Sicherung der Auflaufstellen an Kettenrädern (DIN EN 619)

Es ist zu beachten, dass aufgrund der hohen Eigengewichte der Förderer, der Vorspannung der Ketten und der Gewichte der Transportgüter, vom Ausweichen der Transportketten nicht ausgegangen werden darf, so dass jedes Stützrad Einzugsgefahren verursacht.

Bei Trogketten- oder Kratzerförderern besteht außerdem Quetsch- und Schergefahr an den Stellen, an denen die Mitnehmerelemente in geringem Abstand (weniger als 50 mm) an festen Teilen, z. B. querliegenden Konstruktionsbauteilen, vorbeiführen.

Beim Einsatz von Kratzer- oder Plattenbandförderern in Verbindung mit metallverarbeitenden Maschinen haben sich zum Schutz vor der Einzugsstelle am Auslass neben einer vollständigen Einhausung auch der Schutz durch die Dimensionierung des Auslasses bewährt:

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Abb. 29
Einsatz von Kratzer- oder Plattenbandförderern in Verbindung mit metallverarbeitenden Maschinen

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Abb. 30
Schutz durch die Mindestlänge des Auslasses in Abhängigkeit von der Auslasshöhe

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Abb. 31
Schutz durch Mindestabstand und Formgebung zwischen Band bzw. Mitnehmern und Einhausung (DIN EN 618)

Zusätzlich sollte die Steuerung des Förderers so ausgeführt sein, dass der Förderer nur dann betrieben werden kann, wenn sich der Spänebehälter in der richtigen Position befindet.