DGUV Information 208-033 - Muskel-Skelett-Belastungen - erkennen und beurteilen

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Abschnitt 6 - 6 Ausfallzeiten wegen Krankheit - wie geht es weiter?

Krankheitsbedingte Ausfallzeiten können arbeitsbedingte Gründe haben. Es gibt Instrumente, mit denen dies abgeklärt werden kann:

Rückkehrgespräche

ccc_1648_as_1.jpgUrsachen frühzeitig klären

Häufige kurzfristige oder länger dauernde Erkrankungen können ein Anlass für Rückkehrgespräche zur Erörterung von Beschwerden oder gesundheitlichen Problemen sein. Arbeitsbedingte Ursachen können so frühzeitig erkannt und beseitigt werden.

Wiedereingliederung

ccc_1648_as_1.jpgAlle an einen Tisch

Gerade bei längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten auf Grund von Muskel-Skelett-Erkrankungen ist eine Wiedereingliederungsphase zur Erhaltung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit wichtig. Fallen Beschäftigte krankheitsbedingt mehr als sechs Wochen im Jahr aus, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, diesen Personen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Dazu sollten der oder die Erkrankte, die Unternehmerin oder der Unternehmer sowie Betriebsärztin oder Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit und bei Bedarf der Unfallversicherungsträger oder die Krankenkasse gemeinsam über eine stufenweise Wiedereingliederung beraten.

Das BEM ist ein wirksames Instrument, um Beschäftigte erfolgreich wieder einzugliedern und ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu stabilisieren. Das Ziel des BEM ist die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit durch Überwinden von Arbeitsunfähigkeit, Vorbeugen einer neuen Arbeitsunfähigkeit sowie Erhalt und Sicherung des Arbeitsplatzes (Rechtliche Grundlage: § 167 abs. 2 SGB IX).

Frühzeitige Rehabilitation

ccc_1648_as_1.jpgLeistungsfähigkeit wiederherstellen

Es gibt die Möglichkeit einer frühzeitigen Rehabilitation, um die Leistungsfähigkeit eines erkrankten Beschäftigten zu verbessern oder wiederherzustellen. Dem Betrieb bleiben so erfahrene Fachkräfte erhalten.