DGUV Information 215-520 - Gesund und fit im Kleinbetrieb Klima im Büro Antworten auf die häufigsten Fragen

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Abschnitt 6.6 - Frage 26:
Wirkt sich der Betrieb von Druckern und Kopiergeräten im Büro auf die Luftqualität aus?

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Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu prüfen, wie sich der Betrieb von Druckern und Kopierern auf die Luftqualität auswirkt.

Moderne Laserdrucker und Kopierer setzen kaum messbare Mengen an Gefahrstoffen, z. B. Ozon, frei. Die gängige Laserdruckertechnologie arbeitet völlig ozonfrei. Zudem verfügen viele Geräte über Filter, so dass bei einem ordentlich gewarteten Gerät keine Probleme auftreten. Gleiches gilt für Tonerstaub. Die möglichen Staubemissionen während des Druckens bestehen vor allem aus Papierstaub.

Bei Tintenstrahldruckern wird meist Alkohol (Isopropanol) als Lösemittel der Tinten verwendet. Dieser wird beim Drucken freigesetzt, so dass er in der Nähe des Druckers wahrgenommen werden kann.

Bei allen Geräten werden so genannte flüchtige organische Verbindungen (VOC) in unterschiedlichen Mengen freigesetzt. Bei Tintenstrahldruckern ist dies Isopropanol, bei Laserdruckern und Kopierern Stoffe, die beim Drucken entstehen. Die gemessenen Konzentrationen liegen in der Regel bei einem Zehntel bis einem Hundertstel der geltenden Luftgrenzwerte.

Geräte mit dem Blauen Engel (RAL UZ 121, 177 oder neu 171) zeichnen sich durch besonders geringe Emissionen aus. Dabei werden die Emissionen von Gerät, Toner/Tinte und Papier erfasst. Nur wenn alle drei Komponenten emissionsarm sind, kann das "System Drucker" emissionsarm betrieben werden.