DGUV Information 215-520 - Gesund und fit im Kleinbetrieb Klima im Büro Antworten auf die häufigsten Fragen

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Abschnitt 1.3 - Frage 3:
Darf im Sommer die Temperatur im Büro über 26 °C ansteigen?

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Nach Möglichkeit sollte auch im Sommer die Lufttemperatur im Büro 26 °C nicht überschreiten. Grundlage hierfür ist eine entsprechende bauliche Gestaltung des Gebäudes (siehe auch Frage 6). Außerdem sollten interne Wärmelasten, z. B. durch die Beleuchtung, Computer, Drucker, Kopierer, gering gehalten werden. Trotzdem kann an heißen Sommertagen, vor allem in Hitzeperioden, nicht ausgeschlossen werden, dass in Büroräumen zeitweise auch Lufttemperaturen von über 26 °C auftreten. Der Aufwand, lediglich für diesen Zeitraum Kühlanlagen in den Büroräumen vorzusehen, ist hoch und nur in wenigen Fällen zu rechtfertigen (siehe auch Frage 5).

Aus diesem Grunde darf während dieser Hitzephasen die Lufttemperatur von 26 °C in Büroräumen überschritten werden. Näheres wird in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten "Raumtemperatur" (ASR A3.5) geregelt. Darin heißt es:

"Wenn die Außenlufttemperatur über +26 °C beträgt und unter der Voraussetzung, dass geeignete Sonnenschutzmaßnahmen [...] verwendet werden, sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen [...] ergriffen werden. [...]

Bei Überschreitung einer Lufttemperatur von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung [...] ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren. Dabei gehen technische und organisatorische Maßnahmen gegenüber personenbezogenen Maßnahmen vor. [...]

Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung [...] nicht als Arbeitsraum geeignet."

In der ASR A3.5 werden Maßnahmen wie bei Hitzearbeit (u.a. Luftduschen, Hitzeschutzkleidung, Entwärmungsphasen) genannt, um trotzdem arbeiten zu können. Diese Maßnahmen sind in der Regel in Büros nicht anwendbar. Alternativ kann der Einsatz eines mobilen Klimagerätes erwogen werden.

Beispielhafte Maßnahmen - teilweise auch in der ASR A3.5 in Tabelle 4 beschrieben - sind:

  • Effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien nach Sonnenstand regeln und auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)

  • Fenster und Jalousien geschlossen halten, sobald es außen wärmer ist als im Büro

  • Effektive Steuerung der Lüftungseinrichtung (z. B. verstärkte Nachtlüftung)

  • Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. Drucker in Druckerräumen aufstellen, elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)

  • (Fenster-)Lüftung in den frühen Morgenstunden

  • Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung

  • Lockerung der Bekleidungsregeln

  • Bereitstellung geeigneter Getränke (z. B. Trinkwasser)