DGUV Information 213-006 - Vermessung und Berechnung von Bohrlochsprengungen

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Abschnitt 5.2. - 5.2. Herstellen der Bohrlöcher

Ein sorgfältiges Einrichten des Bohrgeräts ist Voraussetzung für ein einwandfreies Bohrergebnis.

Zunächst muss das Bohrgerät waagerecht aufgestellt und die Lafette senkrecht auf die Bruchwand ausgerichtet werden, damit die Bohrlöcher nicht von der beabsichtigten Richtung abweichen (Abbildung 29).

Fehlerhafte Bohrlöcher in der Bohrlochebene haben zur Folge:

  • Steinfluggefahr durch geballte Ladung bei zusammenlaufenden Bohrlöchern,

  • stehenbleibende Zehen durch auseinanderlaufende Bohrlöcher

  • schlechte Stückigkeit des Haufwerks

  • erhöhte Erschütterungen.

Die Lafette des Bohrgeräts muss auf den erforderlichen Neigungswinkel ausgerichtet werden. Ein einmaliges

Einrichten zu Beginn der Bohrarbeiten genügt nicht, die Neigung der Lafette kann sich durch die Erschütterungen der Maschine ändern. Daher muss nach einigen Bohrmetern nachgerichtet werden.

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Abb. 30 Nach vorn bzw. nach hinten verlaufendes Bohrloch

Fehler in der Einstellung des Neigungswinkels (Abbildung 30) haben zur Folge:

  • Steinfluggefahr bei zu flacher Bohrlochneigung,

  • Stehenbleiben des Wandfußes,

  • Nichtwerfen der Vorgabe und erhöhte Erschütterungen durch zu steiles Ausrichten.

Weitere Ursachen für Abweichungen des Bohrloches von der gewünschten Richtung können sich ergeben durch:

  • Verlaufen des Bohrlochs durch die Schichtung des Gesteins bzw. durch Höhlen und Klüfte,

  • unterschiedliche Bohrgenauigkeiten bei verschiedenen Bohrverfahren und Maschinenparametern.