DGUV Information 201-015 - Merkblatt für das Handhaben von Mauersteinen

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Abschnitt 2 - 2 Begriffsbestimmungen

  1. 2.1

    Mauersteine sind aus gebranntem oder gebundenem Material serienmäßig hergestellte Steine bestimmter Formate, die zum Herstellen von Mauerwerk bestimmt sind.

    Fertig- und Formteile sowie -steine für feuerfeste Auskleidungen sind keine Mauersteine im Sinne dieser Bestimmung.

    1. 2.1.1

      Einhandsteine sind Mauersteine, die mit einer Hand zwischen dem Daumen und den Fingern einer Hand ergriffen und ohne körperliche Überbeanspruchung vermauert werden können. Als Einhandsteine gelten Mauersteine mit einer Greifspanne von mindestens 40 mm bis höchstens 115 mm. Dabei darf

      • bei einer Greifspanne von 75 mm bis höchstens 115 mm das Verarbeitungsgewicht nicht mehr als 6 kg,

      • bei einer Greifspanne von 40 mm bis unter 75 mm das Verarbeitungsgewicht nicht mehr als 7,5 kg

      betragen (siehe Tabelle 1).

      Tabelle 1:
      Grenzwerte für Greifspannen und Gewichte von Einhand-Mauersteinen

      Grenzwerte
      für die
      Greifspanne
      von Einhandsteinen
      mm
      Grenzwerte
      für das
      Verarbeitungsgewicht
      von Einhandsteinen
      kg
      max. 115 mm1← dabei →max. 6 kg
      mind. 40 mm← dabei →max. 7,5 kg2
      bis max. 75 mm
    2. 2.1.2

      Zweihandsteine sind Mauersteine, bei denen die Grenzwerte für Einhandsteine überschritten sind und die ein Verarbeitungsgewicht von nicht mehr als 25 kg haben.

  2. 2.2

    Verarbeitungsgewicht ist das vor Ort beim Handhaben der Mauersteine vorhandene Steingewicht einschließlich produktions- und witterungsbedingter Feuchtigkeit.

  3. 2.3

    Greifspanne ist die jeweils in der Ebene der Lagerfuge gemessene geringste Abmessung zwischen

    • zwei parallelen Steinaußenflächen

      oder

    • zwei benachbarten Grifflöchern

      oder

    • Grifflochwand und nächster Außenfläche eines Mauersteines (siehe Bilder 1, 2 und 3).

    bgi-695_abb01.jpg

    Bild 1: 2DF-Einhandstein, Greifspanne 115 mm

    bgi-695_abb02.jpg

    Bild 2: 3DF-Einhandstein mit 4-Finger-Griffloch (Grifföffnung so groß, daß auch Handschuhe benutzt werden können)

    bgi-695_abb03.jpg

    Bild 3: 5DF-Einhandstein mit zwei zentralen 4-Finger-Grifflöchern

  4. 2.4

    Griffhilfen sind in oder an Mauersteinen vorhandene Öffnungen, Schlitze oder Aussparungen (Grifflöcher, Grifftaschen, Griffleisten), die aufgrund ihrer Anordnung und Formgebung das Ergreifen, Umsetzen und Vermauern der Steine ermöglichen oder erleichtern.

    1. 2.4.1

      Grifflöcher sind in der Oberseite von Mauersteinen vorhandene Öffnungen, in Gestalt von

      • Daumengrifflöchern für den Daumen einer Hand

        (siehe Bilder 4 und 5)

        oder

      • 4-Fingergrifflöchern für die vier Finger einer Hand

        (siehe Bilder 2, 3 und 6).

      bgi-695_abb04.jpg

      Bild 4: 5DF-Zweihandstein mit zwei Daumen-Grifflöchern

      bgi-695_abb05.jpg

      Bild 5: 10DF-Zweihandstein mit zwei Daumen-Grifflöchern und Grifftaschen

      bgi-695_abb06.jpg

      Bild 6: 10DF-Zweihandstein mit 4-Finger-Grifflöchern und Grifftaschen als Untergriff

    2. 2.4.2

      Grifftaschen sind in den Stoßfugenseiten von Zweihandsteinen vorhandene Vertiefungen

      (siehe Abschnitt 3 und Bilder 5 bis 9).

      Gritftaschen können in der Nähe der Steinoberseite (Deckelseite) oder auch an der Steinunterseite (als sogenannter Untergriff) angeordnet sein.

      Grifftaschen bewirken aufgrund ihrer Formgebung, daß die zum Anheben und Halten des Mauersteins erforderliche Kraft nicht ausschließlich kraftschlüssig (durch Reibung) zwischen den Fingern bzw. dem Daumen und dem Stein, sondern auch formschlüssig übertragen wird. Der Mauerstein "hängt" dann gewissermaßen wegen der Formgebung der Gritftaschen an den Fingern bzw. zwischen Daumen und Fingern in der Hand. Die aufzuwendende Muskelkraft wird auf diese Weise vermindert und die Arbeit erleichtert.

      bgi-695_abb07.jpg

      Bild 7: Zweihandstein mit Grifftaschen

      bgi-695_abb08.jpg

      Bild 8: Schnitt eines Zweihandsteines mit ergonomisch günstig angeordneten und gestalteten Grifftaschen

    3. 2.4.3

      Griffleisten sind handgerechte Ausformungen an Grifflöchern oder Grifftaschen, an denen die Fingerendglieder Kontakt mit dem Mauerstein haben.

      Bild 9: Schnitt eines Zweihandsteines mit Griffleisten an den Grifftaschen und in den Grifflöchern.

      Die beste Formgebung der Griffleiste ist dann gegeben, wenn die Finger die Vorderkante der Griffleiste aufgrund einer Hinterschneidung umgreifen können (siehe Bilder 8 und 9). Dadurch wird der Formschluß an Grifflöchern oder Griff taschen verbessert und die Gefahr, daß die Finger abrutschen, verringert.

  5. 2.5

    Greifwerkzeuge sind mit zwei Handgriffen versehene Handwerkzeuge, die zum beidhändigen Greifen und Versetzen von Zweihandsteinen bestimmt sind.

  6. 2.6

    Versetzgeräte und -maschinen sind technische Arbeitsmittel, die zum maschinellen Aufnehmen und Versetzen von Mauersteinen bestimmt sind.

    Siehe auch UVV "Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb" (VBG 9a).

= Obergrenze

Voraussetzung für den Gewichtsgrenzwert von 7,5 kg ist dabei weiterhin, daß die in den Steinen vorhandenen Grifflöcher ausreichend groß sowie ergonomisch gestaltet und angeordnet sind.