DGUV Information 201-015 - Merkblatt für das Handhaben von Mauersteinen

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Abschnitt 5.3 - 5.3 Höhenverstellbare Arbeitsplätze

Zum Verarbeiten von Mauersteinen sollten Maßnahmen getroffen werden, die dem Maurer unnötiges Bücken ersparen. Zu diesem Zweck können in der Höhe - möglichst stufenlos - verstellbare und verfahrbare Arbeitsplätze (Gerüste) verwendet werden. Eine höhere Ebene für Steine, Steinpakete und Mörtel und eine tiefere Ebene als Standfläche für den Maurer verbessern die Arbeitsbedingungen (siehe Bild 15).

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Bild 15: Maurergerüst mit 2 Ebenen